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Häberlinstrasse 80

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Gesuch von:

Leoluca D'Anna, Häberlinstrasse 80, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Leoluca D'Anna, Häberlinstrasse 80, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Leoluca D'Anna, Häberlinstrasse 80, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Häberlinstrasse 80

 

Parzelle:

51161 Kurzdorf

Öffentliche Auflage:

27. August bis und mit 15. September 2014

Bauvorhaben:

Sichtschutzwand

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 


Zürcherstrasse 148

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Gesuch von:

2B-Visions AG, Amriswilerstrasse 57, 8570 Weinfelden

Grundeigentum von:

Walter Bollag & Co. AG, Schlossmühlestrasse 9, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Ebneter Partner AG, Amriswilerstrasse 57, 8570 Weinfelden

Lage:

Strasse:

Zürcherstrasse 148

 

Parzelle:

677 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

27. August bis und mit 15. September 2014

Bauvorhaben:

Zweckänderung von Ladenlokal in Restaurant mit 54 Sitzplätzen

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Bürgerrechtsgesuche gutgeheissen

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Die Einbürgerungskommission hat die Aufnahme ins Bürgerrecht der Stadt Frauenfeld beschlossen von:

Weber Monika, kaufmännische Leiterin, von Zürich, geboren 1970 in Zürich, wohnhaft in Frauenfeld, Wellhauserweg 39.

Tschanen Christoph, Geschäftsführer, von Aegerten BE, geboren 1973 in Frauenfeld, wohnhaft in Frauenfeld, Zürcherstrasse 132.

Rotondaro-Ircani Antonella Ivana, Hausfrau, italienische Staatsangehörige, geboren 1962 in Winterthur, wohnhaft in Frauenfeld, Sonnenhofgasse 12.

Pelusi-Cantiani Amalia, Hausfrau, italienische Staatsangehörige, geboren 1962 in Marsicovetere (Italien, Provinz Potenza), wohnhaft in Frauenfeld, Thurstrasse 15b.

Puseljic Martina, Betriebsmitarbeiterin, kroatische Staatsangehörige, geboren 1990 in Bosnien-Herzegowina, wohnhaft in Frauenfeld, Wellhauserweg 31.

Mohamud Yassin Zahra, Fachfrau Gesundheit, anerkannter Flüchtling somalischer Herkunft, geboren 1990 in Somalia, wohnhaft in Frauenfeld, Lärchenweg 3.

Traktandenliste der Gemeinderatssitzung vom 17. September 2014

Aus der Stadtratssitzung vom 26. August 2014

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An seiner Sitzung vom 26. August 2014 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

 

Gemeinderat; Sitzung vom Mittwoch, 17. September 2014, 18.00 Uhr: Genehmigung der Tagesordnung

An der Gemeinderatssitzung vom 17. September 2014 wird die Botschaft „Reduzierter Verkaufspreis für das Grundstück Nr. 1649, Festhüttenstrasse, für die Genossenschaft Alterssiedlung Frauenfeld behandelt und das Einbürgerungsreglement redaktionell beraten.

Der Stadtrat heisst die im Einvernehmen mit dem Gemeinderatspräsidium erstellte Traktandenliste gut.

 

Motion betreffend "Bericht zur Wärme Frauenfeld AG" der Gemeinderäte Stefan Geiges und Peter Hausammann: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 20. August 2014 reichten die Gemeinderäte Stefan Geiges und Peter Hausammann eine Motion nach Art. 43 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

„Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Bericht zur Wärme Frauenfeld AG vorzulegen.

Der Bericht soll insbesondere aufzeigen:

  • das Geschäftsmodell und den Businessplan der Wärme Frauenfeld AG; wer hat diese Grundlagen ausgearbeitet und fachlich bzw. finanziell geprüft?
  • die jeweiligen Interessen der drei Partner. Wie werden die Interessen der Stadt gegenüber den jeweiligen Interessen der Partner (insbesondere das finanzielle Interesse des Stadtwerks Winterthur) gewahrt?
  • Wie werden die Gesamtinvestitionen von rund 15 Mio. finanziert?
  • Hat oder wird die AG ausser dem Aktienkapital weitere Beiträge der Stadt (via Budget, Kreditbeschluss GR, SR-Beschluss, aus Spezialfinanzierungen wie Energiefonds oder sonst wie) erhalten?
  • Genauere Angaben zum Risiko der Stadt – über den lapidaren Hinweis auf den Verlust des Aktienkapitals hinaus. Was bedeutet es, wenn beispielsweise durch die Wärmeleitung Schäden an der Infrastruktur der Stadt (oder des Kantons) entstehen? Kann ausgeschlossen werden, dass auf die Stadt (oder den Kanton) infolge der Fernwärmeleitung (Durchmesser 50 cm) bei der Reparatur oder der Sanierung bestehender Leitungen bzw. bei künftigen Infrastrukturvorhaben Mehrkosten zukommen? Wie geht die Stadt mit allfälligen Schadenersatzforderungen geschädigter Privater um – insbesondere vor dem Hintergrund des öffentlichen und politischen Drucks auf die drei Gemeinwesen, die als Eigentümer definiert sind.
  • Nach welchem Modell werden die Durchleitungsrechte abgegolten?
  • Aufgrund welcher Grundlagen werden die Tarife und Anschlussgebühren festgelegt?
  • Welches waren die Motive, dieses Projekt ohne Begrüssung von Gemeinderat und Stimmbürger zu lancieren und welche rechtlichen Abklärungen wurden diesbezüglich getroffen?
  • Wie kann diese Umgehung von Gemeinderat und Stimmbürger bei der Übertragung von Bau und Betrieb der Fernwärmeleitung durch die Gründung der Aktiengesellschaft im Nachhinein etwas gemildert werden (Genehmigungspflichten, Rechnungsablage, Berichterstattung etc.)?
  • Welches sind die absehbaren Kosten bei einem allfälligen sofortigen Ausstieg der Stadt Frauenfeld aus dem Projekt?
  • Wie soll eine Berichterstattung an Gemeinderat oder Fraktion in Zukunft erfolgen.

Begründung:

Trotz der Beantwortung der Einfachen Anfrage betreffend „Beteiligungen der Werkbetriebe an Aktiengesellschaften" von Gemeinderat Stefan Geiges vom 15. Januar 2014 sind zu diesem Thema noch viele wichtige Fragen offen. Als zweite Stufe der parlamentarischen Möglichkeiten drängt sich deshalb die Einforderung eines Berichts auf dem Motionsweg nach Art. 43 Abs. 1 des Geschäftsreglements auf. Der Bericht soll - zumal angesichts der bisherigen zurückhaltenden Informationspolitik des SR - ausführlich und umfassend sein.“

Der Stadtrat nimmt die Motion Geiges/Hausammann zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Werkbetriebe.

 

Motion betreffend "Übertragung von öffentlichen Aufgaben an Dritte" der Gemeinderäte Peter Hausammann und Stefan Geiges: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 20. August 2014 reichten die Gemeinderäte Peter Hausammann und Stefan Geiges eine Motion nach Art. 43 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

„Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Entwurf für eine grundsätzliche Regelung der Übertragung von öffentlichen Aufgaben an Dritte vorzulegen.

Begründung:

Seit längerem wird diskutiert, ob und welche Verwaltungsaufgaben nicht mehr durch die Verwaltung selber erfüllt werden sollen, sondern durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften ausserhalb der Verwaltung (Stichwort "Privatisierung").

Unbestritten ist, dass eine solche Auslagerung grundsätzlich möglich ist. Ebenso unbestritten ist, dass ein Auslagerungsentscheid einer gesetzlichen Grundlage (im Sinne eines formellen Gesetzes) bedarf. Vermehrt besteht auch der Wunsch oder das Bedürfnis, eine Aufgabe ausserhalb der Verwaltung zusammen mit weiteren Partnern zu erfüllen.

Im Gegensatz zur Bundesverfassung enthält unsere Kantonsverfassung keine einschlägige Regelung; im Gemeindegesetz wird den Politischen Gemeinden die Auslagerung an öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften grundsätzlich erlaubt.

Was bisher fehlt, ist eine saubere und klare Regelung dieses Bereichs in der Gemeindeordnung. Es braucht in erster Linie eine Kompetenzregelung. Dabei kann je nach Art und Bedeutung der Aufgabe differenziert werden (welche Aufgaben nur mit obligatorischem Referendum übertragen werden können, welche mit dem fakultativen, welche allenfalls mit abschliessender Zuständigkeit des Gemeinderates; denkbar ist für unbedeutende Auslagerungen auch eine abschliessende Zuständigkeit des SR). Die konkrete Regelung wird mit der Motion nicht vorgegeben; sie wird Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens sein.

In zweiter Linie braucht es gewisse inhaltliche Vorgaben für den Übertragungserlass, insbesondere auch zur Finanzierung und zur Art bzw. Struktur der neuen Körperschaft.

Mit Aufgabenübertragungen werden Entscheidungskompetenzen delegiert und Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte des Volkes, des Parlaments und auch der Exekutive beschnitten bis aufgehoben.

Je nach Art und Bedeutung der zu übertragenden Aufgabe sowie dem Mass an Verantwortung und Einfluss, die der Stadt verbleiben, braucht es zum Ausgleich gewisse Regelungen zu Aufsicht und Rechtsschutz.“

Der Stadtrat nimmt die Motion Hausammann/Geiges zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Zentralverwaltung und Finanzen.

 

Einfache Anfrage betreffend "Inlandhilfe anstatt Auslandhilfe?" von Gemeinderat Thomas Gemperle: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 20. August 2014 reichte Gemeinderat Thomas Gemperle eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

„An der Sitzung vom 1. April 1992 hat der Gemeinderat die Motion betreffend der Erhöhung der Auslandhilfe für erheblich erklärt. Damit wurde der Stadtrat beauftragt, den Beitrag für die „Auslandhilfe (an Hilfswerke)“ künftig auf 2 Promille des Ertrags aus den direkten Steuern zu budgetieren. Im Protokoll steht, dass nach der Erheblichkeitserklärung die Motion zur Weiterbehandlung an den Stadtrat gehe. Mittlerweile gibt Frauenfeld jährlich über Fr. 70'000.- für Auslandhilfe/Hilfswerke aus.

Zu dieser Thematik interessieren mich folgende Fragen:

  1. An der Sitzung vom 1. April 1992 hat der Gemeinderat die Motion betreffend der Erhöhung der Auslandhilfe für erheblich erklärt. Ist dadurch eine Anpassung von Reglementen erfolgt und falls ja welchen?
  2. Falls die Motion vom Stadtrat nicht weiter behandelt wurde: Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass die Motion lediglich eine Anweisung an den Stadtrat ist, welcher Betrag bei diesem Ausgabenposten budgetiert werden soll? Und der Gemeinderat diesen Ausgabenposten in der Budgetdebatte in eigener Kompetenz senken kann?
  3. Gibt es weitere für erheblich erklärte Motionen, welche die Entscheidungen des Gemeinderates einschränken jedoch nicht zu einer Anpassung eines Reglements oder der Gemeindeordnung geführt haben?
  4. Nach welchen Kriterien werden die Ausgaben in der Auslandhilfe getätigt? Gibt es Schwerpunkte oder Schwerpunktländer?
  5. Konnten in der Vergangenheit immer genügend sinnvolle Projekte zur Unterstützung gefunden werden? Wurden auch Projekte/Unterstützungsgesuche abgelehnt?
  6. Auf nationaler Ebene wurde mit einer massiven Budgetsteigerung und Professionalisierung der Auslandhilfe immer mehr Gewicht gegeben. Ist der Stadtrat auch der Auffassung, dass Frauenfeld deshalb den Fokus auf eine zielgerichtete Inlandhilfe legen sollte?
  7. Erachtet der Stadtrat die Unterstützung bei grossen Katastrophen im Ausland noch als sinnvoll, zumal Berichte über Geldverschwendung, Korruption, zweifelhaftem Kosten/Nutzen und zuviel gesammelten Spendengeldern bekannt sind?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.“

Der Stadtrat nimmt die Einfache Anfrage Gemperle zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Soziales.

 

Einfache Anfrage betreffend "Verschärfte Auflagen betreffend Abfallkonzept am Open Air" von Gemeinderat Fredi Marty: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 20. August 2014 reichte Gemeinderat Fredi Marty eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

„Das Open Air 2014 hat dem Ansehen der Stadt Frauenfeld geschadet. Nach dem Festival-Wochenende blieben rund 150 Tonnen Abfall liegen. „Chaos in Frauenfeld: Müllhalde Open Air“ lautete die Schlagzeile der grössten Boulevard-Zeitung. Andere Medien berichteten ähnlich kritisch. In zahlreichen Leserbriefen äusserte die betroffene Bevölkerung ihr Missfallen.

Auch wenn in einem Artikel relativiert wurde, dem Zeltschlachtfeld zum Trotz habe Frauenfeld das grösste Hip-Hop-Festival Europas, kann es so nicht mehr weitergehen. Viele Einwohnerinnen und Einwohner haben sich masslos geärgert, dass die vorwiegend jugendlichen Besucher ihre Zelte, Stühle und anderen Hausrat einfach liegen liessen. Auf dem Gelände türmten sich die Abfallberge, und am Westrand der Allmend wurden die zurückgelassenen Einkaufswägeli eingesammelt.

Der Mediensprecher des Open Airs betonte: „Wir wollen keine neuen Regeln.“ Ich meine, es brauche sehr wohl neue Regeln und verschärfte Auflagen, insbesondere betreffend Abfallkonzept. Es kann nicht angehen, dass die Allmend, die von uns Frauenfelderinnen und Frauenfeldern als Freizeitgelände genutzt und geschätzt wird, jedes Jahr im Juli zu einer Müllhalde verkommt.

Das Open Air in der heutigen Form hat sich weit von der ursprünglichen Idee „Out in the Green“ entfernt. Es mangelt den Besuchern an Anstand und Respekt. Die gewinnorientierten Veranstalter sehen grosszügig darüber hinweg, dass ihr Festival im Vergleich mit anderen Events in der Schweiz mittlerweile einen schlechten Ruf hat, der sich auch negativ auf die Stadt Frauenfeld auswirkt. Deshalb steht nun der Stadtrat als Bewilligungsbehörde in der Pflicht.

In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

  1. Zu welchen Erkenntnissen ist der Stadtrat nach einer ersten Aufarbeitung mit dem VBS als Grundeigentümer und den Veranstaltern gelangt?
  2. Teilt der Stadtrat meine Meinung, dass es betreffend Abfallkonzept verschärfte Auflagen braucht? Können die Organisatoren verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass in Zukunft kein Zeltschlachtfeld mehr entsteht und sich die Abfallberge im erträglichen Rahmen halten?
  3. Kann uns der Stadtrat garantieren, dass das Naturschutzgebiet im Auenwald entlang der Thur nicht vom Open-Air-Littering betroffen ist?
  4. Welche Leistungen erbringt die Stadt, insbesondere die Werkbetriebe und der Werkhof, für das Open Air? Ist es tatsächlich so, dass für die Aufräumarbeiten keine Steuergelder aufgewendet werden?
  5. Sieht der Stadtrat in Zusammenarbeit mit dem VBS weitere Massnahmen und Auflagen vor, die dazu beitragen, dass das Open Air Frauenfeld seinen ehemals guten Ruf wieder erlangt?

Ich bedanke mich beim Stadtrat im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.“

Der Stadtrat nimmt die Einfache Anfrage Marty zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Zentralverwaltung und Finanzen.


Werkhof; Velostation P+R-Halle, Installation einer Video-Überwachungsanlage

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 11 vom 14. Januar 2014 den Kredit für eine Velostation am Bahnhof freigegeben. Im Kostenvoranschlag war auch die Installation einer Videoüberwachungsanlage enthalten.

Das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement) vom 9. Juni 2009 regelt die Voraussetzungen für das Anbringen von Videoüberwachungsanlagen. Die Erhebung, Sichtung und Verwendung von Videodaten ist nur zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung setzt ausserdem voraus, dass nicht andere geeignete Massnahmen zum Ziel führen. Der Stadtrat entscheidet über das Anbringen von Videoüberwachungsanlagen auf öffentlichem Grund.

Die Videoüberwachung der Velostation soll Sachbeschädigungen und andere Straftaten verhindern oder nachträglich zur Aufklärung oder Rekonstruktion von solchen dienen. Die bereits bestehende Anlage nördlich der P+R-Halle hat sich bestens bewährt und seit der Installation wurde kein Vandalismus mehr festgestellt.

Die Voraussetzung für das Anbringen einer Videoüberwachung in der Velostation ist somit gemäss dem Reglement über Videoüberwachung auf öffentlichem Grund erfüllt.

Der Stadtrat beschliesst:

Der Stadtrat bewilligt das Anbringen von Videokameras zur Überwachung der Velostation gemäss Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement).

 

Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligungen:

Johann Christ-Hefti und Claudia Hefti Christ, Stadtgartenweg 7 sowie Thomas und Irina Werner-Soldatenko, Rebstrasse 11, alle Frauenfeld; Unterschutzstellung des Ge­bäudes Rebstrasse 11 und Baubewilligung für den Umbau des Wohnhauses mit Fas­sadenänderungen, Anbau Balkon, zwei Vordächer und vier Dachflächenfenster, Rebstrasse 11

Müller Recycling AG, Langfeldstrasse 86, Frauenfeld; Baubewilligung für den Anbau einer Werkhalle mit Sortieranlage und ein Gebäude für eine Transformatorensta­tion, Langfeldstrasse 80a

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Fussballderby Gemeinderat gegen Stadtverwaltung

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Medienmitteilung der Stadt Frauenfeld vom 29. August 2014 

Fussballderby Gemeinderat gegen Stadtverwaltung

svf. Das bereits zur Tradition gewordene Fussballspiel zwischen den Teams von Gemeinderat/Kommissionen und der Stadtverwaltung Frauenfeld findet am kommenden Freitag, 5. September 2014, um 18.30 Uhr statt. Auch das 28. Derby wird wiederum auf dem Hauptplatz der Sportanlage Kleine Allmend ausgetragen. Von den bisher 27 Partien gewann das Team des Gemeinderats deren 15, 12 Mal siegte das Team der Stadtverwaltung. Fans und Zaungäste sind wie immer herzlich willkommen.

Neue Stromtarife für 2015

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Medienmitteilung der Werkbetriebe Frauenfeld vom 1. September 2014       

Neue Stromtarife für 2015

wbf. Die Werkbetriebe Frauenfeld werden die Energiepreise für ihre Stromkunden per 1. Januar 2015 erneut senken können. Dennoch wird die Stromrechnung für das kommende Jahr leicht höher ausfallen. Hauptgrund dafür ist die Erhöhung der Abgabe zur Förderung von Erneuerbaren Energien (KEV). Diese wird von bisher 0,6 Rappen auf 1,1 Rappen pro Kilowattstunde angehoben. Ausserdem werden ab nächstem Jahr die Netznutzungskosten steigen, die durch höhere Leistungsabgaben der Vorliegernetze verursacht werden. Aufgrund der tieferen Beschaffungspreise für elektrische Energie kann für 2015 ein Teil der Aufschläge kompensiert werden. Die Preiserhöhung für einen Haushalt mit 4500 Kilowattstunden Jahresverbrauch beträgt somit rund 3.80 Franken pro Monat. Auch 2015 liefern die Werkbetriebe Frauenfeld ihren Kunden zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Die Tarifblätter für den Bezug von Strom ab 1. Januar 2015 sind im Internet zu finden unter www.werkbetriebe-frauenfeld.ch

Schaffhauserstrasse 242, 244, 246

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Gesuch von:

ce architektur gmbh, Frauenfelderstrasse 35,
8555 Müllheim
Raphael Schoop-Ausderau, Ringstrasse 13, 8500 Frauenfeld
Sandra Schoop-Ausderau, Ringstrasse 13, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

ce architektur gmbh, Frauenfelderstrasse 35, 8555 Müllheim
Hans Günthard, Chüechligasse 19, 9545 Wängi
Raphael Schoop-Ausderau, Ringstrasse 13, 8500 Frauenfeld
Sandra Schoop-Ausderau, Ringstrasse 13, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

ce architektur gmbh, Frauenfelderstrasse 35,
8555 Müllheim

Lage:

Strasse:

Schaffhauserstrasse 242, 244, 246

 

Parzelle:

30439, 30438, 30029 Horgenbach

Öffentliche Auflage:

3. September bis und mit 22. September 2014

Bauvorhaben:

zwei Einfamilienhäuser mit je 5 1/2 Zimmern und Doppelgaragen

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 


Pfaffenholzstrasse 7

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Gesuch von:

PN Hausbau GmbH, Riethof, 9556 Zezikon

Grundeigentum von:

Peter Anneler-Miskovic, Hohliberg 35, 8500 Frauenfeld
Margareta Anneler-Miskovic, Hohliberg 35, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

PN Hausbau GmbH, Riethof, 9556 Zezikon

Lage:

Strasse:

Pfaffenholzstrasse 7

 

Parzelle:

41222 Huben

Öffentliche Auflage:

3. September bis und mit 22. September 2014

Bauvorhaben:

Einfamilienhaus mit 7½ Zimmern und Doppelgarage,
Umgebungsgestaltung mit Stützmauern,
Schwimmbad, Wärmepumpe

Abbruch Einfamilienhaus,
Gebäudeversicherungsnummer 4/170

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Zürcherstrasse 148

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Gesuch von:

2B-Visions AG, Amriswilerstrasse 57, 8570 Weinfelden

Grundeigentum von:

Walter Bollag & Co. AG, Schlossmühlestrasse 9, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

2B-Visions AG, Amriswilerstrasse 57, 8570 Weinfelden

Lage:

Strasse:

Zürcherstrasse 148

 

Parzelle:

677 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

3. September bis und mit 22. September 2014

Bauvorhaben:

temporäres Fonduechalet
(befristet auf fünf Wochen pro Jahr im Zeitraum von November bis Februar)

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Lachenstrasse 1

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Gesuch von:

Christoph Dürr-Gubler, Lachenstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Verena Gubler, Lachenstrasse 1, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Christoph Dürr-Gubler, Lachenstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Verena Gubler, Lachenstrasse 1, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Christoph Dürr-Gubler, Lachenstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Verena Gubler, Lachenstrasse 1, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Lachenstrasse 1

 

Parzelle:

40362 Huben

Öffentliche Auflage:

3. September bis und mit 22. September 2014

Bauvorhaben:

Anbau Balkon

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Parzelle 50258

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Parzelle 50258

Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte

Öffentliche Auflage vom 27. August bis 15. September 2014

 

Mit Entscheid vom 12. Juni 2014 hat das Amt für Umwelt, gestützt auf Art. 32 c Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung, die Parzelle 50258, Grundbuch Frauenfeld, unter der Register-Nr. 4566 S 100 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen. Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierungen sofort rechtswirksam.

 

Aus der Stadtratssitzung vom 2. September 2014

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An seiner Sitzung vom 2. September 2014 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: 

 

Einfache Anfrage betreffend „Verkehrskonzept vor und während des Eidg. Tambouren- und Pfeiferfests“ von Gemeinderat Philipp Geuggis: Beantwortung 

http://www.frauenfeld.ch/xml_1/internet/de/application/d817/d1059/f1989.cfm 

 

Verwaltungsabteilung Hochbau; Helmuth Ammann-Keller, Dingenhartstrasse 5, Frauenfeld; Unterschutzstellung des Gebäudes Dingenhartstrasse 6 

Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Zu diesem Zweck können sie Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Abbruchverbote, Nutzungsbeschränkungen, umfassende Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriften erlassen. Im Einzelfall ist immer die Verhältnismässigkeit in sachlicher und in örtlicher Hinsicht zu wahren. 

Hinweise auf erhaltenswerte Objekte ergeben sich namentlich aus Inventaren, Sach- und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden (§ 2 Abs. 2 NHG TG). Die wichtigsten Inventare sind in § 43 der regierungsrätlichen Verordnung zum NHG TG (RRV NHG TG, RB 450.11) aufgelistet. 

Bei dem an der Dingenhartstrasse 6 gelegenen Bau handelt es sich um ein historisch wertvolles bäuerliches Anwesen, welches sich seit 1874 im Besitz der Familie Ammann befindet. Im aktuellen Hinweisinventar der kantonalen Denkmalpflege ist das bäuerliche Vielzweckgebäude als "wertvoll" eingestuft. Im kommunalen Richtplan für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999 ist das Gebäude Dingenhartstrasse  6 unter "erhaltenswerte Bauten und Baugruppen" als Zwischenergebnis aufgeführt. Der Kernbau des Gebäudes dürfte aus dem 18. Jahrhundert stammen und weist einen dichten Bestand an historischer Ausstattung auf. Demnach verfügt das Gebäude aufgrund seines Alters über geschichtlichen Zeugniswert und besitzt zudem durch seine markante Stellung im Weiler Bühl über ortsbauliche Eigenschaften. Das Gebäude ist ohne Zweifel schutzwürdig.

Um den denkmalpflegerischen Wert des Objektes zu bewahren, ist sicherzustellen, dass das Gebäude in der baulichen Substanz und Eigenheit ungeschmälert erhalten bleibt. Eine Unterschutzstellung des Gebäudes erweist sich als gerechtfertigt und verhältnismässig. 

Die Unterschutzstellung entspricht den Vorgaben des kommunalen Richtplans für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999. 

Das Einverständnis für die Unterschutzstellung wurde beim Grundeigentümer eingeholt. 

Der Stadtrat beschliesst: 

1.    Das Gebäude Dingenhartstrasse 6 mit der Gebäudeversicherungsnummer 4/42 wird unter Schutz gestellt. Es darf in seiner Substanz nicht  zerstört werden.

2.    Bedingungen:

       a.    Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten sind einzuhalten. 

       b.    Die jeweiligen Eigentümer der geschützten Liegenschaft haben diese zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe bedürfen einer Bewilligung unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege. Dabei bleibt ein allfälliges Gutachten zur Beurteilung der historisch wertvollen Bausubstanz vorbehalten.

       c.    Diese Unterschutzstellung ist bezüglich Ziffer 1, 2a, 2b im Grundbuch der Stadt Frauenfeld anzumerken; die Anmeldung erfolgt durch das Hochbauamt.


 

Verwaltungsabteilung Hochbau: Werner Jakob Erben, c/o Silvia und Marianne Werner, Grabenstrasse 9, Frauenfeld; Fassadensanierung des Wohn- und Geschäftshauses Grabenstrasse 9: Unterschutzstellung / Gesuch um Kostenbeteiligung

Unterschutzstellung: 

Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Zu diesem Zweck können sie Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Abbruchverbote, Nutzungsbeschränkungen, umfassende Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriften erlassen. Im Einzelfall ist immer die Verhältnismässigkeit in sachlicher und in örtlicher Hinsicht zu wahren. Hinweise auf erhaltenswerte Objekte ergeben sich namentlich aus Inventaren, Sach- und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden (§ 2 Abs. 2 NHG TG). Die wichtigsten Inventare sind in § 43 der regierungsrätlichen Verordnung zum NHG TG (RRV NHG TG, RB 450.11) aufgelistet. 

Im Hinweisinventar der kantonalen Denkmalpflege ist das Gebäude mit der Gebäudeversicherungsnummer  1/947als "wertvoll" eingestuft. Das um 1924 erbaute, dreigeschossige, verputzte Gebäude mit seinen historisierenden Formen bildet einen markanten Akzent an der Grabenstrasse. Durch seine symmetrischen Fassaden mit kannelierten und farblich hervorgehobenen Kolossalgliederungen, mittigem Polygonalerker und mächtigem Zwerchhaus mit Balkonvorbau zählt das Gebäude aufgrund seiner historischen, gestalterischen und städtebaulichen Eigenschaften zu den bedeutenden Bauten am Ort. Die Liegenschaft wird ausserdem im "Inventar der neueren Schweizer Architektur (INSA 1850 bis 1920)" erwähnt. Das Gebäude ist ohne Zweifel schutzwürdig. 

Um den denkmalpflegerischen Wert des Objektes zu bewahren, ist sicherzustellen, dass das Gebäude in der baulichen Substanz und Eigenheit ungeschmälert erhalten bleibt. Eine Unterschutzstellung des Gebäudes erweist sich als gerechtfertigt und verhältnismässig.

Die Unterschutzstellung entspricht den Vorgaben des kommunalen Richtplans für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999. 

Das Einverständnis für die Unterschutzstellung wurde bei den Grundeigentümern eingeholt. 

Gesuch um Kostenbeteiligung: 

Mit Datum vom 10. April 2014 reichten die Gesuchsteller der kantonalen Denkmalpflege die Schlussabrechnung für die Fassadensanierung der Liegenschaft Grabenstrasse 9 zur Prüfung ein. Diese hat aus den Gesamtkosten von 153'063 Franken anrechenbare Kosten von 118'007 Franken anerkannt. 

Der Stadtrat beschliesst

1.     Das Gebäude Grabenstrasse 9 mit der Gebäudeversicherungsnummer 1/947 wird unter Schutz gestellt. Es darf in seiner Substanz nicht zerstört werden. 

2.     Für die Fassadensanierung des Wohn- und Geschäftshauses, Grabenstrasse 9, gewährt der Stadtrat auf die anrechenbaren Kosten gemäss der kantonalen Fachstelle einen Beitragssatz von 15 %, d.h., Fr. 17'701.50. 

3.     Der Beitrag wird zulasten des Kontos 3140.36501, Beiträge Kulturobjekte, freigegeben. 

4.     Bedingungen: 

a.      Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten sind einzuhalten. 

b.      Die jeweiligen Eigentümer der geschützten Liegenschaft haben diese zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe bedürfen einer Bewilligung unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege. Dabei bleibt ein allfälliges Gutachten zur Beurteilung der historisch wertvollen Bausubstanz vorbehalten. 

c.      Die Schutzanordnungen gemäss Ziffer 1., 4. a. und 4. b. werden gestützt auf § 23 NHG TG im Grundbuch der Stadt Frauenfeld angemerkt. Die Anmeldung erfolgt durch das Hochbauamt.
 

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Zweite Strohballenarena zum Thema ?Härdöpfel?

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Medienmitteilung des Kompetenznetzwerkes Ernährungswirtschaft und der Regio Frauenfeld vom 8. September 2014

Zweite Strohballenarena zum Thema „Härdöpfel“

Die Land- und Ernährungswirtschaft prägen Land und Leute in der Regio Frauenfeld. Sie sind wichtig für den hiesigen Wirtschafts- aber auch Erholungsraum. Die Regio Frauenfeld ist sich dessen bewusst und will die Branchen gezielt stärken. Zusammen mit dem Kompetenznetzwerk Ernährungswirtschaft und dem BBZ Arenenberg organisiert sie die zweite Strohballenarena zum Thema Kartoffel.

reg. Bei der Steffen-Ris AG in Frauenfeld findet am Mittwoch, 17. September 2014, die zweite Strohballenarena statt. Sie widmet sich der Kartoffel, einem der wichtigsten Grundnahrungsmittel in der Schweiz. Trotzdem fragen sich die Experten in der Strohballenarena, ob ihr Ruf ausreichend gut ist oder ob sie ein besseres Image verdient. Der Kartoffelkonsum ist nämlich rückläufig. Wie kommt es dazu und wie können Produzenten, Verarbeiter und Verkäufer reagieren?

In der Arena aus Strohballen können die Besucherinnen und Besucher mit Fritz Waldspurger, Produzent aus der Regio Frauenfeld, Manuel Herrero von der Bischofszell Nahrungsmittel AG und Georg Mauser, Kommunikationsexperte aus Österreich über den Erdapfel und dessen Image und mögliche Entwicklungen diskutieren. Zuvor lädt die Steffen-Ris AG zu einer Betriebsbesichtigung ein. Von 17.30 bis 19 Uhr zeigt sie den Besucherinnen und Besuchern ihre Wasch- und Verpackungsstrasse für Kartoffeln in vollem Betrieb. Die Steffen-Ris AG ist ein Kartoffel- und Gemüseverarbeitungsunternehmen mit einem grossen Produkteeinzugsgebiet, das weit über die Thurgauer Kantonsgrenzen hinaus reicht.

In Ergänzung zur zweiten Strohballenarena bereiten die Thurgauer Gastronomen eine „Kartoffelwoche“ vom 22. bis 28. September 2014 vor. In verschiedenen Gasthäusern im Thurgau stehen während dieser Woche besondere „Härdöpfel-Rezepte“ auf der Speisekarte.

Zweite Strohballenarena, Mittwoch, 17. September 2014, 17.30 bis 19 Uhr Betriebsbesichtigung Steffen-Ris AG, 19 bis ca. 20.30 Uhr Strohballenarena.

Der Anlass ist für die breite Öffentlichkeit bestimmt. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, muss eine Anmeldung zwingend erfolgen. Die Anmeldung ist an Frank Burose vom Kompetenznetzwerk Ernährungswirtschaft, burose@ernaehrungswirtschaft.ch oder 071 626 05 15 zu richten. Anmeldeschluss ist am Sonntag, 14. September 2014.

Der Anlass findet im Freien statt. Dem Wetter angepasste Kleidung wird empfohlen.

Detailinformationen: www.strohballenarena.ch

 

 

 

 

Erchingerstrasse wegen Belagsarbeiten gesperrt

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Medienmitteilung des Werkhofs der Stadt Frauenfeld vom 8. September 2014

Erchingerstrasse wegen Belagsarbeiten gesperrt

svf. Die Erchingerstrasse im Bereich Bahnhofstrasse bis Zürcherstrasse in Frauenfeld muss ab Donnerstag, 11. September 2014, wegen Belagsarbeiten für zwei Tage gesperrt werden. Der alte Deckbelag wird dabei abgefräst und anschliessend mit einer neuen Deckschicht versehen. Der Verkehr aus östlicher Richtung wird über den Kreisel Schweizerhof in Richtung Wil umgeleitet.  Die Beachtung der Baustellensignalisation hilft, Gefahrensituationen zu vermeiden.

Jugendliche engagieren sich für ein sauberes Frauenfeld

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Medienmitteilung des Werkhofs der Stadt Frauenfeld vom 8. September 2014

Jugendliche engagieren sich für ein sauberes Frauenfeld

svf. In Zusammenarbeit mit dem Werkhof der Stadt Frauenfeld leisten Jugendliche der SBW Frauenfeld (Haus des Lernens) am kommenden Donnerstag und Freitag einen Beitrag an den internationalen Clean-Up-Day. Die Jugendlichen werden an beiden Tagen an verschiedenen Orten in Frauenfeld, vor allem auf dem Bahnhofareal und in Parkanlagen, Abfall einsammeln und fachgerecht entsorgen. Sie leisten damit einen Beitrag für eine saubere Umwelt. Die Aktion soll die Jugendlichen und Passanten für die Wichtigkeit einer sauberen Umwelt sensibilisieren. Die Aktion ist ein Projekt der IG für saubere Umwelt (IGUS) und der Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch).

Das Projekt "Zug" kommt zum Zug

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Medienmitteilung der Dienststelle Kulturförderung vom 9. September 2014

Das Projekt „Zug“ kommt zum Zug

Die neue Radwegunterführung an der Laubgasse in Frauenfeld, die im Zusammenhang mit dem Regionalen Radweg entlang der Bahnlinie erstellt wurde, hat eine künstlerische Note erhalten. Hunderte von farbigen Lamellen aus Aluminium bewegen sich neuerdings durch den Luftzug der vorbeifahrenden Velofahrer und Züge.

svf. Erschaffen wurde die Installation mit dem Namen „Zug“ an der Decke der Radwegunterführung, die sowohl visuell als auch akustisch auf die vorbeifahrenden Velofahrer und die Züge reagiert, von Emanuel Marbach. Er hatte sie im Rahmen eines Wettbewerbs der Dienststelle Kulturförderung der Stadt Frauenfeld eingereicht, der im vergangenen Jahr durchgeführt wurde. Heute Dienstagmorgen informierten (v.l.) Thomas Müller (Leiter Tiefbauamt), Emanuel Marbach (Erschaffer der Installation), Stadtammann Carlo Parolari und Christof Stillhard (Leiter Dienststelle Kulturförderung) über die "Kunst am Bau".

Kultur im Alltag erleben

Den Wettbewerb hatte die Dienststelle Kulturförderung der Stadt Frauenfeld lanciert mit der Absicht, der Bevölkerung die Kunst nicht nur im geschützten Rahmen von Ausstellungen zu präsentieren, sondern auch im Alltag an ungewohnten Orten – im vorliegenden Fall in der Radwegunterführung an der Laubgasse. Gleichzeitig sollen Künstlerinnen und Künstler gefördert werden. Bis zum Abschluss der Eingabefrist hatte rund ein Dutzend Kunstschaffende aus der Region Projekte eingereicht. Eine Jury, bestehend aus Kunst- und Baufachleuten, entschied sich, das Preisgeld im Umfang von 5000 Franken auf drei herausragende Projekte aufzuteilen und lud Emanuel Marbach gleichzeitig ein, seinen Beitrag „Zug“ zu realisieren.

Broteggstrasse 15

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Gesuch von:

Rolf Lenggenhager-Meier, Broteggstrasse 15,
8500 Frauenfeld

Regina Lenggenhager-Meier, Broteggstrasse 15,
8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Rolf Lenggenhager-Meier, Broteggstrasse 15, 8500 Frauenfeld
Regina Lenggenhager-Meier, Broteggstrasse 15, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Rolf Lenggenhager-Meier, Broteggstrasse 15, 8500 Frauenfeld
Regina Lenggenhager-Meier, Broteggstrasse 15, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Broteggstrasse 15

 

Parzelle:

40870 Huben

Öffentliche Auflage:

10. September bis und mit 29. September 2014

Bauvorhaben:

Erweiterung Autoabstellplatz

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Akazienweg 22, 24, Häberlinstr. 20, 22

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Gesuch von:

Häberlin Architekten HTL/STV AG, Geschäftshaus Ruet,
8555 Müllheim

Grundeigentum von:

Häberlin Architekten HTL/STV AG, Geschäftshaus Ruet,
8555 Müllheim

Projekt von:

Häberlin Architekten HTL/STV AG, Geschäftshaus Ruet,
8555 Müllheim

Lage:

Strasse:

Akazienweg 22, 24, Häberlinstrasse 20, 22

 

Parzelle:

498 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

10. September bis und mit 29. September 2014

Bauvorhaben:

vollständige Projektbezeichnung:
Wohnüberbauung mit vier Mehrfamilienhäusern und Gewerbeteil,
Tiefgarage mit 60 Autoabstellplätzen,
vier Velounterstände, Wärmepumpenanlage

Häberlinstrasse 20:
Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen

Häberlinstrasse 22:
Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen,
Gewerbeteil mit Büroräumen

Akazienweg 22:
Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen

Akazienweg 24:
Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen,
Abbruch Einfamilienhaus und Gewächshaus,
Gebäudeversicherungsnummern 1/1229 und 1/1072

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Hertenstrasse 41

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2. Auflage

Gesuch von:

Plättli-Zoo AG, Hertenstrasse 41, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Plättli-Zoo AG, Hertenstrasse 41, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

art m gmbh, Seerietstrasse 6, 9320 Arbon

Lage:

Strasse:

Hertenstrasse 41

 

Parzelle:

20044 Herten

Öffentliche Auflage:

10. September bis und mit 29. September 2014

Bauvorhaben:

Erweiterung Pumagehege

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

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