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Alterszentrum Park verstärkt Koordination

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Medienmitteilung des Alterszentrums Park der Stadt Frauenfeld vom 9. März 2017

 

Alterszentrum Park verstärkt Koordination

 

svf. Das Alterszentrum Park an der Zürcherstrasse 84 in Frauenfeld hat eine Koordinationsstelle geschaffen mit dem Ziel, Neueintretende und Interessierte besser über Dienstleistungen und Wohnformen im Zuhause für den dritten Lebensabschnitt informieren zu können. Die Koordinationsstelle wird geleitet von Anita Lebeda (Bild) und nimmt die Tätigkeit am Montag, 13. März 2017, auf. Ab diesem Zeitpunkt ist Anita Lebeda Kontaktperson für Neueintretende im Alterszentrum Park und zugleich steht sie bei Fragen rund um das AZP zur Verfügung – zu Altersheim, Pflegeheim, der geschützten Wohnform, Betreutem Wohnen und der Parksiedlung Talacker. Sie betreut auch die Wartelisten und berät, wenn es darum geht, die geeignete Wohnform zu finden. Anita Lebeda ist Pflegefachfrau HF, wohnt in Frauenfeld, und verfügt durch ihre langjährige Tätigkeit in der Pflege und dem Gesundheitswesen über grosse Erfahrung. Interessenten fürs Tageszentrum im Alterszentrum Park wenden sich hingegen weiterhin an dessen Leiterin, Anna Viglione.

Im Alterszentrum Park finden mehrmals jährlich Informationsveranstaltungen zum Angebot des AZP statt. Bei der nächsten Veranstaltung am 4. Mai 2017 (Beginn um 16 Uhr) besteht Gelegenheit, Anita Lebeda persönlich kennenzulernen. Sie ist Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 11.30 Uhr oder nach Absprache erreichbar unter 052 728 77 05, „anita.lebeda@alterszentrumpark.ch“.


Rooräcker

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Gesuch von:

PURNATUR AG, Neue Horgenbachstrasse 2/4,
8548 Ellikon an der Thur

Grundeigentum von:

PURNATUR AG, Neue Horgenbachstrasse 2/4,
8548 Ellikon an der Thur

Projekt von:

ICG Ingenieure AG, Hauptstrasse 16, 8561 Ottoberg

Lage:

Strasse:

Rooräcker

 

Parzelle:

30081 Horgenbach

Öffentliche Auflage:

10. März 2017 bis und mit 29. März 2017

Bauvorhaben:

Feldstrasse

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Aus der Stadtratssitzung vom 7. März 2017

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An seiner Sitzung vom 7. März 2017 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

 

Amt für Hochbau und Stadtplanung; Müller Architekturbüro GmbH, Altweg 23, Frauenfeld: Unterschutzstellung des Gebäudes Altweg 2

Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Zu diesem Zweck können sie Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Abbruchverbote, Nut­zungsbeschränkungen, umfassende Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriften erlas­sen. Im Einzelfall ist immer die Verhältnismässigkeit in sachlicher und in örtlicher Hinsicht zu wahren.

Hinweise auf erhaltenswerte Objekte ergeben sich namentlich aus Inventaren, Sach- und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden (§ 2Abs. 2 NHG TG). Die wichtigs­ten Inventare sind in § 43 der regierungsrätlichen Verordnung zum NHG TG (RRV NHG TG, RB 450.11) aufgelistet.

Das Gebäude Altweg 2 ist im Hinweisinventar der kantona­len Denk­malpflege als "wert­voll" eingestuft und wird als teilweises Fachwerkhaus mit hervorragender Stellung als gestaltendes Element am Kreuzplatz bezeichnet. Im kommunalen Richtplan für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999 ist es unter "erhaltenswerte Bauten und Baugruppen" als Zwischen­ergebnis aufgeführt. Das Gebäude ist ohne Zweifel schutzwürdig.

Um den denkmalpflegerischen Wert des Objekts zu bewahren, ist sicherzustellen, dass das Gebäude in der baulichen Substanz und Eigenheit ungeschmälert erhalten bleibt. Eine Unter­schutzstellung des Gebäudes erweist sich als gerechtfertigt und verhältnismässig.

Die Unterschutzstellung entspricht den Vorgaben des kommunalen Richtplans für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999.

Das Einverständnis für die Unterschutzstellung wurde bei den Grundeigentümern eingeholt.

Das Amt für Hochbau und Stadtplanung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Unter­schutzstellung gegeben sind.

Der Stadtrat beschliesst:

1.    Das Gebäude Altweg 2 mit der Gebäudeversicherungsnummer 1/202 wird unter Schutz gestellt. Es darf in seiner Substanz nicht zerstört werden.

2.    Bedingungen:

a.     Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen nach denkmalpflegerischen Gesichts­punkten sind einzuhalten.

b.     Die jeweiligen Eigentümer der geschützten Liegenschaft haben diese zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe bedürfen einer Bewilligung unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege. Dabei bleiben allfällige Gutachten zur Beurteilung der historisch wertvollen Bausubstanz vorbehalten.

c.     Die Schutzanordnungen (Punkte 1, 2. a. und 2. b.) werden gemäss § 23 NHG TG im Grundbuch der Stadt Frauenfeld angemerkt. Die Anmeldung erfolgt durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung.

Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligung:

Stoffel Schneider Architekten AG, See­strasse 15, 8002 Zürich: Baubewilligung für ein Einfamilienhaus mit Sitzplatzüber­dachung und Schwimmbad, einen Veloschopf und zwei Erdsondenanlagen sowie Abbruchbewilligung für das Wohnhaus und die Garage, Broteggstrasse 27, Frauen­feld

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Schnuppernachmittag der Stadtverwaltung Frauenfeld

Frauenfeld im Donnschtig-Jass-Fieber

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Medienmitteilung der Stadtkanzlei Frauenfeld vom 10. März 2017

Frauenfeld im Donnschtig-Jass-Fieber

Die Frauenfelder Jasserinnen und Jasser rüsten sich für den 10. August, wenn ein Team aus der Kantonshauptstadt gegen ein Team aus Bürglen um den Sieg beim Differenzler und damit den Austragungsort für die Live-Sendung des Schweizer Fernsehens am 17. August spielt. Auf dem Weg dahin findet am 28. März ein weiteres Trainingsturnier statt, das Qualifikationsturnier ist am 3. April 2017 im Casino am Bahnhof Frauenfeld.

Insgesamt 28 Jasserinnen und Jasser nutzten gestern Donnerstagabend im Casino die Möglichkeit, sich im Differenzler zu üben. Für das zweite Trainingsturnier am 28. März an gleicher Stätte haben sich bereits rund 40 Teilnehmer angemeldet – „und für das Qualifikationsturnier am 3. April schon über 50 Anmeldungen“, wie Jasser-Vertreter Richard Wagner vom „OK Donnschtig-Jass Frauenfeld“ im Sitzungszimmer Friedheim im Rathaus sagte (im Bild Vertreter des Donnschtig-Jass-OKs, v.l.: Werner Spiri, Sicherheit; Richard Weber, Festwirtschaft; Daniela Nafzger, Rahmenprogramm; Richard Wagner, Robert Mathys, beide Jassen; Nihal Mutlu, Administration; Stadtpräsident Anders Stokholm, OK-Präsident; Peter Lang, Infrastruktur).

Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

OK-Präsident Anders Stokholm wies auf die Herausforderung hin, frühzeitig die gesamten Vorbereitungen für eine Live-Sendung aus Frauenfeld zu tätigen. Denn im Falle eines Sieges des Frauenfelder Teams beim Donnschtig-Jass am 10. August in Herzogenbuchsee oder Signau im Kanton Bern sei die Zeit zu kurz, um rechtzeitig alles für die Direktübertragung eine Woche später bereitstellen zu können. Es gelte deshalb, frühzeitig alles aufzugleisen - „so dass wir nur auf den Knopf drücken können“, wie es Stadtpräsident Anders Stokholm umschrieb. Dabei sei es durchaus denkbar, den Anlass am 17. August auf dem Oberen Mätteli bei der Stadtkaserne auch im Falle einer Niederlage durchzuführen. Richard Weber, der den Bereich Festwirtschaft betreut, wies dazu auf einen Bedarf an freiwilligen Helfern hin und rief Vereine auf, mitzumachen.

Bei den Vorbereitungen erfolgt auch eine Zusammenarbeit mit Bürglen, „denn es macht wenig Sinn, wenn beide OKs alles individuell reservieren“, sagte Anders Stokholm weiter. Deshalb werden Reservationen beispielsweise für Übernachtungen und Infrastruktur so getätigt, damit sie auf jeden Fall genutzt werden – entweder vom Bürgler OK oder vom Frauenfelder OK.

Anmeldung und weitere Informationen

Aufgerufen zur Teilnahme am zweitenDifferenzler-Trainingsturnier am 28. März und dem Qualifikationsturnier am 3. April sind alle jassfreudigen Einwohnerinnen und Einwohner von Frauenfeld abzehn Jahren. Die Anmeldeformulare für Trainings- und Qualifikationsturnier undweitere Informationen können unter www.frauenfeld.ch/Donnschtig-Jass abgerufen oder am Info-Schalter im Rathaus sowie bei Regio Frauenfeld Tourismusim Bahnhof SBB bezogen werden. Anmeldeschluss für beide Anlässe ist am 24. März 2017.

 

 

Maiholzstrasse 15, 17, 19

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Gesuch von:

Axel Vietze, Wiesrain 7, 8500 Frauenfeld
Oliver Vietze, Bergliweg 6, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Axel Vietze, Wiesrain 7, 8500 Frauenfeld
Oliver Vietze, Bergliweg 6, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Renespa AG, Oberfeldstrasse 13, 8570 Weinfelden

Lage:

Strasse:

Maiholzstrasse 15, 17, 19

 

Parzelle:

50978, 50250 Kurzdorf

Öffentliche Auflage:

15. März 2017 bis und mit 3. April 2017

Bauvorhaben:

Umbau Mehrfamilienhäuser mit Fassadenänderungen,
Zweckänderung von Estrich zu Wohnraum,
fünf Dacheinschnitte, 19 Dachflächenfenster

Ausnahme Erhöhung Grundausnützung
(Art. 10 BauR Nachverdichtung)

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Promenadenstrasse 11, 13

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Gesuch von:

Sandra Kübler, Langfeldstrasse 121, 8552 Felben-Wellhausen

Grundeigentum von:

Häberlin Invest AG, Wigoltingerstrasse 14, 8555 Müllheim

Projekt von:

BAU-ART Giacchino GmbH, Industriestrasse 6, 9220 Bischofszell

Lage:

Strasse:

Promenadenstrasse 11, 13

 

Parzelle:

211, 212 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

15. März 2017 bis und mit 3. April 2017

Bauvorhaben:

Anbau Lagerräume

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

vis-à-vis Häberlinstrasse 90

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Gesuch von:

Stadt Frauenfeld, c/o Werkhof, Gaswerkstrasse 16,
8503 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Stadt Frauenfeld, Rathaus, 8501 Frauenfeld

Projekt von:

Stadt Frauenfeld, c/o Werkhof, Gaswerkstrasse 16,
8503 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

vis-à-vis Häberlinstrasse 90

 

Parzelle:

50573 Kurzdorf

Öffentliche Auflage:

15. März 2017 bis und mit 3. April 2017

Bauvorhaben:

Unterflurcontainer

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 


bei Häberlinstrasse 79

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Gesuch von:

Stadt Frauenfeld, c/o Werkhof, Gaswerkstrasse 16,
8503 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Stadt Frauenfeld, Rathaus, 8501 Frauenfeld

Projekt von:

Stadt Frauenfeld, c/o Werkhof, Gaswerkstrasse 16,
8503 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

bei Häberlinstrasse 79

 

Parzelle:

50453 Kurzdorf

Öffentliche Auflage:

15. März 2017 bis und mit 3. April 2017

Bauvorhaben:

Unterflurcontainer

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Talstrasse 1

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Gesuch von:

Hans Guggisberg, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Anna Rosa Guggisberg, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Hans Peter Fischer, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Nelly Fischer, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Benno Delvai, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Ursula Ungricht Delvai, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Nadja Kotz, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Melanie Meier, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld
Roger Ott, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

STWEG Talstrasse 1, c/o Früh Immobilien AG, Neue Winterthurerstrasse 26, 8304 Wallisellen

Projekt von:

Hans Guggisberg, Talstrasse 1, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Talstrasse 1

 

Parzelle:

40714 Huben

Öffentliche Auflage:

15. März 2017 bis und mit 3. April 2017

Bauvorhaben:

Balkonverglasungen (bereits erstellt)

Ausnahme Erhöhung Grundausnützung (§ 92 PBG)

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Zürcherstrasse 228

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Gesuch von:

Roshan Rai, Schulstrasse 2c, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Antonio Abate, Balierestrasse 8, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Roshan Rai, Schulstrasse 2c, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Zürcherstrasse 228

 

Parzelle:

388 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

15. März 2017 bis und mit 3. April 2017

Bauvorhaben:

Zweckänderung von Lager zu Kioskwirtschaft

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Talstrasse 3, Thundorferstrasse 116

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Gesuch von:

Immovia AG, Breitackerstrasse 2, 8702 Zollikon

Grundeigentum von:

Immovia AG, Breitackerstrasse 2, 8702 Zollikon
STWEG Talstrasse 3, c/o Früh Immobilien AG,
Neue Winterthurerstrasse 26, 8304 Wallisellen

Projekt von:

Atlantis Umweltberatung, Siedlungsplanung und Architektur AG,
Birgistrasse 4a, 8304 Wallisellen

Lage:

Strasse:

Talstrasse 3, Thundorferstrasse 116

 

Parzelle:

40711, 40821 Huben

Öffentliche Auflage:

15. März 2017 bis und mit 3. April 2017

Bauvorhaben:

Balkonverglasungen

Ausnahme Erhöhung Grundausnützung (§ 92 PBG)

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Verkehrsbehinderungen an der Zürcherstrasse

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Medienmitteilung des Amts für Tiefbau und Verkehr vom 15. März 2017

Verkehrsbehinderungen an der Zürcherstrasse

svf. An der Zürcherstrasse in Frauenfeld werden im Abschnitt zwischen der Ringstrasse und der Zeughausstrasse im Zusammenhang mit Bodenuntersuchungen vom Montag bis Donnerstag, 20. bis 23. März 2017, Sondierbohrungen durchgeführt. Die Zürcherstrasse wird deshalb in diesem Abschnitt zeitweise nur einseitig befahrbar sein (eine Verkehrsregelung wird eingerichtet). Die Beachtung der Baustellensignalisation hilft, Gefahrensituationen zu vermeiden.

Wasserrohrbruch an der Unteren Weinackerstrasse

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Medienmitteilung der Werkbetriebe Frauenfeld vom 15. März 2017

Wasserrohrbruch an der Unteren Weinackerstrasse

svf. An der Unteren Weinackerstrasse in Frauenfeld kam es in der Nacht auf Mittwoch um etwa 1.15 Uhr zu einem Wasserrohrdefekt. Dadurch ist aus der Graugussleitung aus dem Jahre 1960 Wasser ausgetreten. Die Werkbetriebe Frauenfeld ersetzen die Leitung umgehend, wodurch es zu keinen grösseren Einschränkungen im Durchgangsverkehr kommen wird.

Mit dem Stadtbus an die Thurgauer Frühjahrsmesse

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Medienmitteilung des Amts für Tiefbau und Verkehr vom 16. März 2017

Mit dem Stadtbus an die Thurgauer Frühjahrsmesse

svf. Von Donnerstag, 23. März, bis Sonntag, 26. März 2017, findet auf dem Areal der Zuckerfabrik Frauenfeld die Thurgauer Frühjahrsmesse statt. Neu bringt der Stadtbus die Besucherinnen und Besucher direkt zum Messeeingang. Hierfür werden die Linien 3 (Richtung Oberwiesen) und 31 bis zur Zuckerfabrik verlängert. Es gilt der reguläre Fahrplan der Linien 3 und 31, der unter www.frauenfeld.ch/stadtbus abgerufen werden kann. Für die Fahrt wird ein in der Ostwindzone 921 gültiges Billett benötigt.


Verkehrsbehinderungen wegen Bauarbeiten

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Medienmitteilung der Werkbetriebe Frauenfeld vom 20. März 2017

Verkehrsbehinderungen wegen Bauarbeiten

svf. An der östlichen Zürcherstrasse in Frauenfeld im Abschnitt zwischen Thurgi-Park und Shell-Tankstelle erneuern die Werkbetriebe Frauenfeld die Werkleitungen von Strom und Wasser. Damit verbunden kommt es von Montag, 27. März, bis Freitag, 31. März 2017, zu Verkehrsbehinderungen. Am 27. Und 28. März wird stadteinwärts am Strassenrand ein Graben erstellt, wobei die Verkehrsführung beidseitig aufrechterhalten werden kann. Um die Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten, wird am 29. und 30. März jeweils abends ab 19 Uhr bis um 6 Uhr morgens gearbeitet. Während diesen nächtlichen Arbeiten wird der Verkehr mittels Lichtsignal geregelt. Die Werkbetriebe Frauenfeld und die beauftragte Bauunternehmung sind bemüht, die Lärmemissionen so gering wie möglich zu halten und danken im Voraus für das Verständnis. Die Beachtung der Baustellensignalisation hilft, Gefahrensituationen zu vermeiden.

Die Einwohnerzeitung "Frühling 2017" ist da

Bauarbeiten am Wiesrain

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Medienmitteilung des Amts für Tiefbau und Verkehr vom 21. März 2017

Bauarbeiten am Wiesrain

svf. Die Werkleitungen im Wiesrain in Frauenfeld – einer Stichstrasse ab der Neuhauserstrasse – sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Dabei wird die Kanalisationsleitung mittels Innenrohrsanierung instand gestellt und gleichzeitig erneuern die Werkbetriebe die Leitungen von Wasser, Erdgas und Strom. Zudem werden an der Strasse die Abschlüsse ersetzt und der Belag erneuert. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 27. März 2017, und dauern voraussichtlich bis Ende Juni 2017 (die Termine sind witterungsabhängig). Die Zufahrten zu den Liegenschaften können während der gesamten Bauzeit mit leichten Behinderungen aufrechterhalten werden. Über allfällige tageweise Sperrungen von einzelnen Zufahrten werden die Anwohner so früh wie möglich durch die Bauunternehmung informiert. Die Beachtung der Baustellensignalisation hilft, Gefahrensituationen zu vermeiden.

Wellenbergstrasse 41

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Gesuch von:

Rudolf Weber, Haldenhof, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Rudolf Weber, Haldenhof, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

egger partner ag, Thurbruggstrasse 13a,
9215 Schönenberg an der Thur

Lage:

Strasse:

Wellenbergstrasse 41

 

Parzelle:

20121 Herten

Öffentliche Auflage:

22. März 2017 bis und mit 10. April 2017

Bauvorhaben:

Umbau Scheune in Wohnhaus mit drei Wohnungen,
Anbau Terrasse, Autounterstand,
zwei Erdsondenanlagen

Teilabbruch Scheune, Gebäudeversicherungsnummer 2/43

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Ringstrasse 15

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Gesuch von:

Praxis am Ring, Dr. Andreas Ettlin, Ringstrasse 15,
8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Andreas Ettlin, Buechhölzlistrasse 6, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Architektur + Baumanagement Peter Häfliger,
Langfeldstrasse 53a, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Ringstrasse 15

 

Parzelle:

1099 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

22. März 2017 bis und mit 10. April 2017

Bauvorhaben:

Umbau und Erweiterung Zahnarztpraxis,
Aufstockung Anbau und Lift, Anbau Treppenhaus,
Fassadenänderungen

Ausnahmen: Erhöhung Grundausnützung,
Strassenabstand, Gebäudehöhe (§ 92 PBG)

(ersetzt die Auflage vom 1. Februar 2017 bis 20. Februar 2017)

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

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