Quantcast
Channel: News von www.frauenfeld.ch
Viewing all 2102 articles
Browse latest View live

Langfeldstrasse 74

$
0
0

 

Gesuch von:

HRS Real Estate AG, Walzmühlestrasse 48, 8501 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Auto Lang AG, Sonnenwiesenstrasse 17, 8280 Kreuzlingen

Projekt von:

Stauffacher - Aemisegger Architekten GmbH, Laubgasse 59,
8501 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Langfeldstrasse 74

 

Parzelle:

61761 Langdorf

Öffentliche Auflage:

9. Juli bis und mit 28. Juli 2014

Bauvorhaben:

Autoausstellungshalle

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 


Rheinstrasse 51

$
0
0

Gesuch von:

Andreas Roos, Iselisberg 16, 8524 Uesslingen

Grundeigentum von:

Andreas Roos, Iselisberg 16, 8524 Uesslingen

Projekt von:

innoraum Kräher, Jenni + Partner AG, Messenriet 2, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Rheinstrasse 51

 

Parzelle:

50100 Kurzdorf

Öffentliche Auflage:

9. Juli bis und mit 28. Juli 2014

Bauvorhaben:

Umbau Restaurant und Wohnung in Kindertagesstätte,
Anbau Windfang

 

 Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Mühlewiesenstrasse 32

$
0
0

 

Gesuch von:

Hans-Rudolf Vetsch-Niklaus, Broteggstrasse 8, 8500 Frauenfeld
Chantal Vetsch-Niklaus, Broteggstrasse 8, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Hans-Rudolf Vetsch-Niklaus, Broteggstrasse 8, 8500 Frauenfeld
Chantal Vetsch-Niklaus, Broteggstrasse 8, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Hans-Rudolf Vetsch-Niklaus, Broteggstrasse 8, 8500 Frauenfeld
Chantal Vetsch-Niklaus, Broteggstrasse 8, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Mühlewiesenstrasse 32

 

Parzelle:

61349 Langdorf

Öffentliche Auflage:

9. Juli bis und mit 28. Juli 2014

Bauvorhaben:

Umgebungsgestaltung mit Stützmauer

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Oberwilerstrasse 7

$
0
0

 

Gesuch von:

Ulrich Blümmel, Oberwilerstrasse 7, 8500 Gerlikon

Grundeigentum von:

Ulrich Blümmel, Oberwilerstrasse 7, 8500 Gerlikon

Projekt von:

Ulrich Blümmel, Oberwilerstrasse 7, 8500 Gerlikon

Lage:

Strasse:

Oberwilerstrasse 7

 

Parzelle:

70147 Gerlikon

Öffentliche Auflage:

9. Juli bis und mit 28. Juli 2014

Bauvorhaben:

Erweiterung Balkone

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Laubgasse 55a

$
0
0

 

Gesuch von:

Teresa Mehmeti-Filisetti, Laubgasse 55a, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Teresa Mehmeti-Filisetti, Laubgasse 55a, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

GS Plan + Bau, Tödistrasse 8, 8572 Berg

Lage:

Strasse:

Laubgasse 55a

 

Parzelle:

50224 Kurzdorf

Öffentliche Auflage:

9. Juli bis und mit 28. Juli 2014

Bauvorhaben:

Auto- und Motorradunterstand mit Geräteraum

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Erfolgreiche Umnutzung von Armeeanlage

$
0
0

 

Medienmitteilung der Abteilung Öffentliche Sicherheit vom 10. Juli 2014

Erfolgreiche Umnutzung von Armeeanlage

Aus der ehemaligen Armeeanlage ALST im Kurzdorf ist ein Eckpfeiler der Sportinfrastruktur in der Stadt Frauenfeld geworden. Neben der Turnfabrik beherbergt sie heute auch eine Sportunterkunft mit 120 Plätzen. Auch die Zivilschutzbasis ist dort untergebracht.

svf. Stadtrat Ruedi Huber (M.) zog am Donnerstag ein positives Fazit, als er im Beisein von Werner Spiri (l.), Amtsleiter Öffentliche Sicherheit, sowie Zivilschutzregio-Anlage- und Materialwart Jürg Egger (r.) informierte: „Das ist wirklich eine gefreute Sache. Mit der Umnutzung der ehemaligen Militäranlage hat die Sportanlage Kleine Allmend eine bedeutende Aufwertung erfahren.“ Neben der Turnfabrik, die 2012 in Betrieb gegangen war, steht in der ehemaligen Armeeanlage nun auch eine Unterkunft als kostengünstige Übernachtungsmöglichkeit für Vereine zur Verfügung (für diese wurde ein separater Zugang erstellt). 

In den 1970er Jahren erstellt

Die Geschichte der ehemaligen Armeeanlage im Kurzdorf reicht in die erste Hälfte der 1970-er Jahre zurück. 1973 war das Kommando der Territorialzone 4 auf der Suche nach einem Standort für den Bau einer unterirdischen Anlage für die Luftschutztruppen (ALST). Schliesslich erstellte der Bund auf dem Areal bei der Kunsteisbahn eine unterirdische Truppenunterkunft und übergab diese 1975 der Stadt. Im Gegenzug erhielt der Bund ein vorrangiges und unentgeltliches Benützungsrecht. Die Gesamtkosten der Anlage (inkl. Erschliessung) beliefen sich auf 1,7 Mio. Franken.

Bewährter Truppenstandort

Die Luftschutztruppen belegten die Anlage jedes Jahr bei Wiederholungskursen während mehreren Wochen. Ab dem Jahr 2000 ging die Belegung der Anlage durch die Armee allerdings markant zurück und meistens diente sie als Ersatzanlage bei Überbelegungen der beiden Kasernen. Ab dem Jahr 2012 verzichtete der Bund schliesslich vollständig auf die Nutzungsrechte.

Neubau im Baurecht

Bereits Mitte 2011 zeichnete sich eine markante Nutzungsänderung der ALST ab - nachdem  die Turnfabrik im Langdorf am 2. Februar 2011 einem Brand zum Opfer gefallen war. Die Stadt bot der Stiftung Turnfabrik das Land über der Truppenunterkunft im Kurzdorf nämlich im Baurecht für einen Neubau an. Und bereits etwas mehr als ein Jahr später konnte die Talentschmiede für Turnerinnen und Turner eingeweiht werden. 

Zivilschutzbasis untergebracht

Ein Teil der Räumlichkeiten der ehemaligen ALST wird seit 2009 durch die Zivilschutzregio (ZSR) Frauenfeld belegt. Dabei erlaubt es das grosszügige Raumangebot deren Anlage- und Materialwart, die Geräte und Maschinen fachmännisch zu warten und zweckmässig zu lagern. Im Weiteren hat der Zivilschutz die ehemaligen Büroräumlichkeiten mit Eigenleistungen zu einer Zivilschutzbasis ausgebaut, die seit 2012 als Einrückungsstandort dient. In einem nächsten Schritt ist nun die Erstellung von vier Garagen durch die Stadt geplant, die für die Unterbringung der Fahrzeuge von der Zivilschutzregio gemietet werden.

Energieverbrauch gesenkt

svf. Mit dem Bau der Turnfabrik auf der ehemaligen Armeeanlage im Jahr 2011 hatte sich die Stadt entschieden, den nördlichen und östlichen Teil der Armeeanlage freizulegen und an der ganzen Baute eine Isolation anzubringen. Auf diese Weise konnte der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Daneben gibt es Pläne für Optimierungen bei den Einrichtungen und der Infrastruktur im Unterkunftsbereich.  

Der Stadtrat informiert

svf. Die Mitglieder des Stadtrates Frauenfeld informieren im Rahmen von Sommer-Medienorientierungen wiederum aus ihren Verwaltungsabteilungen. Nach dem Auftakt durch Frau Vizeammann Christa Thorner, die zum Thema „Herausforderung: Soziale Sicherheit“ orientierte, informierte Stadtrat Ruedi Huber über die Umnutzung der ehemaligen Armeeanlage ALST im Kurzdorf.

 

bei Hertenstrasse 111

$
0
0

 

Gesuch von:

Urs Vetterli-Roth, Wellenbergstrasse 1, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Urs Vetterli-Roth, Wellenbergstrasse 1, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Krähenbühl Holzbau AG, Staudenhof 372, 9548 Matzingen

Lage:

Strasse:

bei Hertenstrasse 111

 

Parzelle:

20259 Herten

Öffentliche Auflage:

11. Juli bis und mit 30. Juli 2014

Bauvorhaben:

Anbau mit Heulager,
Mistplatz

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

St. Gallerstrasse 202

$
0
0

 

Gesuch von:

Snezana Serafimoska, St. Gallerstrasse 202, 9548 Matzingen

Grundeigentum von:

Snezana Serafimoska, St. Gallerstrasse 202, 9548 Matzingen

Projekt von:

Snezana Serafimoska, St. Gallerstrasse 202, 9548 Matzingen

Lage:

Strasse:

St. Gallerstrasse 202

 

Parzelle:

40805 Huben

Öffentliche Auflage:

11. Juli bis und mit 30. Juli 2014

Bauvorhaben:

zwei Sitzplatzüberdachungen,
zwei Vordächer,
Gerätehaus,
Lärmschutzwand

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 


Innovationspreis für Werkbetriebe Frauenfeld

$
0
0

Medienmitteilung der Werkbetriebe Frauenfeld vom 11. Juli 2014

Innovationspreis für Werkbetriebe Frauenfeld

svf. Die Werkbetriebe Frauenfeld haben den Innovationspreis der Firma InnoSolv erhalten. Damit wurde die Vorreiterrolle der Werkbetriebe Frauenfeld belohnt, die als erste Elektrizitätsversorgungsunternehmung in der Schweiz den elektronisch unterstützten Zählerwechsel eingeführt haben. Die Preisübergabe an Werkdirektor Ernst Haas (Bild) fand im Kursaal Bern im Beisein von über 220 Personen statt, die sich im Rahmen einer Fachtagung über die künftigen Herausforderungen von Elektrizitätsversorgern informieren liessen. Schweizweit benützen 420 Energieversorger mit gesamthaft über 2 Mio. Messgeräten die Software der Firma InnoSolv.


Protokoll Gemeinderatssitzung vom 02.07.2014

Traktandenliste Gemeinderatssitzung vom 20.08.2014

Aus der Stadtratssitzung vom 8. Juli 2014

$
0
0

An seiner Sitzung vom 8. Juli 2014 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

 

Gemeinderat; Sitzung vom Mittwoch, 20. August 2014, 18.00 Uhr: Genehmigung der Tagesordnung

An der Gemeinderatssitzung vom 20. August 2014 werden die Motion betreffend „Tagesparkierer in den Quartieren“, die Botschaft „Trennung der Materiellen Reglementsbestimmungen von den Tarifen für die Abgabe von Strom, Erdgas und Trinkwasser“ (Redaktionslesung) sowie die Botschaft „Teilrevision des Einbürgerungsreglements vom 22. September 2010“ behandelt.

Im Anschluss wird über die neue Rechnungslegung HRM2 und die Massnahmen zur Innenstadtentwicklung (Frauenfeld 2030, Lindenspitz) informiert. Letztere ist nicht öffentlich.

Der Stadtrat heisst die im Einvernehmen mit dem Gemeinderatspräsidium erstellte Traktandenliste gut.

 

Einfache Anfrage betreffend „Finanzieller Handlungsspielraum der Stadtverwaltung über das Rechnungsjahr und Finanzpolitische Zielsetzung“ von Gemeinderat Peter Heri: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2014 reichte Gemeinderat Peter Heri eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

„Die Umstellung auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 per 1.1.2015 wird die Darstellung des Voranschlags 2015 massgeblich verändern. Die Erarbeitung des Voranschlags durch den Stadtrat und die Beratung des Voranschlags durch den Gemeinderat werden damit eine grosse Herausforderung. Gleichzeitig bietet die Umstellung auch Gelegenheit, sich vertieft mit der aktuellen Finanzlage und der zukünftigen Finanzentwicklung zu beschäftigen und sich neu definierte Ziele zu setzen.

Damit der Gemeinderat die Beratung des Voranschlags vorbereiten kann, den finanziellen Handlungsspielraum des Stadtrats kennt, und weiss, welche Finanzpolitik der Stadtrat in den nächsten Jahren verfolgen will, bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil der
    a) gebundenen Ausgaben (gemeint sind jeweils Bruttoausgaben) der Stadtverwaltung (Stadt ohne Werke, ohne AZP)
    b) der Anteil der nicht gebundenen Ausgaben?
  2. Welcher Anteil ist
    a) gemäss Bundesrecht
    b) gemäss kantonalem Recht
    c) gemäss Gemeinderecht gebunden?
    d) Welches sind die grössten Bereiche in lit. a bis c?
  3. Welche gemäss Gemeinderecht gebundenen Ausgaben
    a) fallen in die alleinige Kompetenz des SR
    b) fallen in die alleinige Kompetenz des GR
    c) fallen in die Kompetenz des Volkes?
  4. Welches sind die grössten Bereiche bei den nicht gebundenen Ausgaben?
  5. Ist der SR bereit, in der Botschaft zum Voranschlag einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand und die mutmasslichen Ergebnisse des aktuellen Rechnungsjahres zu geben?
  6. Für die Erarbeitung des Voranschlags 2015 verfolgt der Stadtrat das Ziel, dass bei ordentlichen Abschreibungen und ohne Steuerfusserhöhung ein ausgeglichenes Ergebnis resultiert. Wird der Stadtrat dieses kurzfristige Ziel für den Voranschlag im Finanzplan 2016-2018 mit einer quantifizierten, messbaren mittelfristigen Finanzpolitischen Zielsetzung für die Planungsperiode ergänzen?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen“.

Der Stadtrat nimmt die Einfache Anfrage Heri zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Zentralverwaltung und Finanzen.

 

Einfache Anfrage betreffend "Wohnsituation und Wohnbaupolitik in Frauenfeld" von Gemeinderat Peter Hausammann: Beantwortung

http://www.frauenfeld.ch/xml_1/internet/de/application/d817/d1059/f1989.cfm

 

Einfache Anfrage betreffend Homepage "www.allmendfrauenfeld.ch/Homepage Allgemein" von Gemeinderat Andreas Elliker: Beantwortung

http://www.frauenfeld.ch/xml_1/internet/de/application/d817/d1059/f1989.cfm

 

Verwaltungsabteilung Tiefbau; Eisenwerkstrasse, Sanierung; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe

Projektbeschrieb

Der Belag des Radstreifens der Eisenwerkstrasse und die Randabschlüsse sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Der bestehende, eingefärbte Belag des Radstreifens kann mittels abfräsen und einer neuen 3 cm starken Deckschicht saniert werden. Die Randabschlüsse müssen teilweise ersetzt, beziehungsweise neu ausgefugt werden. Die Werkleitungen im Projektbereich müssen nicht saniert werden. Da es sich um reine Sanierungsarbeiten handelt, hat keine öffentliche Planauflage zu erfolgen.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Das Projekt wird genehmigt.
  2. Der Firma Implenia Bau AG, Frauenfeld, werden die Strassenbauarbeiten übertragen.
  3. Die örtliche Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.
  4. Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben.

 

Verwaltungsabteilung Tiefbau; Langfeldstrasse Abschnitt Lättiweier bis Geisskopf; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe

Projektbeschrieb

Die Oberfläche der Langfeldstrasse im Abschnitt Lättiweier bis Geisskopf ist in einem sehr schlechten Zustand und muss saniert werden. Für die Belagssanierung wurden vorgängig vertiefte Abklärungen bezüglich des bestehenden Strassenaufbaues durchgeführt. Diese ergaben, dass der Strassenbelag mittels abfräsen und einer neuen 3 cm dicken Deckschicht saniert werden kann. Die Abschlüsse aus Porphyrschalensteinen müssen teilweise ersetzt werden. Die Tragschicht sowie die Fundationsschicht und die Werkleitungen im Projektbereich müssen nicht erneuert werden. Da es sich um eine reine Sanierung handelt, ist keine öffentliche Planauflage notwendig.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Das Projekt wird genehmigt.
  2. Der Firma Implenia Bau AG, Frauenfeld, werden die Strassenbauarbeiten übertragen.
  3. Die örtliche Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.
  4. Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben.

 

Verwaltungsabteilungen Tiefbauamt und Werkbetriebe; Höhenweg, Thundorferstrasse bis Liegenschaft Nr. 41563 (Höhenweg 7); Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe

I.       Tiefbauamt

1.      Projektbeschrieb

Der Höhenweg im Bereich Thundorferstrasse bis zur Liegenschaft Höhenweg Nr. 7 ist sanierungsbedürftig. Der Strassenkörper muss erneuert werden. Zudem ist die bestehende Mischwasserkanalisationsleitung Ø 300 mm um ca. 30 m zu verlängern, so dass bei einem Umbau der Liegenschaft Nr. 41564 (Thundorferstrasse 138) der westliche Teil der Liegenschaft (heute Scheune) ohne Pumpenleitung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann und die neue Strasse nicht mehr beschädigt wird. Die Werkbetriebe beabsichtigen den Ersatz der bestehenden Elektrizitätsleitungen. Die Swisscom ergänzen ihre Rohranlage im Projektbereich.

Der Höhenweg wurde teilweise im Zusammenhang mit der Überbauung Bsetzi erneuert. Das vorliegende Strassenprojekt umfasst den Abschnitt vom Ausbauende des bereits sanierten Strassenabschnittes bis zur Thundorferstrasse. Die Sanierung erfolgt in der bestehenden Vermarkung, es ist kein Landerwerb notwendig. Aufgrund des alten Dorfkerns sind die Platzverhältnisse begrenzt, zudem herrscht ein Teilfahrverbot (Zubringerdienst gestattet). Im Bereich des Weilers wird die Strasse mit einer Fahrbahnbreite von 4.0 m neu erstellt. Der Einlenkerbereich in die Thundorferstrasse soll mit einem Platz mit Abmessungen von ca. 7.50 m Breite und ca. 10.50 m Länge gestaltet werden. Dies ermöglicht ein Kreuzen von zwei Fahrzeugen im Einlenkerbereich. Neu wird das Trottoir entlang der Thundorferstrasse im Einlenkerbereich des Höhenweges durchgehend ausgeführt. Der Übergang des neuen Platzes zum Trottoir wird mit einer ca. 2.50 m breiten Pflästerung angedeutet. Im Einlenkerbereich des Höhenwegs in die Thundorferstrasse soll im nördlichen Bereich eine Hainbuche, welche die Sichtverhältnisse im Einlenkerbereich nicht beeinträchtigt, gepflanzt werden.

Die öffentliche Auflage erfolgte im Zeitraum zwischen dem 14. Juni bis am 3. Juli 2013. Einsprachen bezüglich des Projekts sind keine eingegangen.

Eine Einsprache vom 04.12.2012 betreffend Verkehrsanordnung Höhenweg im Zusammenhang mit den zwischenzeitlich angepassten Stadtbusrouten wurde nach der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erledigt (Entscheid Verkehrsanordnung DBU vom 22.01.2014).

2.      Kostenaufteilung

An den gesamten Aufwendungen der Strassensanierung beteiligen sich die Werke wie folgt:

- Werkleitungsbau 15.6 %         - Kanalisation 6.0 %

 

Somit betragen die Nettobaukosten für die Sanierung des Höhenweges 78.4 % der gesamten Sanierungsaufwendungen.

II.      Elektrizitätswerk

1.      Beschrieb

Im Zusammenhang mit der Strassensanierung wird auch die elektrische Versorgung in diesem Teil der Strasse saniert. Die bestehenden Hausanschlüsse werden so weit wie nötig erneuert. Die öffentliche Beleuchtung wird den neuen Anforderungen angepasst.

2.      Mutmassliche Kosten

Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 98'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus:

Grabarbeiten                                                     ca. 48'000 Franken
Ingenieurarbeiten                                               ca.  2'000 Franken
Kostenanteil Strassenbau                                    ca. 18'000 Franken
Material und Verlegung (ausgeführt durch Werk)   ca. 30'000 Franken
 
Total mutmassliche Kosten                                  ca. 98'000 Franken

 

Der Stadtrat beschliesst:

Tiefbauamt

  1. Das unter Punkt I.1. beschriebene Projekt Höhenweg, Thundorferstrasse bis Liegenschaft Nr. 41563 (Höhenweg 7), wird genehmigt.
  2. Der Firma Implenia Bau AG, Frauenfeld, werden die Strassenbauarbeiten übertragen.
  3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro BHAteam Ingenieure AG, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 2.4.2012 übertragen.
  4. Für die Strassen- und Kanalisationsbauarbeiten werden die erforderlichen Kredite freigegeben.
  5. Das Ingenieurbüro BHAteam Ingenieure AG wird beauftragt, die Werkverträge inklusive der notwendigen Termine vorzubereiten. Über den genannten Strassen-, Kanalisations- und Werkleitungsbau ist ein Detailbauprogramm als Bestandteil des Werkvertrags auszuarbeiten.

Elektrizitätswerk

  6.    Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 98‘000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen.


Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligungen:

Altersheimstiftung der Bürgergemeinde Frauenfeld, c/o Titus Moser, Am Herterberg 10, Frauenfeld; Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung des Alters- und Pflegeheims und eine Tiefgarage sowie Abbruchbewilligung für diverse Nebengebäude, Stadtgartenweg 1, 3

René Gubler-Ammann, Hertenstrasse 147, 8500 Frauenfeld; Baubewilligung für den Umbau der Scheune und des Stalls, einen Anbau mit Milchviehlaufstall, Melkstand und Jauchegrube, zwei Fahrsilos sowie eine Photovoltaikanlage

Ernst Herzog AG, Sägestrasse 5, Frauenfeld; Baubewilligung für drei Doppel­einfamilienhäuser, sechs Autounterstände, sechs Sitzplätze mit Sichtschutzwänden und teilweiser Überdachung sowie sechs thermische Solaranlagen, Heuwies 9, 11, 13, 15, 17, 19

Spital Thurgau AG, Waldeggstrasse 8a, Frauenfeld und Staat Thurgau, c/o Hoch­bauamt des Kantons Thurgau, Verwaltungsgebäude Promenade, Frauenfeld; Baube­willigung für den Umbau und die Erweiterung des Kantonsspitals, die Umgebungsge­staltung mit Parkanlagen, die Zufahrt und die Haltestelle für den Stadtbus und 84 Erdsondenanlagen sowie Abbruchbewilligung für das Bettenhochhaus, Pfaffen­holzstrasse 4, Thundorferstrasse 107

***

Gleisumbau beim Postkreisel

$
0
0

Medienmitteilung der Frauenfeld-Wil-Bahn vom 15. Juli 2014

Gleisumbau beim Postkreisel Frauenfeld

Die Frauenfeld-Wil-Bahn (FWB) wird ab Donnerstag, 17. Juli 2014, mit der Sanierung der Schienen in der Rheinstrasse im Bereich des Postkreisels in Frauenfeld beginnen. Die Schienen sind stark abgenutzt und müssen dringend ersetzt werden.

fwb. Die Schienen werden durch das hohe Verkehrsaufkommen und den engen Radius der Kurve im Abschnitt Postkreisel Frauenfeld sehr stark beansprucht. Aufgrund des Alters und der Abnutzung ist der Umbau zwingend. Diese Woche beginnen während dem Tag die Vorbereitungsarbeiten. Ab Montag, 21. Juli 2014, wird während einer Woche sowohl tagsüber als auch in der Nacht gebaut. Bis am 31. Juli 2014 sind die Bauarbeiten abgeschlossen. Die Verantwortlichen der Frauenfeld-Wil-Bahn bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Lärmemissionen.

Rund 70 Meter Schienen werden ersetzt

Die Schienen werden auf einer Länge von 70 Metern ersetzt. Die Sanierung wird unter Berücksichtigung eines möglichen späteren Umbaus der Rheinstrasse in einer Minimalvariante durchgeführt. Während den Bauarbeiten ist der Betrieb der FWB zwischen Frauenfeld-Marktplatz und Wil gewährleistet. Vom Marktplatz bis zum Bahnhof Frauenfeld wird ein Bahnersatz eingerichtet.

Die Rheinstrasse und die Strasse am Rathausplatz werden während den Bauarbeiten in diesem Abschnitt gesperrt. Eine Umleitung ist signalisiert. Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau ist für die Umleitungen zuständig. Die Zugänge zu den Liegenschaften werden gewahrt.

Frauenfeld-Wil-Bahn

fwb. Die Frauenfeld-Wil-Bahn wurde am 1. September 1887 eröffnet. Die Schmalspurbahn zwischen Frauenfeld und Wil ist 17,4 Kilometer lang. Seit dem Herbst 2013 wird der Fahrbetrieb neu von der Betriebszentrale in St. Gallen gesteuert. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 sind fünf neue, klimatisierte Niederflurfahrzeuge in Betrieb. Die Frauenfeld-Wil-Bahn wird von der Geschäftsleitung der Appenzeller Bahnen mit Sitz in Herisau geführt.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Neuhauserstrasse 78

$
0
0

 

Gesuch von:

Franz Schättin-Baumgartner, Neuhauserstrasse 78, 8500 Frauenfeld
Zita Schättin-Baumgartner, Neuhauserstrasse 78, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Franz Schättin-Baumgartner, Neuhauserstrasse 78, 8500 Frauenfeld
Zita Schättin-Baumgartner, Neuhauserstrasse 78, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Frey Wärmetechnik AG, St. Gallerstrasse 31, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Neuhauserstrasse 78

 

Parzelle:

41114 Huben

Öffentliche Auflage:

16. Juli bis und mit 4. August 2014

Bauvorhaben:

Erdsondenanlage

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Erchingerstrasse 2

$
0
0

 

Gesuch von:

Rolf Sommer, Erchingerstrasse 2, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

STWEG Erchingerstrasse 2, c/o Hauseigentümerverband HEV,
Frank Oswald Treuhand, Postfach, 8503 Frauenfeld

Projekt von:

Rolf Sommer, Erchingerstrasse 2, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Erchingerstrasse 2

 

Parzelle:

61664 Langdorf

Öffentliche Auflage:

16. Juli bis und mit 4. August 2014

Bauvorhaben:

Balkonverglasung

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.


Lachenstrasse 9a

$
0
0

 

Gesuch von:

Lorenz Odermatt-Affolter, Lachenstrasse 9a, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Lorenz Odermatt-Affolter, Lachenstrasse 9a, 8500 Frauenfeld
Verena Odermatt-Affolter, Lachenstrasse 9a, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Tschann und Rietmann Gartenbau AG, Wilerstrasse 50,
8514 Amlikon-Bissegg

Lage:

Strasse:

Lachenstrasse 9a

 

Parzelle:

40370 Huben

Öffentliche Auflage:

16. Juli bis und mit 4. August 2014

Bauvorhaben:

Sitzplatzüberdachung,
Umgebungsgestaltung

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Zürcherstrasse 95

$
0
0

 

Gesuch von:

Johannes Arbenz-Müller, Wiesenstrasse 7, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Johannes Arbenz-Müller, Wiesenstrasse 7, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Architekturbüro Plan-A, Ayten Yilmaz, Bärenstrasse 1, 8280 Kreuzlingen

Lage:

Strasse:

Zürcherstrasse 95

 

Parzelle:

612 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

16. Juli bis und mit 4. August 2014

Bauvorhaben:

Verkaufszelt

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Scheitzelstrasse 37, 39

$
0
0

 

Gesuch von:

Margrith Goydke-Müller, Scheitzelstrasse 37, 8500 Gerlikon
Roland Garcia, Austrasse 36, 8604 Volketswil
Michelle Garcia-Goydke, Austrasse 36, 8604 Volketswil

Grundeigentum von:

Margrith Goydke-Müller, Scheitzelstrasse 37, 8500 Gerlikon

Projekt von:

Borcherding Iacobacci GmbH, Unterdorfstrasse 12, 9507 Stettfurt

Lage:

Strasse:

Scheitzelstrasse 37, 39

 

Parzelle:

71001, 70750 Gerlikon

Öffentliche Auflage:

16. Juli bis und mit 4. August 2014

Bauvorhaben:

Umbau Bauernhaus mit Einbau einer Wohnung im Ökonomieteil,
vier Dachaufbauten, drei Dachflächenfenster,
Anbau Doppelgarage

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Ulmenstrasse, 7, 7a, 7b, 9, 9a, 11, 11a, 13, 13a, 13b

$
0
0

 

Gesuch von:

Ernst Herzog AG, Sägestrasse 5, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Ernst Herzog AG, Sägestrasse 5, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Borcherding Iacobacci GmbH, Unterdorfstrasse 12, 9507 Stettfurt

Lage:

Strasse:

Ulmenstrasse, 7, 7a, 7b, 9, 9a,
11, 11a, 13, 13a, 13b

 

Parzelle:

877 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

16. Juli bis und mit 4. August 2014

Bauvorhaben:

Wohnüberbauung mit zehn Einfamilienhäusern,
zehn Sitzplatzüberdachungen mit Sichtschutzwänden,
Tiefgarage mit 26 Autoabstellplätzen

Abbruch Magazin und Garagen, Gebäudeversicherungsnummern 1/840 und 1/682

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

1.-August-Funken neu bei der Festhalle Rüegerholz

$
0
0

Medienmitteilung des Amts für Stadtentwicklung und Standortförderung vom 16. Juli 2014

1.-August-Funken neu bei der Festhalle Rüegerholz

svf. Am Freitag, 1. August 2014, feiert die Schweiz ihren Geburtstag. In Frauenfeld wird am Abend davor, am 31. Juli 2014, wiederum ein 1.-August-Funken entzündet – diesmal allerdings auf der Wiese bei der Festhalle Rüegerholz und nicht im Heerenberg. Bei schlechtem Wetter findet die Feier am Vorabend des Nationalfeiertags in der Festhalle Rüegerholz statt. Für die 1.-Augst-Feier, die traditionell im Rahmen eines Gartenfests im Alterszentrum Park durchgeführt wird, hat das Organisationskomitee wiederum ein attraktives Programm zusammengestellt.

 

Viewing all 2102 articles
Browse latest View live