An seiner Sitzung vom 8. Juli 2014 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Gemeinderat; Sitzung vom Mittwoch, 20. August 2014, 18.00 Uhr: Genehmigung der Tagesordnung An der Gemeinderatssitzung vom 20. August 2014 werden die Motion betreffend „Tagesparkierer in den Quartieren“, die Botschaft „Trennung der Materiellen Reglementsbestimmungen von den Tarifen für die Abgabe von Strom, Erdgas und Trinkwasser“ (Redaktionslesung) sowie die Botschaft „Teilrevision des Einbürgerungsreglements vom 22. September 2010“ behandelt. Im Anschluss wird über die neue Rechnungslegung HRM2 und die Massnahmen zur Innenstadtentwicklung (Frauenfeld 2030, Lindenspitz) informiert. Letztere ist nicht öffentlich. Der Stadtrat heisst die im Einvernehmen mit dem Gemeinderatspräsidium erstellte Traktandenliste gut. Einfache Anfrage betreffend „Finanzieller Handlungsspielraum der Stadtverwaltung über das Rechnungsjahr und Finanzpolitische Zielsetzung“ von Gemeinderat Peter Heri: Zuweisung zur Beantwortung An der Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2014 reichte Gemeinderat Peter Heri eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein: „Die Umstellung auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 per 1.1.2015 wird die Darstellung des Voranschlags 2015 massgeblich verändern. Die Erarbeitung des Voranschlags durch den Stadtrat und die Beratung des Voranschlags durch den Gemeinderat werden damit eine grosse Herausforderung. Gleichzeitig bietet die Umstellung auch Gelegenheit, sich vertieft mit der aktuellen Finanzlage und der zukünftigen Finanzentwicklung zu beschäftigen und sich neu definierte Ziele zu setzen. Damit der Gemeinderat die Beratung des Voranschlags vorbereiten kann, den finanziellen Handlungsspielraum des Stadtrats kennt, und weiss, welche Finanzpolitik der Stadtrat in den nächsten Jahren verfolgen will, bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen: -
Wie hoch ist der Anteil der a) gebundenen Ausgaben (gemeint sind jeweils Bruttoausgaben) der Stadtverwaltung (Stadt ohne Werke, ohne AZP) b) der Anteil der nicht gebundenen Ausgaben? -
Welcher Anteil ist a) gemäss Bundesrecht b) gemäss kantonalem Recht c) gemäss Gemeinderecht gebunden? d) Welches sind die grössten Bereiche in lit. a bis c? -
Welche gemäss Gemeinderecht gebundenen Ausgaben a) fallen in die alleinige Kompetenz des SR b) fallen in die alleinige Kompetenz des GR c) fallen in die Kompetenz des Volkes? -
Welches sind die grössten Bereiche bei den nicht gebundenen Ausgaben? -
Ist der SR bereit, in der Botschaft zum Voranschlag einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand und die mutmasslichen Ergebnisse des aktuellen Rechnungsjahres zu geben? -
Für die Erarbeitung des Voranschlags 2015 verfolgt der Stadtrat das Ziel, dass bei ordentlichen Abschreibungen und ohne Steuerfusserhöhung ein ausgeglichenes Ergebnis resultiert. Wird der Stadtrat dieses kurzfristige Ziel für den Voranschlag im Finanzplan 2016-2018 mit einer quantifizierten, messbaren mittelfristigen Finanzpolitischen Zielsetzung für die Planungsperiode ergänzen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen“. Der Stadtrat nimmt die Einfache Anfrage Heri zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Zentralverwaltung und Finanzen. |
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Einfache Anfrage betreffend "Wohnsituation und Wohnbaupolitik in Frauenfeld" von Gemeinderat Peter Hausammann: Beantwortung
http://www.frauenfeld.ch/xml_1/internet/de/application/d817/d1059/f1989.cfm
Einfache Anfrage betreffend Homepage "www.allmendfrauenfeld.ch/Homepage Allgemein" von Gemeinderat Andreas Elliker: Beantwortung
http://www.frauenfeld.ch/xml_1/internet/de/application/d817/d1059/f1989.cfm
Verwaltungsabteilung Tiefbau; Eisenwerkstrasse, Sanierung; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe
Projektbeschrieb
Der Belag des Radstreifens der Eisenwerkstrasse und die Randabschlüsse sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Der bestehende, eingefärbte Belag des Radstreifens kann mittels abfräsen und einer neuen 3 cm starken Deckschicht saniert werden. Die Randabschlüsse müssen teilweise ersetzt, beziehungsweise neu ausgefugt werden. Die Werkleitungen im Projektbereich müssen nicht saniert werden. Da es sich um reine Sanierungsarbeiten handelt, hat keine öffentliche Planauflage zu erfolgen.
Der Stadtrat beschliesst:
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Das Projekt wird genehmigt.
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Der Firma Implenia Bau AG, Frauenfeld, werden die Strassenbauarbeiten übertragen.
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Die örtliche Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.
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Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben.
Verwaltungsabteilung Tiefbau; Langfeldstrasse Abschnitt Lättiweier bis Geisskopf; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe
Projektbeschrieb
Die Oberfläche der Langfeldstrasse im Abschnitt Lättiweier bis Geisskopf ist in einem sehr schlechten Zustand und muss saniert werden. Für die Belagssanierung wurden vorgängig vertiefte Abklärungen bezüglich des bestehenden Strassenaufbaues durchgeführt. Diese ergaben, dass der Strassenbelag mittels abfräsen und einer neuen 3 cm dicken Deckschicht saniert werden kann. Die Abschlüsse aus Porphyrschalensteinen müssen teilweise ersetzt werden. Die Tragschicht sowie die Fundationsschicht und die Werkleitungen im Projektbereich müssen nicht erneuert werden. Da es sich um eine reine Sanierung handelt, ist keine öffentliche Planauflage notwendig.
Der Stadtrat beschliesst:
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Das Projekt wird genehmigt.
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Der Firma Implenia Bau AG, Frauenfeld, werden die Strassenbauarbeiten übertragen.
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Die örtliche Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.
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Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben.
Verwaltungsabteilungen Tiefbauamt und Werkbetriebe; Höhenweg, Thundorferstrasse bis Liegenschaft Nr. 41563 (Höhenweg 7); Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe
I. Tiefbauamt
1. Projektbeschrieb
Der Höhenweg im Bereich Thundorferstrasse bis zur Liegenschaft Höhenweg Nr. 7 ist sanierungsbedürftig. Der Strassenkörper muss erneuert werden. Zudem ist die bestehende Mischwasserkanalisationsleitung Ø 300 mm um ca. 30 m zu verlängern, so dass bei einem Umbau der Liegenschaft Nr. 41564 (Thundorferstrasse 138) der westliche Teil der Liegenschaft (heute Scheune) ohne Pumpenleitung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann und die neue Strasse nicht mehr beschädigt wird. Die Werkbetriebe beabsichtigen den Ersatz der bestehenden Elektrizitätsleitungen. Die Swisscom ergänzen ihre Rohranlage im Projektbereich.
Der Höhenweg wurde teilweise im Zusammenhang mit der Überbauung Bsetzi erneuert. Das vorliegende Strassenprojekt umfasst den Abschnitt vom Ausbauende des bereits sanierten Strassenabschnittes bis zur Thundorferstrasse. Die Sanierung erfolgt in der bestehenden Vermarkung, es ist kein Landerwerb notwendig. Aufgrund des alten Dorfkerns sind die Platzverhältnisse begrenzt, zudem herrscht ein Teilfahrverbot (Zubringerdienst gestattet). Im Bereich des Weilers wird die Strasse mit einer Fahrbahnbreite von 4.0 m neu erstellt. Der Einlenkerbereich in die Thundorferstrasse soll mit einem Platz mit Abmessungen von ca. 7.50 m Breite und ca. 10.50 m Länge gestaltet werden. Dies ermöglicht ein Kreuzen von zwei Fahrzeugen im Einlenkerbereich. Neu wird das Trottoir entlang der Thundorferstrasse im Einlenkerbereich des Höhenweges durchgehend ausgeführt. Der Übergang des neuen Platzes zum Trottoir wird mit einer ca. 2.50 m breiten Pflästerung angedeutet. Im Einlenkerbereich des Höhenwegs in die Thundorferstrasse soll im nördlichen Bereich eine Hainbuche, welche die Sichtverhältnisse im Einlenkerbereich nicht beeinträchtigt, gepflanzt werden.
Die öffentliche Auflage erfolgte im Zeitraum zwischen dem 14. Juni bis am 3. Juli 2013. Einsprachen bezüglich des Projekts sind keine eingegangen.
Eine Einsprache vom 04.12.2012 betreffend Verkehrsanordnung Höhenweg im Zusammenhang mit den zwischenzeitlich angepassten Stadtbusrouten wurde nach der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erledigt (Entscheid Verkehrsanordnung DBU vom 22.01.2014).
2. Kostenaufteilung
An den gesamten Aufwendungen der Strassensanierung beteiligen sich die Werke wie folgt:
- Werkleitungsbau 15.6 % - Kanalisation 6.0 %
Somit betragen die Nettobaukosten für die Sanierung des Höhenweges 78.4 % der gesamten Sanierungsaufwendungen.
II. Elektrizitätswerk
1. Beschrieb
Im Zusammenhang mit der Strassensanierung wird auch die elektrische Versorgung in diesem Teil der Strasse saniert. Die bestehenden Hausanschlüsse werden so weit wie nötig erneuert. Die öffentliche Beleuchtung wird den neuen Anforderungen angepasst.
2. Mutmassliche Kosten
Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 98'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus:
Grabarbeiten ca. 48'000 Franken
Ingenieurarbeiten ca. 2'000 Franken
Kostenanteil Strassenbau ca. 18'000 Franken
Material und Verlegung (ausgeführt durch Werk) ca. 30'000 Franken
Total mutmassliche Kosten ca. 98'000 Franken
Der Stadtrat beschliesst:Tiefbauamt
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Das unter Punkt I.1. beschriebene Projekt Höhenweg, Thundorferstrasse bis Liegenschaft Nr. 41563 (Höhenweg 7), wird genehmigt.
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Der Firma Implenia Bau AG, Frauenfeld, werden die Strassenbauarbeiten übertragen.
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Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro BHAteam Ingenieure AG, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 2.4.2012 übertragen.
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Für die Strassen- und Kanalisationsbauarbeiten werden die erforderlichen Kredite freigegeben.
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Das Ingenieurbüro BHAteam Ingenieure AG wird beauftragt, die Werkverträge inklusive der notwendigen Termine vorzubereiten. Über den genannten Strassen-, Kanalisations- und Werkleitungsbau ist ein Detailbauprogramm als Bestandteil des Werkvertrags auszuarbeiten.
Elektrizitätswerk
6. Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 98‘000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen.
Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligungen:
Altersheimstiftung der Bürgergemeinde Frauenfeld, c/o Titus Moser, Am Herterberg 10, Frauenfeld; Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung des Alters- und Pflegeheims und eine Tiefgarage sowie Abbruchbewilligung für diverse Nebengebäude, Stadtgartenweg 1, 3
René Gubler-Ammann, Hertenstrasse 147, 8500 Frauenfeld; Baubewilligung für den Umbau der Scheune und des Stalls, einen Anbau mit Milchviehlaufstall, Melkstand und Jauchegrube, zwei Fahrsilos sowie eine Photovoltaikanlage
Ernst Herzog AG, Sägestrasse 5, Frauenfeld; Baubewilligung für drei Doppeleinfamilienhäuser, sechs Autounterstände, sechs Sitzplätze mit Sichtschutzwänden und teilweiser Überdachung sowie sechs thermische Solaranlagen, Heuwies 9, 11, 13, 15, 17, 19
Spital Thurgau AG, Waldeggstrasse 8a, Frauenfeld und Staat Thurgau, c/o Hochbauamt des Kantons Thurgau, Verwaltungsgebäude Promenade, Frauenfeld; Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung des Kantonsspitals, die Umgebungsgestaltung mit Parkanlagen, die Zufahrt und die Haltestelle für den Stadtbus und 84 Erdsondenanlagen sowie Abbruchbewilligung für das Bettenhochhaus, Pfaffenholzstrasse 4, Thundorferstrasse 107
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