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Im Tiergarten 3

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Gesuch von:

Marcel Spaar-Widmer, Im Tiergarten 3, 8500 Frauenfeld
Andrea Spaar-Widmer, Im Tiergarten 3, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Marcel Spaar-Widmer, Im Tiergarten 3, 8500 Frauenfeld
Andrea Spaar-Widmer, Im Tiergarten 3, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Erni Gartenbau + Planung AG, Seestrasse 32, 8598 Bottighofen

Lage:

Strasse:

Im Tiergarten 3

 

Parzelle:

61946 Langdorf

Öffentliche Auflage:

11. Dezember bis und mit 30. Dezember 2013

Bauvorhaben:

Autoabstellplatz und Gerätehaus (bereits erstellt)

 

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 


Zürcherstrasse 75, 77

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Gesuch von:

Carmelo Albanese, Rychenbergstrasse 161,
8400 Winterthur

Grundeigentum von:

Carmelo Albanese, Rychenbergstrasse 161, 8400 Winterthur

Projekt von:

Roman Grazioli, Breitistrasse 3, 8614 Bertschikon (Gossau ZH)

Lage:

Strasse:

Zürcherstrasse 75, 77

 

Parzelle:

1569 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

11. Dezember bis und mit 30. Dezember 2013

Bauvorhaben:

Anbau Balkone, Fassadenänderungen

 

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Zürcherstrasse 73

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Gesuch von:

Frawa Verwaltungs AG, c/o Compact-Bau-Management AG, Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf

Grundeigentum von:

Frawa Verwaltungs AG, Bahnhofstrasse 6/8, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Hasen-Miller Architektur AG, Zelgstrasse 13, 8280 Kreuzlingen

Lage:

Strasse:

Zürcherstrasse 73

 

Parzelle:

1218 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

11. Dezember 2013 bis und mit 30. Dezember 2013

Bauvorhaben:

Wohn- und Gewerbehaus mit Ladenlokal und zwei Wohnungen

Projektänderung:
Grundriss- und Fassadenänderungen,
Anbau Balkone



Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Kurzprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2013

Schalter am 27. Dezember und 3. Januar geschlossen

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Schalter am 27. Dezember und 3. Januar geschlossen

svf. Die Schalter der Stadtverwaltung Frauenfeld und der Betriebe sind am Freitag, 27. Dezember 2013, sowie am Freitag, 3. Januar 2014, geschlossen.

Voranschlag 2014

Aus der Stadtratssitzung vom 10. Dezember 2013

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An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2013 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

Gemeinderat; Sitzung vom 15. Januar 2014: Genehmigung der Tagesordnung

An der Gemeinderatssitzung vom 15. Januar 2014 werden das Reglement über die Pensionspreise des Alterszentrums Park (Preisreglement) – Anpassung bei den Zuständigkeiten Preisänderungen behandelt und der Richtplan Energie zur Kenntnis genommen. Ausserdem wird die Ersatzwahl von einem Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Legislaturperiode 2011/2015 durchgeführt.
Im Anschluss an die offizielle Ratssitzung findet eine fakultative, nicht öffentliche Information über die Bevölkerungsbefragung im Zusammenhang mit "Frauenfeld 2030" statt.
Der Stadtrat heisst die im Einvernehmen mit dem Gemeinderatspräsidium erstellte Traktandenliste gut.

 

Fachkommission für den Stadtbusbetrieb und den öffentlichen Verkehr; Regelung der Nachfolge von Gemeinderat Stefan Geiges

Nach dem Rücktritt von Gemeinderat Stefan Geiges (CVP) aus der Fachkommission für den Stadtbusbetrieb und den öffentlichen Verkehr per Ende August 2013 ist die Nachfolge zu regeln.
 
Zurzeit gehören Stadtammann Carlo Parolari (Kommissionspräsident von Amtes wegen), Werner Gubler (Experte), Peter Loosli (Seniorenvertreter), Martin von Siebenthal (GP Alt-Gemeinderat), Andreas Wirth (Schulpräsident, SVP Alt-Gemeinderat), André Zobrist (Experte) sowie Micha Schweizer (Jugendvertreter) der Fachkommission an. Es finden pro Jahr drei bis vier Kommissionssitzungen statt. Aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Kommission soll der vakante Sitz wiederum durch ein Gemeinderatsmitglied besetzt werden.
Als Nachfolger von Gemeinderat Stefan Geiges wird Gemeinderat Christian Wälchli (EVP) vorgeschlagen.
 
Der Stadtrat beschliesst:
Als Nachfolger von Gemeinderat Stefan Geiges wird als neues Mitglied der Fachkommission für den Stadtbusbetrieb und den öffentlichen Verkehr Gemeinderat Christian Wälchli gewählt.

 

Fachkommission für den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz; Regelung der Nachfolge von Gemeinderat Urs Herzog

Gemeinderat Urs Herzog hat mit Schreiben vom 18. September per 31. Dezember 2013 seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat und aus allen Kommissionen mitgeteilt. Er ist unter anderem seit Dezember 2011 auch Mitglied der Fachkommission für den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
 
Der Sitz in dieser Kommission ist deshalb ab 1. Januar 2014 neu zu besetzen. Für die Wahl ist der Stadtrat zuständig.
Als Nachfolger für Urs Herzog wird Gemeinderat Michael Lerch (FDP) vorgeschlagen.
 
Der Stadtrat beschliesst:
Als Nachfolger von Urs Herzog als Mitglied der Fachkommission für den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz wird ab 1. Januar 2014 für den Rest der Amtsdauer 2011-2015 Gemeinderat Michael Lerch gewählt.

 

Paritätische Begutachtungskommission für Besoldungsfragen; Regelung der Nachfolge von Gemeinderat Urs Herzog und Felix Wirth

Gemeinderat Urs Herzog hat mit Schreiben vom 18. September per 31. Dezember 2013 seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat und aus allen Kommissionen mitgeteilt. Er ist unter anderem seit 2004 auch Arbeitgebervertreter in der paritätischen Begutachtungskommission für Besoldungsfragen gemäss Art. 19 Des Besoldungsreglements.
 
Felix Wirth, Leiter Alterszentrum Park, tritt per 31. Dezember 2013 vorzeitig in den Ruhestand. Er war seit Februar 2006 als Arbeitnehmervertreter Mitglied dieser Kommission. Die beiden Sitze in dieser Kommission sind deshalb ab 1. Januar 2014 neu zu besetzen. Für die Wahl ist der Stadtrat zuständig.
 
Als Arbeitgebervertreterin wird Gemeinderätin Ursula Duewell (FDP) und als Arbeitnehmervertreterin wird Ruth Gerber, Leiterin Finanzen und Administration Alterszentrum Park, vorgeschlagen.
 
Der Stadtrat beschliesst:
  1. Als Nachfolgerin von Gemeinderat Urs Herzog als Arbeitgebervertreter in der paritätischen Begutachtungskommission für Besoldungsfragen wird ab 1. Januar 2014 für den Rest der Amtsdauer 2011-2015 Gemeinderätin Ursula Duewell gewählt.

  2. Als Nachfolgerin von Felix Wirth als Arbeitnehmervertreter in der paritätischen Begutachtungskommission für Besoldungsfragen wird ab 1. Januar 2014 für den Rest der Amtsdauer 2011-2015 Ruth Gerber gewählt.

 

Dienststelle Kulturförderung; Regelung der Nachfolge von Gemeinderätin Ruth Kern als Delegierte des Gemeinderates in der Kulturkommission

Nach dem Rücktritt von Gemeinderätin Ruth Kern (FDP) und ihrem Ausscheiden aus der städtischen Kulturkommission ist der zweite einem Vertreter des Gemeinderates vorbehaltene Sitz in dieser Fachkommission vakant.
 
Die Kulturkommission der Stadt Frauenfeld setzt sich seit der Teilrevision der Gemeindeordnung 2011 aus zwei Vertretern des Gemeinderates und vier fachkundigen Personen (Kulturvertretern) unter dem Vorsitz des Vorstandes der zuständigen Verwaltungsabteilung zusammen. Zurzeit besteht die Kulturkommission unter dem Vorsitz von Stadtammann Carlo Parolari aus Robert Zahnd (SVP) als Vertreter des Gemeinderates und den Vertretern des Frauenfelder Kulturlebens Karin Gubler-Herzog (Eisenwerk), Vroni Zünd (Historisches Museum), Bernhard Pfister (Konzertgemeinde, Generations) und Mathias Frei (Spoken Word Veranstaltungen). Jugendvertreter ist Rémy Sax. Der Stadtrat achtet bei der Zusammensetzung der sechsköpfigen Kulturkommission auf eine angemessene Vertretung der politischen Gruppierungen sowie der Geschlechter.
 
Als Nachfolgerin von Ruth Kern als zweite Vertreterin des Gemeinderates in der städtischen Kulturkommission wird Gemeinderätin Ursula Duewell (FDP) vorgeschlagen.
 
Der Stadtrat beschliesst:
 
Als Nachfolgerin von Ruth Kern als Vertreterin des Gemeindrates in der Kulturkommission der Stadt Frauenfeld wird ab 1. Januar 2014 Gemeinderätin Ursula Duewell gewählt.


Fachkommission für Sport; Ersatzwahl infolge Austritt von Gennaro Capaldo

Mit dem Beschluss Nr. 337 vom 14. Juni 2011 hat der Stadtrat die stadträtlichen Kommissionen und Delegationen für die Amtszeit vom 2011 bis 2015 gewählt. Wiederholt wurde Gennaro Capaldo in die Fachkommission für Sport gewählt.
 
Gennaro Capaldo wird per Delegiertenversammlung vom 24. Februar 2014 aus der Vereinigung der Frauenfelder Sportvereine (VFS) austreten und gibt gleichzeitig den Austritt aus der Sportkommission bekannt. Als neues Mitglied wird Andreas Breitenmoser vorgeschlagen. Er ist Vorstandsmitglied des Frauenfelder Tennisclubs und selbst ein aktiver Tennisspieler.
 
Die Abteilung Jugend, Sport und Freizeit empfiehlt als neues Mitglied Andreas Breitenmoser in die Fachkommission für Sport.
 
Der Stadtrat beschliesst:
Andreas Breitenmoser wird für den Rest der Amtsdauer 2011 – 2015 als Nachfolger von Gennaro Capaldo in die Fachkommission für Sport gewählt.


Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligungen

Stephan Wyss-Steiger, Neuhauserstrasse 67a, Frauenfeld; Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, eine Tiefgarage, den Umbau des Gewerbehauses mit Fassadenänderungen und Dachaufbau sowie zwei thermische Solaranlagen, Aumühlestrasse 19, 19a
 
STUTZ AG Hatswil, Romanshornerstrasse 261, 8580 Hatswil; Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung des Bürogebäudes, eine Rampe zur Tiefgarage sowie eine Reklameanlage, Juchstrasse 17, Frauenfeld
 
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Traktandenliste Gemeinderatssitzung vom 15.01.2014


Daten der Kehrichtabfuhr über die Festtage

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Kehrichtabfuhr über Weihnachten/Neujahr

svf.  Die Kehrichtabfuhr in Frauenfeld vom 25. und 26. Dezember 2013 sowie vom 1. und 2. Januar 2014 wird wegen den Festtagen verschoben.

Sammelroute Mittwoch:

  • die Mittwochtour vom 25. Dezember 2013 wird am Freitag, 27. Dezember 2013, nachgeholt.
  • die Mittwochtour vom 1. Januar 2014 wird am Freitag, 3. Januar 2014, nachgeholt.

Sammelroute Donnerstag:

  • die Donnerstagtour vom 26. Dezember 2013 wird am Samstag, 28. Dezember 2013, nachgeholt.
  • die Donnerstagtour vom 2. Januar 2014 wird am Samstag, 4. Januar 2014, nachgeholt.

Neue Erdgaspreise ab 1. Januar 2014

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Medienmitteilung der Werkbetriebe Frauenfeld vom 17. Dezember 2013

Neue Erdgaspreise ab 1. Januar 2014

wbf. Auch im neuen Jahr profitieren die Erdgaskunden der Werkbetriebe Frauenfeld von günstigen Energiepreisen. Der Hauptgrund für eine geringfügige Anpassung der Erdgaspreise ist die gesetzlich verordnete Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen, die per 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Dadurch steigt ab 2014 die CO2-Abgabe auf Erdgas von 0.65 Rappen pro Kilowattstunde auf 1.09 Rappen pro Kilowattstunde. Dank tieferen Beschaffungskosten können die Werkbetriebe Frauenfeld einen Teil des Preisaufschlages kompensieren. Somit beträgt die Preiserhöhung unter dem Strich für sämtliche Tarifgruppen lediglich 0.20 Rappen pro Kilowattstunde.

Schlossmühlesteg wird am 7. Januar wieder montiert

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Medienmitteilung des Tiefbauamts der Stadt Frauenfeld vom 17. Dezember 2013

Schlossmühlesteg wird am 7. Januar 2014 wieder montiert

Die Sanierung der Schlossmühlestrasse in Frauenfeld verläuft nach Plan. Die Bauarbeiten im Abschnitt von der Zürcherstrasse bis zum Parkplatz beim Hallen-, Frei- und Sprudelbad werden bis im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden können. Eine leichte Verzögerung gibt es bei der Wiedermontage des Schlossmühlestegs wegen eines Pilzbefalls.

svf. Aktuell laufen die Sanierungsarbeiten im Strassenabschnitt von der Coop-Brücke bis zum Parkplatz des Hallen-, Frei und Sprudelbads. Dabei werden Kanalisations-, Wasser- und Gasleitungen ersetzt sowie die neue Fernwärmeleitung und die Fundationsschicht im Strassenbereich eingebaut. Die Zufahrt zum Parkplatz beim Hallen-, Frei- und Sprudelbad und den angrenzenden Liegenschaften ist nun wieder über den Baustellenbereich möglich. Die Bauarbeiten in diesem Abschnitt werden ab 24. Dezember eingestellt und voraussichtlich ab 20. Januar 2014 wieder aufgenommen. Gemäss Bauprogramm werden dann die Leitungen des Elektrizitätswerks im Trottoir erstellt und anschliessend die Randabschlüsse sowie der Belag. Voraussichtlich im Februar beginnen die Sanierungsarbeiten im Abschnitt zwischen Schlossmühlesteg und Zürcherstrasse. Die Sanierungsarbeiten an Werkleitungen und am Strassenkörper werden bei normaler Witterung bis im April 2014 abgeschlossen werden können.

Parallel zu den Bauarbeiten zwischen Coop-Brücke und Parkplatz beim Hallen-, Frei- und Sprudelbad wurde im Bereich des Schlossmühlestegs die Stützmauer entlang der Murg erhöht und das Widerlager des Schlossmühlestegs angepasst. Nach der Demontage des Schlossmühlestegs zwecks Verkürzung und Unterhaltsarbeiten wurde beim verdeckten Holzträger ein Befall mit einem Porenschwamm festgestellt. Die damit verbundenen, zusätzlichen Sanierungsarbeiten führen zu einer Verzögerung und die Brücke wird am 7. Januar 2014 wieder montiert, etwas später als geplant. Anschliessend wird der Übergang für die Fussgänger freigegeben.

Bankplatz 5

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Gesuch von:

Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau, Bankplatz 5,
8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau, Bankplatz 5,
8500 Frauenfeld

Projekt von:

innoraum Kräher, Jenni + Partner AG, Messenriet 2,  8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Bankplatz 5

 

Parzelle:

134 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

18. Dezember bis und mit 6. Januar 2014

Bauvorhaben:

Umbau 1. Obergeschoss,
Zweckänderung von Wohn- in Büroräume,
Fassadenänderungen

 

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Bsetzistrasse 4, 6

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Gesuch von:

P-Vision AG, Hobelwerkweg 31, 8404 Winterthur

Grundeigentum von:

P-Vision AG, Hobelwerkweg 31, 8404 Winterthur

Projekt von:

Bischoff & Partner Architekten AG, Langfeldstrasse 77,
8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Bsetzistrasse 4, 6

 

Parzelle:

40806, 40807 Huben

Öffentliche Auflage:

18. Dezember 2013 bis und mit 6. Januar 2014

Bauvorhaben:

Fünf Einfamilienhäuser

Projektänderungen:

Bsetzistrasse 4:
Fassadenänderungen, Schwimmbad

Bsetzistrasse 6:
Fassadenänderungen

 

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Juchstrasse 16

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Gesuch von:

HRS Real Estate AG, Walzmühlestrasse 48, 8501 Frauenfeld

Grundeigentum von:

KUMARO Eta AG, c/o Marcel Séverin, Oberblattstrasse 6c, 
8832 Wollerau

Projekt von:

VIOLA ARCHITEKTEN GmbH, Glärnischstrasse 13, 9500 Wil

Lage:

Strasse:

Juchstrasse 16

 

Parzelle:

61469 Langdorf

Öffentliche Auflage:

18. Dezember 2013 bis und mit 6. Januar 2014

Bauvorhaben:

Fachmarkt mit Verkaufs-, Büro- und Fitnessräumen,
Tiefgarage mit 267 Autoabstellplätzen

Projektänderungen:
Grundriss- und Fassadenänderungen,
Aufstockung Gebäude Nordost

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Protokoll Gemeinderatssitzung vom 13.11.2013


Mehrangebot und Umleitungen beim Stadtbus

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Medienmitteilung der Stadtbus-Verwaltung der Stadt Frauenfeld vom 19. Dezember 2013

Weihnachtsmarkt: Mehrangebot und Umleitungen beim Stadtbus

svf. Der Stadtbus Frauenfeld verdichtet am kommenden Wochenende aufgrund des Weihnachtsmarkts das Fahrplanangebot. Die Stadtbusse auf den Linien 1 bis 5 verkehren am Samstag, 21. Dezember 2013, nach dem normalen Wochenfahrplan (Montag bis Freitag). Am Sonntag, 22. Dezember 2013, verkehren die Busse der Linien 1 bis 4 sowie die Sammelkurse gemäss Samstagfahrplan. Die Haltestellen in der Innenstadt – Altstadt, Soldatendenkmal und Staubeggstrasse - können wegen des Weihnachtsmarkts ab Freitagmorgen, 8.30 Uhr, bis Sonntagabend (Betriebsschluss) nicht bedient werden. Die Stadtbus-Verwaltung dankt für das Verständnis.

Teuschenstrasse 31a

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Gesuch von:

Urs Muntwyler-Frizzoni, Teuschenstrasse 34, 8500 Gerlikon
Gabriela Muntwyler-Frizzoni, Teuschenstrasse 34, 8500 Gerlikon

Grundeigentum von:

Urs Muntwyler-Frizzoni, Teuschenstrasse 34, 8500 Gerlikon
Gabriela Muntwyler-Frizzoni, Teuschenstrasse 34, 8500 Gerlikon

Projekt von:

Paul Baumgartner AG, Dorfstrasse 28, 8356 Ettenhausen

Lage:

Strasse:

Teuschenstrasse 31a

 

Parzelle:

70371 Gerlikon

Öffentliche Auflage:

20. Dezember bis und mit 8. Januar 2014

Bauvorhaben:

Anbau Autounterstand

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Püntenstrasse

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Gesuch von:

Thurthaler Gemüse AG, Neue Horgenbachstrasse 2/4,
8548 Ellikon an der Thur

Grundeigentum von:

Thurthaler Gemüse AG, Neue Horgenbachstrasse 2/4,
8548 Ellikon an der Thur

Projekt von:

Hunziker Betatech AG, Pflanzschulstrasse 17, 8400 Winterthur

Lage:

Strasse:

Püntenstrasse

 

Parzelle:

30088 Horgenbach

Öffentliche Auflage:

20. Dezember bis und mit 8. Januar 2014

Bauvorhaben:

Pumpenhaus

Abbruch Pumpenhaus, Gebäudeversicherungsnummer 3/57

 

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Materialwart Hansruedi Güttinger verabschiedet

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Medienmitteilung des Amts für Öffentliche Sicherheit vom 20. Dezember 2013

Materialwart Hansruedi Güttinger tritt in den Ruhestand

Hansruedi Güttinger tritt nach 23 Jahren im Dienst der Feuerwehr Frauenfeld im Alter von 62 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand. Über zwei Jahrzehnte sorgte er mit Kompetenz und Einsatzfreude für einen einwandfreien Unterhalt der Geräte, Fahrzeuge und Anlagen und leistete so einen wichtigen Beitrag an eine wirkungsvolle Schadenbekämpfung.

svf. Eingeläutet wurde die Verabschiedung von Hansruedi Güttinger mit einem Einsatz auf der Feuerwehrleiter. Anschliessend würdigten Stadtrat Ruedi Huber als Vorsteher der Verwaltungsabteilung Öffentliche Sicherheit wie auch Amtsleiter Werner Spiri im Feuerwehrdepot im Beisein von zahlreichen Gästen den verdienstvollen Einsatz von Güttinger. Dieser hatte die Stelle als vollamtlicher Materialverwalter der Feuerwehr Frauenfeld am 1. Oktober 1990 angetreten. Seither war er für den fachgerechten Unterhalt und die zweckmässige Lagerung des Feuerwehrmaterials verantwortlich. Zusätzlich oblagen ihm Aufgaben des Quartieramtes, wie die Bereitstellung und Rücknahme von Unterkünften bei militärischen oder zivilen Belegungen.

Erweiterung des Feuerwehrdepots mitgeprägt

Die Anstellung von Hansruedi Güttinger erfolgte damals in der Planungsphase des Erweiterungsbaus des Feuerwehrdepots. Damit verbunden konnte er die Interessen der Materialverwaltung bei der Ausstattung des Feuerwehrdepots einbringen. Seit dessen Inbetriebnahme im Jahr 1992 hat sich dieses denn auch bestens bewährt.

Aktuell verfügt die Feuerwehr über 17 Fahrzeuge, bei deren Beschaffung auch Hansruedi Güttinger sein Fachwissen eingebracht hat und die er einsatzbereit hält. Daneben erfordern 11 Hebekissen, 12 Leitern, 80 Handfeuerlöscher, 52 Atemschutzgeräte und 104 Atemschutzflaschen einen regelmässigen Unterhalt und periodische Prüfungen.

Hansruedi Güttinger darf als „Vorzeigematerialwart“ bezeichnet werden, wurde er doch bei zahlreichen kantonalen und schweizerischen Kursen als Kurskommandant, Kursadjutant oder Klassenlehrer eingesetzt. Daneben hat er im neuen Handbuch für Materialwarte des Schweizerischen Feuerwehrverbandes als Projektgruppenmitglied seine Spuren hinterlassen.

Weitere Fotos von der Verabschiedung gibts hier

Aus der Stadtratssitzung vom 17. Dezember 2013

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An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2013 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:


Wirtschaftspolizei; Erteilung einer provisorischen Bewilligung für regelmässige Schaudarbietungen für das Restaurant/Night-Club 'Trocadero', St. Gallerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Güdel Beatrice wird mit Wirkung ab 18. Dezember 2013 eine auf ein Jahr befristete Bewilligung für regelmässige Schaudarbietungen, jeweils von Sonntag bis Donnerstag bis 24.00 Uhr und von Freitag auf Samstag bzw. Samstag auf Sonntag bis 01.00 Uhr erteilt.

  2. Die Bewilligung für regelmässige Schaudarbietungen ist auf den Cabaretraum im Erdgeschoss mit 65 Sitz- und Stehplätzen in der Liegenschaft St. Gallerstrasse 35 beschränkt.

  3. Gemäss § 25 der Verordnung des Regierungsrates zum Gastgewerbegesetz haben die Bewilligungen für regelmässige Verlängerungen, Schaudarbietungen und Tanzveranstaltungen am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag und am Weihnachtstag sowie an deren Vortagen keine Gültigkeit.

  4. Die Bewilligungserteilung wird mit folgenden Auflagen verknüpft:
      • Die Fenster sind während der ganzen Betriebszeit des 'Trocaderos' geschlossen zu halten.
      • Die Eingangstüre und der geräuschdämpfende Vorhang sind stets geschlossen zu halten.
      • Der Patentinhaber hat innerhalb und in unmittelbarer Umgebung des Betriebs für Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Einhaltung der guten Sitten zu sorgen.
      • Die Schaudarbietungen haben in einer Sitte und Anstand gewährleistenden Art und Weise zu erfolgen. Für das Umkleiden der Tänzerinnen steht unmittelbar neben der Bühne ein ehemaliges Chambre séparée zu Verfügung, das klar von aussen ersichtlich als Künstlerinnengarderobe zu bezeichnen ist und ausschliesslich als solche genutzt werden darf. 'Table-Dancevorführungen' oder ähnliche Veranstaltungen inmitten der Gäste sind aufgrund von § 23 Abs. 2 der Gastgewerbeverordnung, der nicht zuletzt zum Schutze der Tänzerinnen erlassen wurde, nicht gestattet.


Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligung:

IP Bau GmbH, Weinfelderstrasse 20a, 8552 Felben-Wellhausen; Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus mit Dreifachgarage sowie Abbruchbewilligung für das Wohnhaus, Mühletobelstrasse 18, Frauenfeld


Verwaltungsabteilung Hochbau: Ernst Herzog AG, Sägestrasse 5, Frauenfeld; Unterschutzstellung des Gebäudes Rheinstrasse 25

Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Zu diesem Zweck können sie Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Abbruchverbote, Nutzungsbeschränkungen, umfassende Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriften erlassen. Im Einzelfall ist immer die Verhältnismässigkeit in sachlicher und in örtlicher Hinsicht zu wahren.

Hinweise auf erhaltenswerte Objekte ergeben sich namentlich aus Inventaren, Sach- und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden (§ 2Abs. 2 NHG TG). Die wichtigsten Inventare sind in § 43 der regierungsrätlichen Verordnung zum NHG TG (RRV NHG TG, RB 450.11) aufgelistet.

Bei dem an der Rheinstrasse 25 gelegenen Gebäude handelt es sich um ein 1837 erbautes, zweigeschossiges Wohnhaus. Im Hinweisinventar der kantonalen Denkmalpflege wurde der Bau bis anhin als "Gesamtform erhaltenswert" eingestuft. Im Jahr 2011 fand im Zuge einer Planung der zukünftigen Entwicklung des Areals eine Begehung mit der Denkmalpflege statt. Aufgrund der neuen Erkenntnisse nahm die Inventarisation der kantonalen Denkmalpflege eine Aufstufung des Gebäudes auf "wertvoll" vor. Ihm wird im überarbeiteten Hinweisinventar ein "bedeutender Stellenwert" beigemessen. "Das Wohnhaus zählt aufgrund seiner gestalterischen und städtebaulichen Eigenschaften sowie der bauzeitlich erhaltenen Binnengliederung und Ausstattung zu den bedeutenden Bauten der Stadt Frauenfeld". Wegen der bisherigen, niedrigeren Einstufung ist das Objekt im kommunalen Richtplan für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999 noch nicht eingetragen. Die Liegenschaft wird jedoch im "Inventar der neueren Schweizer Architektur (INSA 1850 bis 1920)" erwähnt. Das Gebäude ist ohne Zweifel schutzwürdig.

Um den denkmalpflegerischen Wert des Objektes zu bewahren, ist sicherzustellen, dass das Gebäude in der baulichen Substanz und Eigenheit ungeschmälert erhalten bleibt. Eine Unterschutzstellung des Gebäudes erweist sich als gerechtfertigt und verhältnismässig.

Die Unterschutzstellung entspricht den Vorgaben des kommunalen Richtplans für Kulturgüter vom 20. Dezember 1999.

Das Einverständnis für die Unterschutzstellung wurde bei der Grundeigentümerin eingeholt.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Das Gebäude Rheinstrasse 25 mit der Gebäudeversicherungsnummer 1/339 wird unter Schutz gestellt. Es darf in seiner Substanz nicht zerstört werden.

  2. Bedingungen:
  • Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten sind einzuhalten.
  • Die jeweiligen Eigentümer der geschützten Liegenschaft haben diese zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe bedürfen einer Bewilligung unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege. Dabei bleibt ein allfälliges Gutachten zur Beurteilung der historisch wertvollen Bausubstanz vorbehalten.
  • Diese Unterschutzstellung ist bezüglich Ziffer 1, 2a, 2b im Grundbuch der Stadt Frauenfeld anzumerken; die Anmeldung erfolgt durch das Hochbauamt.


Verwaltungsabteilung Hochbau: Katholische Kirchgemeinde Frauenfeld-PLUS, vertreten durch Gabriel Müller, Architekturbüro GmbH, Altweg 23, Frauenfeld; Zustandsanalyse als Vorbereitung für die Gesamtrestaurierung der katholischen Stadtkirche St. Nikolaus, Zürcherstrasse 181: Gesuch um Kostenbeteiligung

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Für die Zustandsanalyse als Vorbereitung für die Gesamtrestaurierung der katholischen Stadtkirche St. Nikolaus, Zürcherstrasse 181, gewährt der Stadtrat gestützt auf Art. 17 Abs. 2 des Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte auf die anrechenbaren Kosten gemäss der kantonalen Fachstelle einen Beitragssatz von 15 %, d.h. 22'639 Franken.

  2. Der Beitrag wird zulasten des Kontos 3140.36501, Beiträge Kulturobjekte, freigegeben.


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