An seiner Sitzung vom 27. Januar 2015 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgendem Geschäft:
Stadtkanzlei; Referendum gegen das Budget 2015: Feststellen Zustandekommen
Gestützt auf Art. 11 GO reichte der Bund der Steuerzahler, vertreten durch Linda Brunner, Thomas Gemperle, Pascal Möller und Reinhard Wegelin, am 23. Januar 2015 ausgefüllte Unterschriftenlisten gegen das Budget 2015 der Stadt Frauenfeld ein.
Die Unterschriften wurden von den Einwohnerdiensten geprüft. Es wurden 552 Unterschriften eingereicht. Davon sind 31 ungültig. Somit sind 521 gültig. Für das Zustandekommen eines Referendums sind 500 Unterschriften nötig (§ 11 Abs. GO). Das Referendum ist somit zustande gekommen. Massgebend für die Stimmberechtigung ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei (§ 74 Abs. 3 StWG).
Gemäss Art. 11 Abs. 3 GO muss innert sechs Monaten nach Einreichung des Referendumsbegehrens über das Budget 2015 eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
Mit Mail vom 18. Dezember 2014 teilt Thomas Gemperle für das Referendumskomitee mit, dass sich das Referendum nur gegen das Budget der Stadtverwaltung, nicht jedoch gegen die Voranschläge der städtischen Betriebe, Alterszentrum Park und Werkbetriebe, richtet.
Der Stadtrat beschliesst:
- Die Referendumsfrist für die Einreichung der Unterschriftenlisten bei der Stadtkanzleiwurde eingehalten (Art. 11 Abs. 2 GO).
- Die Unterschriftenlisten erfüllen die Anforderung gemäss § 86 StWG.
- Das fakultative Referendum ist mit 521 gültigen Unterschriften zustande gekommen (Art. 11 Abs. 1 GO).
- Die Unterschriftenlisten werden gemäss § 75 Abs. 2 StWG nicht zurückgegeben und dürfen nicht eingesehen werden.
- Die Veröffentlichung dieses Entscheids erfolgt in den amtlichen Publikationsorganen, im Internet und im Anschlagkasten. Die Rekursfrist beginnt mit der Veröffentlichung in der Thurgauer Zeitung (Art. 13 Abs. 2 GO).
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