Aufhebung Gestaltungsplan Zürcherstrasse 246 bis 250 Parzellen Nrn. 60212, 60213 und 60214
Gestützt auf die Bestimmungen von §§ 29 bis 31 des Planungs- und Baugesetzes werden beim Amt für Hoch- bau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, 1. Stock, vom 2. Oktober bis und mit 21. Oktober 2015 öffentlich aufgelegt:
Aufhebung Gestaltungsplan "Zürcherstrasse 246 bis 250"
Parzellen Nrn. 60212, 60213 und 60214
Seit der Genehmigung dieses Sondernutzungsplans haben sich die Verhältnisse durch die Genehmigung des kommunalen Richtplans und diversen Zonenplananpassungen erheblich verändert. Die Bedingungen gemäss § 8 Absatz 3 PBG für die Aufhebung sind er- füllt. Durch die Aufhebung dieses Sondernutzungsplans kann das betroffene Grundstück zukünftig gemäss Regelbauweise bebaut werden.
Grundeigentümer und Anstösser werden zusätzlich schriftlich informiert.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Stadtrat Frauenfeld, 8501 Frauenfeld, zu richten.