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Versuchsbetrieb Parkierungszone Kurzdorf startet am 10. August 2015

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Medienmitteilung des Amtes für Tiefbau und Verkehr vom 1. Juli 2015

Versuchsbetrieb Parkierungszone Kurzdorf startet am 10. August 2015

Während eines Jahres wird im Kurzdorf versuchsweise eine Parkierungszone eingeführt. Diese hat zum Ziel, die Quartierparkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner frei zu halten und den Suchverkehr einzuschränken.

svf. Die nicht gebührenpflichtigen Parkplätze im Quartier Kurzdorf werden oftmals ganztags vor allem durch Pendler belegt, sodass für die Anwohnerinnen und Anwohner keine Parkplätze zur Verfügung stehen.

Ab dem 10. August 2015 wird deshalb in einem ausgewählten Perimeter zwischen Rheinstrasse, Maiholzstrasse und Oberwiesenstrasse ein einjähriger Versuchsbetrieb „Parkierungszone Kurzdorf" eingeführt. Die dazu notwendige öffentliche Auflage erfolgte zwischen dem 29. Mai und 17. Juni 2015. Es gingen keine Einsprachen ein. In der bei den Zufahrten signalisierten Zone kann werktags zwischen 8.00 bis 19.00 h maximal zwei Stunden parkiert werden, am Wochenende gilt keine Beschränkung. An der grundsätzlichen Parkierungsordnung ändert sich nichts auch die Parkplätze bleiben weiss markiert. Die Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Gebiet können eine Anwohnerberechtigung erwerben. Diese erlaubt tagsüber das unbefristete Abstellen der Fahrzeuge innerhalb der Zone. Die Berechtigung kann online unter www.frauenfeld.ch „Top Themen" oder am Infoschalter der Stadt im Rathaus beantragt werden. Nach der Freigabe wird unter www.parkingcard.ch die Anwohnerberechtigung für 30 Franken pro Jahr erworben.

Der Versuchsbetrieb wird anschliessend ausgewertet, um entscheiden zu können, ob und wie die Parkierungszone definitiv eingeführt wird.


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