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Aus der Stadtratssitzung vom 2. Juni 2015

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An seiner Sitzung vom 2. Juni 2015 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgendem Geschäft:

 

Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Neuhofstrasse, Abschnitt Glatz AG bis Tennishalle; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe

I.  Amt für Tiefbau und Verkehr

1. Projektbeschrieb

Die Neuhofstrasse weist Risse, defekte Randabschlüsse und teilweise Spurrinnen auf und ist daher sanierungsbedürftig. Im Ausbaubereich der Strasse beabsichtigen die Werkbetriebe Frauenfeld einen Ersatz der Wasserleitung, sowie eine Verstärkung der EW-Rohranlage. Ein Bedarf für einen Ersatz der Schmutzwasserleitungen besteht nicht, kleinere Schäden werden mittels Kanal-Roboter behoben.

Im Bereich des Gebäudes Umkleidekabinen bei der Kunsteisbahn wird die Strassengestaltung gegenüber heute angepasst. Der Übergangsbereich für Fussgänger über die Neuhofstrasse zwischen Garderobengebäude und Sportplatz wird auf das Niveau Trottoir angehoben und beidseitig angerampt. Die Rampenbereiche werden mit einer Markierung deutlich hervorgehoben. Dies führt zu einer optischen Verkehrsberuhigung und einer Erhöhung der Sicherheit für die Fussgänger beim Passieren der Neuhofstrasse zwischen Garderobengebäude und Sportanlagen.

Das Projekt wurde in der Zeit vom 24. April 2015 bis 13. Mai 2015 öffentlich aufgelegt, Einsprachen gingen keine ein.

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Neuhofstrasse wird das Elektrizitätswerk die bestehenden alten elektrischen Versorgungsleitungen und die Hausanschlüsse ersetzen.

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Neuhofstrasse wird das Wasserwerk die bestehenden alten Graugussleitungen mit Jahrgang 1955-1964 ersetzen. Die bestehenden alten Hausanschlüsse werden ebenfalls ersetzt.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Das Projekt Sanierung Neuhofstrasse, Abschnitt Glatz AG bis Tennishalle wird genehmigt.
  2. Der Firma Convia Bau AG, Frauenfeld, werden die Bauarbeiten übertragen.
  3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 20. März 2014 übertragen.
  4. Für die Strassen- und Kanalisationsbauarbeiten werden die erforderlichen Kredite freigegeben.

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