Medienmitteilung des Amts für Hochbau und Stadtplanung vom 22. April 2015
Grosse Allmend: Benutzungsordnung ab 2016
svf. Der Stadtrat Frauenfeld hat zusammen mit den Zonenplanänderungen auf der Grossen Allmend - der die öffentlichen Auflage, die Beschlussfassung im Gemeinderat sowie die Genehmigung durch das DBU vorausgegangen war – per 1. März 2015 auch die "Verordnung über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld" in Kraft gesetzt. Somit gilt einerseits die neue Abgrenzung des Naturschutzgebietes und andererseits sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) seine Benutzungsordnung für den Waffenplatz erlassen kann. Analog wie bei anderen Waffenplätzen (Kloten, Thun) wird die Bekanntmachung mit entsprechenden Infotafeln und Signalisationen erfolgen. Dafür werden nun die Arbeiten an die Hand genommen und bspw. die Standorte geklärt. Die vollständige Einführung der Benutzungsordnung des VBS erfolgt voraussichtlich ab 2016. Die auf der Allmend ansässigen Vereine, die eine Vereinbarung mit dem VBS haben, werden durch dieses kontaktiert und über die weiteren Schritte informiert.