Quantcast
Channel: News von www.frauenfeld.ch
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2102

Wichtiger Hinweis betreffend brieflicher Stimmabgabe

$
0
0

Medienmitteilung der Stadtkanzlei Frauenfeld vom 30. März 2015

Wichtiger Hinweis betreffend brieflicher Stimmabgabe

svf. Am 26. April 2015 findet neben den Gemeinderatswahlen auch die Abstimmung über das Budget 2015 der Stadtverwaltung Frauenfeld statt. Dabei ist es bei der brieflichen Stimmabgabe wichtig, dass der Wahlzettel und der Stimmzettel im separaten Couvert eingelegt werden. Nur im Stimmzettelcouvert eingelegte Zettel sind gültig. Um das Stimmgeheimnis zu wahren, ist das Stimmzettelcouvert zu verschliessen. Ebenfalls ist der Stimmrechtsausweis zwingend zu unterschreiben.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2102