Amt für Geoinformation
Amtliche Vermessung
Politische Gemeinden Frauenfeld, Herdern, Hüttlingen und Hüttwilen
Öffentliche Auflage Amtliche Vermessung, „Periodische Nachführung“ Unter dem Titel „Neue Koordinaten für die Schweiz“ wurde das über 110-jährige Koordinatennetz durch ein präziseres ersetzt. Dadurch werden auch die Flächenangaben präziser. Es ist gegenüber den bisher ausgewiesenen Flächen mit geringfügigen Differenzen an den Liegenschaftenflächen zu rechnen. Mit dieser Transformation haben die Liegenschaften keine materielle Änderung erfahren. Die Flächenangaben sind rein informativer Natur. Auflagefrist: 2. Februar 2015 - 3. März 2015 Auflageort: Firma geotopo ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld Die neuen Pläne für das Grundbuch können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Am 9. Februar2015 von 16:00 Uhr bis 19:00 und bei Bedarf am 19. Februar 2015 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr stehen zudem Vertreter des Landwirtschaftsamtes, des Forstamtes und des Amtes für Geoinformation für Auskünfte im Geometerbüro zu Ihrer Verfügung. Es wird um telefonische Voranmeldung (Terminreservation) gebeten, 052 724 03 53. Als zusätzliche Dienstleistung wird während der Auflagedauer die Internetseite http://geo.tg.ch/Planauflagen freigeschaltet, worauf die Kulturgrenzen der amtlichen Vermessung mit der Orthofoto verglichen und die neuen Flächen abgefragt werden können.
In den obgenannten Gemeinden wurden jene Kulturgrenzen nachgeführt, für welche sich kein Meldewesen
einrichten lässt. Einige Flurnamen (vor allem in den Siedlungsgebieten) wurden gemäss Anweisungen der Gemeinden korrigiert.
Allfällige Einsprachen gegen Angaben in den Plänen für das Grundbuch und den Güterzettel sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Amt für Geoinformation, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld, zu richten. Einsprachen, die den Wald betreffen, sind innerhalb der Auflagefrist ans Departement für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld, zu richten. Falls aufgrund von Einsprachen Korrekturen des Waldrandes erfolgen, werden diese auch in der amtlichen Vermessung berücksichtigt. Frauenfeld, 8. Januar 2015 Der Kantonsgeometer
C. Dettwiler