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Anpassung des Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte

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Medienmitteilung der Gemeindestelle für Landwirtschaft vom 9. Januar 2015

Anpassung des Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte

svf. Der Stadtrat hat in Anlehnung an die Beitragsleistungen des Kantons Thurgau die Beitragshöhe für Obstbäume mit ökologischer Ausgleichsfläche (Art. 14 Abs. 1 lit. b Reglement zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte) angepasst. Der Beitrag pro Baum wurde von 20 Franken auf 25 Franken erhöht. Zudem wurde die notwendige ökologische Ausgleichsfläche im Bereich der Obstbäume von einer Are auf eine halbe Are reduziert. Anspruch auf einen neuen Vertrag haben nur Personen, die die Voraussetzung gemäss Art. 12 des Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte erfüllen. Die Vertragsdauer wird neu auf acht Jahre erhöht. Bestehende Verträge werden spätestens mit Vertragsende erneuert. Die Einführung der Reglementsanpassung hat der Stadtrat auf den 1. Januar 2015 angesetzt.


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