Parzellen 458, 462, 1828
Öffentliche Planauflage / Fakultatives Referendum
Gestützt auf die Bestimmungen von §§ 29 bis 31 des Planungs- und Baugesetz werden beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, 1. Stock,
vom 9. Januar bis und mit 28. Januar 2015 öffentlich aufgelegt:
Gestaltungsplan "Lindenweg"
Grundeigentümer und Anstösser erhalten diese Mitteilung auch durch eingeschriebenen Brief.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Stadtrat Frauenfeld, 8501 Frauenfeld, zu richten.
Der Gestaltungsplan unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Absatz 3 PBG in Verbindung mit Artikel 11 der Gemeindeordnung.
Die Referendumsfrist beginnt am 9. Januar 2015 und endet am 22. Februar 2015.
Frauenfeld, 9. Januar 2015