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Aus der Stadtratssitzung vom 23. Dezember 2014

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An seiner Sitzung vom 23. Dezember 2014 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

Wahlen und Abstimmungen; Erneuerungswahlen 2015: Vorverschiebung allfälliger zweiter Wahlgang für Stadtrat, Stadtpräsidium, Rechnungsprüfungskommission auf den 29. März 2015

Mit Beschluss Nr. 159 vom 27. Mai 2014 hat der Stadtrat die Termine für die Erneuerungswahlen von Gemeinderat, Stadtrat und Rechnungsprüfungskommission frühzeitig festgelegt. Die Stadtratswahlen finden am eidg. Abstimmungssonntag vom 8. März 2015 statt. Es war vorgesehen, einen allfälligen zweiten Wahlgang für die Majorzwahlen zusammen mit den Gemeinderatswahlen vom 26. April 2015 durchzuführen.

Stadtammann Carlo Parolari hat Ende August 2014 angekündigt, dass er nicht mehr zur Wiederwahl antreten wird. Bis heute haben drei Personen ihre Kandidaturen (in den Medien) angekündigt, was die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Wahlganges erhöht. Es ist für alle Beteiligten von Vorteil, die Frist zwischen den beiden Wahlgängen zu verkürzen.

Zweite Wahlgänge dürfen frühestens drei Wochen nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. Das Wahlmaterial muss spätestens zehn Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt worden sein. Es wird keine Namensliste verschickt. Zudem können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen.

Der Stadtrat beschliesst:

Ein allfälliger zweiter Wahlgang für Stadtrat, Stadtpräsidium oder Rechnungsprüfungskommission wird vom 26. April auf den 29. März 2015 vorverschoben.


Verwaltungsabteilung Tiefbau; Schuppisweg; Einführung Tempo-30-Zone; Genehmigung und Kreditfreigabe

Der Schuppisweg wird im 2015 saniert. Im Zusammenhang mit der Sanierung soll auf der Quartierstrasse eine Tempo-30-Zone eingeführt werden. Der Schuppisweg ist als Sackgasse ausgebildet und dient vorwiegend der Erschliessung der Liegenschaften dieses Strassenabschnitts. Es handelt sich somit um eine siedlungsorientierte Strasse. Es besteht ein durchgehendes Trottoir von der Thundorferstrasse bis zum Rad- und Fussweg zur Festhalle Rüegerholz. Der Schuppisweg ist für Velofahrer und Fussgänger die direkteste Verbindung von der Thundorferstrasse zur Festhalle Rüegerholz sowie zu einem Wanderweg und einer Radwanderroute.

Mit der Einführung von Tempo 30 auf dem Schuppisweg inkl. den zwei Seitenästen soll die Verkehrssicherheit, speziell für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die Velofahrer und die Kinder auf dem Schulweg erhöht und durch die Verkehrsberuhigung die Wohnqualität verbessert werden.

Das Genehmigungsverfahren für die Tempo-30-Zone Schuppisweg soll mit dem beiliegenden verkehrstechnischen Gutachten (Ingenieurbüro Büro Widmer AG, 29. November 2013) durchgeführt werden. Gemäss diesem Gutachten ist diese Tempo-30-Zone konform mit den Vorschriften und zweckmässig.

Die Signalisation erfolgt mit dem Signal 2.59.1 / 2.59.2 „Beginn / Ende der Zone mit Ge­schwindigkeitsbegrenzung 30 km/h“ und befindet sich beim Einlenker in die Thundorferstrasse. Im Zusammenhang mit der Strassensanierung wird beim Einlenker eine Rabatte, welche eine Torwirkung erzielt, erstellt. Das Signal Beginn / Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung kann fest in der Rabatte versetzt werden. Die Durchfahrtsbreite bei der Rabatte beträgt 3.50 m.

Das Eingangstor wird zur Verdeutlichung mit der Bodenmarkierung „ZONE 30“ ergänzt. Zur Erinnerung der Verkehrsteilnehmer an die geltende Höchstgeschwindigkeit soll innerhalb der Zone die Zahl „30“ auf die Fahrbahn markiert werden.

Im Rahmen der Strassensanierung sowie der Umgestaltung zur Zone 30, soll die Trottoirüberfahrt beim Knoten Seitenarm Liegenschaft Schuppisweg 9 aufgehoben werden und die ganze Knotenhöhe auf Trottoirniveau angehoben werden. Damit wird hier Rechtsvortritt gelten. Durch den Rechtvortritt und die Erhöhung der Fahrbahn ist mit einer Temporeduktion und einer Erhöhung der Sicherheit zu rechnen.

Die geschätzten Kosten für die Einführung dieser Tempo-30-Zone sind im budgetierten Kredit für die Sanierung des Schuppisweges enthalten.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Die Tempo-30-Zone Schuppisweg gemäss Gutachten (Ingenieurbüro Paul Widmer,
    29. November 2013) und die entsprechende Signalisation werden gutgeheissen.
  2. Die Signalisation erfolgt gemäss Massnahmenplan des Gutachtens.
  3. Den für Tempo 30 vorgesehenen flankierenden Massnahmen, Erhöhung der Fahrbahn beim Seitenarm Liegenschaft Schuppisweg 9, wird zugestimmt.
  4. Das Departement für Bau und Umwelt wird ersucht, diese Tempo-30-Signalisation zu genehmigen.
  5. Das Tiefbauamt wird beauftragt, nach erfolgter Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt diese Tempo-30-Zone samt den flankierenden Massnahmen gemäss Signalisationsverordnung öffentlich aufzulegen und nach der Bereinigung allfälliger Einsprachen umzusetzen.


Verwaltungsabteilungen Tiefbau und Werkbetriebe; Sanierung Juchstrasse, Langdorfstrasse bis Denner; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe

I.       Tiefbauamt

1.      Projektbeschrieb

Die Juchstrasse ist im Abschnitt Langdorfstrasse bis Langfeldstrasse in einem schlechten Zu-stand und muss saniert werden. In einer ersten Etappe wird der Teilabschnitt Langdorfstrasse bis zum Verteilzentrum Denner AG saniert. Die Randabschlüsse und der Asphaltbelag der Fahrbahn werden ersetzt. Die Randabschlüsse und der Asphaltbelag des Trottoirs werden bis auf den Bereich entlang des Neubaus Allmendcenter ebenfalls ersetzt. Die Werkbetriebe haben bei sämtlichen Versorgungsleitungen Sanierungsbedarf. Die Elektrizitätsleitungen werden erneuert und ausgebaut. Die schadenanfällige Wasserleitung wird ersetzt. Die Mischwasserkanalisationsleitung entspricht teilweise nicht mehr den Anforderungen bezüglich Dichtigkeit und Kapazität. Diese werden teilweise neu erstellt.

2.      Kostenaufteilung

An den gesamten Aufwendungen der Strassensanierung beteiligen sich die Werke wie folgt:

-        Werkleitungsbau

27%

-        Kanalisation

5%

Somit betragen die Nettobaukosten für die Sanierung der Juchstrasse 68% der gesamten Sanierungsaufwendungen.

II.      Elektrizitätswerk

1.      Beschrieb

Im Zusammenhang mit der Strassensanierung Juchstrasse wird das Elektrizitätswerk das bestehende Nieder-, Mittelspannungs- und Signalkabelnetz erneuern und ausbauen. Die bestehenden Hausanschlüsse werden in diesem Zusammenhang ebenfalls erneuert. Die öffentliche Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst.

2.      Mutmassliche Kosten

Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 600'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus:

Grabarbeiten

ca.

234'000 Franken

Ingenieurarbeiten

ca.

18'000 Franken

Kostenanteil Strassenbau

ca.

121'000 Franken

Material und Verlegung (ausgeführt durch Werk)

ca.

227'000 Franken

 

 

 

Total mutmassliche Kosten

ca.

600‘000 Franken

 

 

 

3.      Belastung

Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind in dem Voranschlag der Investitionsrechnung 2015 des Elektrizitätswerks mit 600'000 Franken enthalten. Die Kosten werden folgenden Konti belastet:

1901 „Mittelspannungsleitungsnetz“

ca.

125'000 Franken

1904 „Niederspannungsleitungsnetz“

ca.

400'000 Franken

1905 „Signalkabelnetz“

 

75‘000 Franken

III.    Wasserwerk

1.      Beschrieb

Mit der Sanierung der Juchstrasse wird die schadenanfällige Guss-Wasserleitung, Jahrgang 1975, durch eine neue Duktilguss-Leitung NW 200 ersetzt. Im Bereich des Ausbaus werden die bestehenden Hausanschlüsse ebenfalls ersetzt.

2.      Mutmassliche Kosten

Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 600'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus:

Grabarbeiten

ca.

132'000 Franken

Ingenieurarbeiten

ca.

13'000 Franken

Kostenanteil Strassenbau

ca.

65'000 Franken

Material und Verlegung (ausgeführt durch Werk)

ca.

390'000 Franken

 

 

 

Total mutmassliche Kosten

ca.

600'000 Franken

 

 

 

3.      Belastung

Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind in dem Voranschlag der Investitionsrechnung 2015 des Wasserwerks mit 600'000 Franken enthalten. Die Kosten werden dem Konto 3901 belastet.

Der Stadtrat beschliesst:

Tiefbauamt

1.      Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Juchstrasse, Langdorfstrasse bis Denner, wird genehmigt.

2.     Der Firma Ed. Vetter AG, Frauenfeld, werden die Arbeiten übertragen.

3.      Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 20. März 2014 übertragen.

4.      Für die Strassen- und Kanalisationsbauarbeiten werden die erforderlichen Kredite freigegeben.

5.      Die Aufwendungen für die genannten Arbeiten werden folgenden Konti belastet:

a.      2210.5010.00 53 Strassen / Verkehrswege: „Juchstrasse, Langdorf- bis Denner“

b.      2260.5030.00 53 Übriger Tiefbau: „Juchstrasse, Langdorf- bis Denner“

6.     Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Arbeitsvergaben der zur Ausführung bestimmten Firma zu bestätigen und den übrigen Submittenten abzuschreiben.

7.      Das Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH wird beauftragt, die Werkverträge inklusive der notwendigen Termine vorzubereiten. Über den genannten Strassen-, Kanalisations- und Werkleitungsbau ist ein Detailbauprogramm als Bestandteil des Werkvertrags auszuarbeiten.

Elektrizitätswerk

8.     Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 600'000 Franken auszuführen, beziehungsweise ausführen zu lassen.

9.      Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind folgenden Konti der Investitionsrechnung 2015 zu belasten:

1901 „Mittelspannungsleitungsnetz“

ca.

125'000 Franken

1904 „Niederspannungsleitungsnetz“

ca.

400'000 Franken

1905 „Signalkabelnetz“

 

75‘000 Franken

Wasserwerk

10.   Das Wasserwerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 600'000 Franken auszuführen, beziehungsweise ausführen zu lassen.

11.   Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind dem Konto der Investitionsrechnung 2015, Nr. 3901 „Wasserleitungsnetz“, zu belasten.


 

Verwaltungsabteilungen Tiefbau; Sanierung Kanalisation Alfred-Huggenberger-Strasse; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe

Die öffentlichen wie privaten Schmutzabwasserleitungen im Bereich der Alfred-Huggenberger-Strasse müssen instand gestellt werden. Die Leitungen werden abhängig vom Schadensbild mittels Schlauchrelining oder Kanalroboter saniert. Die öffentliche Meteorwasserleitung zwischen dem Retentionsbecken Bsetzi und dem Auslauf (Reutenenbach) wird punktuell im Roboterverfahren instand gestellt.

Die Anteile der privaten Liegenschaftsentwässerung sind in der Ausschreibung enthalten, werden aber direkt von der beauftragten Unternehmung den Grundeigentümern in Rechnung gestellt.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Das Projekt Kanalsanierung Alfred-Huggenberger-Strasse wird genehmigt.

  2. Der Firma Kibag Kanaltechnik AG, Fällanden, werden die Arbeiten übertragen.

  3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro BHAteam AG, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 28. Februar 2013 übertragen.

  4. Für die Kanalisationssanierung wird der erforderliche Kredit freigegeben.

  5. Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Arbeitsvergaben der zur Ausführung bestimmten Firma zu bestätigen und den übrigen Submittenten abzuschreiben.

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