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Änderung bei der Förderung von Solarstromanlagen

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Medienmitteilung des Hochbauamts der Stadt Frauenfeld vom 18. Juli 2014

Änderung bei der Förderung von Solarstromanlagen

Wegen der Änderung des Energiegesetzes auf nationaler Ebene werden in Frauenfeld die Fördermassnahmen angepasst. In Zusammenarbeit mit dem Kanton werden ab sofort Batteriespeicher für Solarstromanlagen mit zusätzlich 50 Prozent des kantonalen Förderbeitrages unterstützt. Auf diese Weise kann der Eigenverbrauch der selbstproduzierten Energie, die durch Solarstromanlagen erzeugt wird, stark erhöht werden.

svf. Mit der Unterstützung von Batteriespeichern anstelle von Photovoltaik-Modulen wird eine echte Förderung dieser Technik betrieben, die für diese Anwendung noch in Entwicklung ist. Damit werden Solarstromanlagen für Eigenheimbesitzer oder Gewerbetreibende noch attraktiver. Vorausgegangen ist der neuen Regelung eine Gesetzesrevision.

Neues Energiegesetz per 1. Januar 2014

Der Bundesrat hatte die vom Parlament im Juni 2013 beschlossene Änderung des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Damit stehen mehr Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung. Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen erhalten an Stelle der KEV einen einmaligen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung). Die revidierte Energieverordnung trat am 1. April in Kraft. Zuständig für die Abwicklung des neuen Bundesprogramms ist die Nationale Netzgesellschaft Swissgrid (www.swissgrid.ch > KEV/EIV > Einmalvergütung, 0848 014 014, kev-hkn@swissgrid.ch).

Auswirkungen auf städtisches Förderprogramm

Weil die Stadt Frauenfeld gemeinsam mit dem Kanton Thurgau Solarstromanlagen fördert, hat die neue Regelung auch Auswirkungen auf das städtische Förderprogramm. Die Beiträge des Bundes sind höher als die des Kantons, respektive je nach Anlage etwa gleich hoch wie der städtische und kantonale Förderbeitrag zusammen. Weil der Kanton Thurgau wie auch die Stadt Frauenfeld grundsätzlich keine Doppelförderungen gewähren, wurde das kantonale und städtische Förderprogramm in der ursprünglichen Ausgestaltung für Solarstromanlagen per 1. April 2014 sistiert.

Batteriespeicher statt Photovoltaik-Module

Um auch weiterhin Solarstromanlagen aus dem städtischen Energiefonds zu fördern, werden ab sofort in Zusammenarbeit mit dem Kanton Thurgau Batteriespeicher für Solarstromanlagen mit zusätzlich 50 Prozent des kantonalen Förderbeitrages unterstützt – an Stelle von Photovoltaik-Modulen. Dem Einsatz von Batteriespeichern wird einiges an Entwicklungspotenzial beigemessen. Darüber hinaus kann mit Batteriespeichern der Eigenverbrauch der selbstproduzierten Energie, die durch Solarstromanlagen erzeugt wird, stark erhöht werden.

Die Förderung von grossen Gemeinschaftsanlagen ab 30 kW erfährt keine Änderung. Weitere Informationen zur Förderung von Solarstromanlagen gibt’s auf „www.energie.tg.ch/Förderprogramm“.

Bei Fragen steht den Kundinnen und Kunden die städtische Energiefachstelle (052 724 52 85, energieberatung@stadtfrauenfeld.ch) gerne beratend zur Seite.

 

 


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