Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte
Parzellen 430 und 431
Öffentliche Auflage vom 11. Juni bis 30. Juni 2014
Mit Entscheid vom 16. Mai 2014 hat das Amt für Umwelt, gestützt auf Art. 32c Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung, die Parzellen 430 und 431, Grundbuch Frauenfeld, unter der Register-Nr. 4566 U 32 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen. Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierungen sofort rechtswirksam.
Frauenfeld, 10. Juni 2014