Quantcast
Channel: News von www.frauenfeld.ch
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2102

Aus der Stadtratssitzung vom 27. Mai 2014

$
0
0

An seiner Sitzung vom 27. Mai 2014 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

 

Gemeinderat; Sitzung vom 18. Juni 2014: Genehmigung der Tagesordnung

An der Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2014 werden die Ersatzwahlen von einem Mitglied des Gemeinderats sowie von einem Präsidenten und von einem Mitglied der GPK Finanzen und Administration für den Rest der Legislaturperiode 2011/2015 durchgeführt. Ausserdem wird der Geschäftsbericht und die Rechnung der Stadtverwaltung und ihrer Betriebe für das Jahr 2013 behandelt.

Der Stadtrat heisst die im Einvernehmen mit dem Gemeinderatspräsidium erstellte Traktandenliste gut.

 

 

Einfache Anfrage betreffend Homepage"www.allmendfrauenfeld.ch/Homepage Allgemein" von Gemeinderat Andreas Elliker: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2014 reichte Gemeinderat Andreas Elliker eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

"Auf dem Internet bin ich auf die Seite www.allmendfrauenfeld.ch gestossen. Dabei war auf der Homepage zu lesen dass das Hochbauamt der Stadt Frauenfeld einer von zwei Ansprechpartnern ist. Dazu möchte ich wissen wie viele Homepages die Stadt Frauenfeld betreut.

Meine Fragen:

  1. Wer betreut und unterhaltet die Homepage www.allmendfrauenfeld.ch? (Auf der Homepage ist die Stadt Frauenfeld (das Hochbauamt) dafür zuständig oder teilweise).
  2. Wenn die Stadt Frauenfeld (das Hochbauamt) dafür zuständig ist oder teilweise, was sind die Kosten und Arbeitszeitaufwand für diese Homepage?
  3. Wie viele Homepages betreut die Stadt und was kosten sie die Stadt?

Ich bedanke mich beim Stadtrat für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.“

Der Stadtrat nimmt die Einfache Anfrage Elliker zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Zentralverwaltung und Finanzen.

 

 

Einfache Anfrage betreffend „Parkplatzangebot im Zentrum von Frauenfeld" von Gemeinderat Peter Wildberger: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2014 reichte Gemeinderat Peter Wildberger eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

„Das Stadtzentrum von Frauenfeld ächzt vor allem in den Stosszeiten unter der Belastung durch den Motorfahrzeugverkehr. Dieser ist zu einem grossen Teil hausgemacht, denn mit der A7 und der A1 bestehen bereits eine Nord- und Südumfahrung. Unsere Verkehrsprobleme mit teuren Tunnels oder weiteren Umfahrungen zu lösen, würde zu massivem Mehrverkehr an anderen Orten führen. Andere Lösungen sind gefragt, denn Verkehr ist kein Naturereignis sondern von uns Menschen erzeugt. Es braucht einen ganzen Werkzeugkasten an Massnahmen.

Eine Schlüsselrolle für den rollenden Verkehr spielen Parkplätze. Von diesen hat es rund um den Bahnhof Frauenfeld riesig viele, trotzdem gerade hier die Anbindung an den öffentlichen Verkehr nach allen Seiten optimal ist. Von knapp 2000 Parkplätzen in der Zone A gemäss Abstellreglement sind über 1000 für Kundschaft reserviert, eine im Vergleich mit anderen Städten sehr grosse Zahl. In der Zürcher Altstadt sind gemäss dem so genannten historischen Parkplatzkompromiss gut 3700 Parkplätze für die Kundschaft des Gewerbes vorzusehen, was einer Parkplatzdichte von 2300 Parkplätzen pro Quadratkilometer entspricht, in Konstanz ist die Parkplatzdichte 2000 pro km2. Frauenfeld dagegen weist eine Dichte von 4500 Parkplätzen pro km2 auf, die also rund doppelt so gross ist wie in Zürich oder Konstanz bei geringerer Anzahl Gewerbebetriebe im fraglichen Gebiet.

Bei im Zusammenhang mit Wohnbauten im Zentrum der Stadt neu erstellten oder projektierten Tiefgaragen entsteht ein Angebot an Parkplätzen, das durch die Bewohnerinnen und Bewohner der Liegenschaften nicht voll genutzt wird. Einige haben kein Auto oder benutzen das Car sharing. Nach unseren Berechnungen entsteht ein Überangebot von 40 bis 80 Parkplätzen, was das Verkehrsaufkommen zusätzlich vergrössert.

Ich bitte den Stadtrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Kann der Stadtrat Zahlen nennen zur Anzahl der Parkplätze (Privat-/Firmenparkplätze, Kundenparkplätze, Parkplätze der öffentlichen Verwaltung) im Stadtzentrum bzw. in den Zonen A und B gemäss Abstellplatzreglement?
  2. Sieht der Stadtrat einen Zusammenhang zwischen der angespannten Verkehrssituation und dem sehr grossen Angebot an Parkplätzen im Stadtzentrum.
  3. Sind in der näheren Zukunft im Sinne der Reduktion der Verkehrsprobleme Massnahmen geplant, um das Angebot an Parkplätzen im und rund um das Stadtzentrum zu reduzieren? Eine Massnahme wäre das Einführen von Fussgängerzonen.
  4. Wie wird mit Parkplätzen in Wohnüberbauungen umgegangen, die nicht an die Bewohnenden vermietet werden können? Falls sie extern vermietet werden, werden dafür oberirdische Parkplätze aufgehoben?
  5. Wie hoch ist die berechnete Anzahl Parkplätze gemäss Abstellplatzreglement und wie hoch die tatsächlich bewilligte und gebaute Anzahl Parkplätze für die Wohnüberbauungen Lindenpark, Himalaya, Stadtleben und Wohnpark Promenade.
  6.  Ist das Abstellplatzreglement für Wohnbauten im Zentrum aktuell noch bedürfnisgerecht oder sollte es geändert werden?“

Der Stadtrat nimmt die Einfache Anfrage Wildberger zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Hochbau.

 

Einfache Anfrage betreffend "Spielplätze auf Stadtgebiet" von Gemeinderätin Christa Zahnd: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2014 reichte Gemeinderätin Christa Zahnd eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

"Mir ist die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sehr wichtig. Auch auf den Spielplätzen auf Stadtgebiet.

Deshalb interessieren mich folgende Fragen:

1.         Welche Spielplätze auf Stadtgebiet unterstehen der Stadt Frauenfeld und welche privaten Organisationen?

2.         In welchen Intervallen werden die Spielplätze und Spielgeräte auf ihre Sicherheit überprüft?

3.         Werden diese Kontrollen durch ausgebildetes Personal durchgeführt?

4.         Werden Protokolle über diese Sicherheitsüberprüfungen angefertigt?

5.         Gibt es Spielplätze, die nicht durch die Stadt kontrolliert werden und falls ja, sind Vorschriften für Sicherheitskontrollen für solche Anlagen vorhanden und bindend?

6.         Wer kommt finanziell für Schäden auf, welche auf Spielplätzen entstehen?

7.         Durch wen werden die Geräte repariert?

Ich bedanke mich beim Stadtrat für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.“

Der Stadtrat nimmt die Einfache Anfrage Zahnd zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Tiefbau.
 

 
 

Einfache Anfrage betreffend „Was geschieht mit den Geldern aus dem Energiefonds" von Gemeinderat Stefan Leuthold: Zuweisung zur Beantwortung

An der Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2014 reichte Gemeinderat Stefan Leuthold eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein:

„Als Gegenvorschlag zur Initiative "2 m2 Solarfläche pro Einwohner " wurde am 26. September 2010 die Schaffung eines Fonds für erneuerbare Energien und Energie-Effizienz der Stadt Frauenfeld (Energiefonds) vom Stimmvolk angenommen. Seit dem 1. Januar 2012 ist das entsprechende Reglement in Kraft. Der Fond ist zweckgebunden für den Bau erneuerbarer Energie-Erzeugungsanlagen, die Verbesserung der Energie-Effizienz sowie für Informations- und Aufklärungskampagnen zu verwenden. Er wird jährlich mit CHF 1'000'000 gespiesen.

Gemäss Reglement ist die eine Hälfte der jährlichen Mittel des Fonds für die Erstellung von Photovoltaik- und Solarwärmeanlagen auf stadteigenen Gebäuden, die energetische Optimierung der stadteigenen Liegenschaften sowie den Bau von oder die Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung und Nutzung anderer erneuerbarer Energien zu verwenden. Die andere Hälfte ist für Projekte Dritter zur Förderung von Gebäudehüllensanierungen, thermischen Sonnenkollektor-Anlagen und Solarstrom-Anlagen vorgesehen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der Saldo des Energiefonds per 31. März 2014? Wird der Fonds jährlich in der geplanten Höhe ausgeschöpft? Falls nein, weshalb nicht?
  2. Welche stadteigenen Projekte wurden mit den Mitteln aus dem Fonds seit dessen Schaffung realisiert, und wie hoch waren deren Kosten? Welche Projekte stehen noch auf der Warteliste, und aus welchen Gründen?
  3. Für welche Massnahmen und zu welchen Anteilen wird die andere Hälfte des Fonds (Projekte Dritter) hauptsächlich verwendet?
  4. Mit den Geldern aus dem Energiefonds (welche gemäss Reglement je zur Hälfte aus Steuergeldern und zur Hälfte aus Mitteln der Werkbetriebe stammen) erstellt die Stadt u.a. eigenen Anlagen zur Energie-Erzeugung. In der Regel tut die Stadt dies aber erst dann, wenn die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes zugesichert ist. Somit werden die Anlagen der Stadt doppelt finanziert: Einmal durch die Frauenfelder Steuerzahler via Steuern und Gebühren, danach nochmals mit Bundesgeldern. Wohin fliesst das vom Bund zurückerstattete Geld danach - zurück in den Energiefonds?

Ich bedanke mich beim Stadtrat im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.“

Der Stadtrat nimmt die Einfache Anfrage Leuthold zur Beantwortung entgegen und beauftragt mit der Ausarbeitung eines Entwurfs die Abteilung Werkbetriebe.

 

Wahlen und Abstimmungen; Erneuerungswahlen 2015 der Gemeindebehörden: Festsetzung Termine

Am 1. Juni 2015 beginnt im Kanton Thurgau eine neue vierjährige Amtszeit der Behörden der Politischen Gemeinden. Der Regierungsrat hat seinen diesbezüglichen Anordnungsbeschluss noch nicht gefasst. Zudem wurde das Stimm- und Wahlgesetz revidiert und am 12. Februar 2014 vom Grossen Rat verabschiedet. Gesetz und Verordnung werden voraussichtlich per
1. Juli 2014 in Kraft treten. Der entsprechende Regierungsratsbeschluss steht ebenfalls noch aus.

Um den Behörden und den Parteien eine vorausschauende Terminplanung zu ermöglichen, bestimmt der Stadtrat die Durchführungsdaten bereits heute, unter Vorbehalt des in den nächsten Wochen zu erwartenden Anordnungsbeschlusses des Regierungsrates.

Der Bund hat die Blanko-Abstimmungstermine im 1. Halbjahr 2015 auf 8. März und 14. Juni festgesetzt.

Wahl von Stadtrat, Stadtammann, Rechnungsprüfungskommission (Majorzwahlen)

Es erscheint dem Stadtrat zweckmässig, die Wahl des Stadtammanns und der vier nebenamtlichen Stadtratsmitglieder am 8. März 2015 durchzuführen. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang könnte der speziell festzulegende Termin der Proporzwahlen in den Gemeinderat benützt werden.

Gestützt auf Art. 7a der Gemeindeordnung vom 27. April 1994 kann die Rechnungsprüfungskommission in stiller Wahl bestellt werden. Voraussetzung dazu ist, dass auf den gesetzlichen Termin so viele Nominationen beim Stadtrat eingehen, wie Mitglieder zu wählen sind. Wird diese Zahl verfehlt, muss eine Volkswahl durchgeführt werden.

Erste Wahlgänge von Majorzwahlen sind bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungstag öffentlich anzukündigen. Die Wahllisten sind bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag einzureichen. Aus dieser gesetzlichen Regelung ergeben sich die folgenden Fixdaten:

  • spätester Termin für die Ankündigung der Wahlen: 30. Dezember 2014
  • spätester Termin für die Eingabe der Wahllisten: 13. Januar 2015

Wenn bis zum 13. Januar 2015 für die Neubestellung der Rechnungsprüfungskommission so viele Vorschläge eingehen, wie Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind, kann der Stadtrat die Vorgeschlagenen als gewählt erklären. Kommt die stille Wahl nicht zustande, wird die Urnenwahl auf den gleichen Termin wie die Stadtrats- und Stadtammannwahl festgesetzt.

Wahlvorschläge sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit und dem Vermerk „bisher“ zu bezeichnen. Die Vorschläge sind von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn in Frauenfeld anderen Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Bei Wahlvorschlägen von Bisherigen genügt die eigene Unterschrift.

Gemeinderatswahlen (Proporzwahlen)

Da kein Blankotermin von Bund und Kanton für die Durchführung der Gemeinderatswahlen benützt werden kann, ist ein besonderer Termin festzusetzen. Diese Aufgabe obliegt dem Stadtrat als gesetzliche Wahlkommission für die Proporzwahlen in den Gemeinderat.

Die Frühlingsferien dauern in Frauenfeld vom 2. bis 19. April und die Pfingstferien vom 13. bis 25. Mai 2015. Damit der Wahlsonntag nicht in den Ferien liegt und für die Vorbereitung der Neukonstituierung der Behörden und Kommissionen auf den 1. Juni 2015 genügend Zeit bleibt, setzt der Stadtrat den Urnengang auf Sonntag, 26. April 2015, fest.

Wahlvorschläge sind bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungstag einzureichen, somit bis

spätestens 17. Februar 2015.

Der Vorschlag darf maximal 40 Personen enthalten. Die gleiche Person darf nur auf einem Vorschlag aufgeführt sein (und höchstens doppelt). Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls dem Vermerk „bisher“ zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens 25 in Frauenfeld stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Die unterzeichnenden Stimmberechtigten haben eine Vertretung zu bestimmen. Bei der Bundeskanzlei ordnungsgemäss registrierte Parteien benötigen keine Unterzeichnung von 25 Stimmberechtigten ihres Vorschlags.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Die Stadtrats- und Stadtammannwahlen für die Amtszeit 2015/19 werden auf den 8. März 2015 festgesetzt.
  2. Die Gemeinderatswahlen für die Amtszeit 2015/19 finden am 26. April 2015 statt.
  3. Die Rechnungsprüfungskommission für die Amtszeit 2015/19 wird in stiller Wahl bestellt, sofern rechtzeitig so viele Vorschläge eingehen, wie Mitglieder zu wählen sind. Werden demzufolge bis zum 13. Januar 2015 neun wählbare Personen zur Wahl vorgeschlagen, kann der Stadtrat diese als gewählt erklären. In den übrigen Fällen wird die Wahl der Rechnungsprüfungskommission mit der Stadtrats- und Stadtammannwahl vom 8. März 2015 zusammengelegt.
  4. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für Stadtrat, Stadtammann oder Rechnungsprüfungskommission findet - zusammen mit den Gemeinderatswahlen - am 26. April 2015 statt.
  5. Diese Anordnung der Wahltermine erfolgt unter dem Vorbehalt der regierungsrätlichen Weisungen für die Erneuerungswahlen 2015 der Politischen Gemeinden.
     

Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligungen:

José und Madlen Orellano-Bachmann, Rosenbergstrasse 2, Frauenfeld; Unterschutzstellung des Gebäudes Freie-Strasse 27 und Baubewilligung für die Zweckänderung von Keller zu Vereinslokal und eine Fassadenänderung, Freie-Strasse 27

Karl Gubler Erben, c/o Charles Gubler, Rietäckerstrasse 22, Frauenfeld; Unterschutzstellung des Gebäudes Schaffhauserstrasse 250 sowie Baubewilligung für den Umbau des Wohnhauses mit Balkonanbau, Zweckänderung von Estrich zu Wohnraum, vier Dachaufbauten und drei Dachflächenfenster, Schaffhauserstrasse 250

 

Jugend, Sport und Freizeit; Veranstaltungen; 21. Schweizer-Meisterschaft Liga-Final 2015 im Dartsport vom 30. Januar bis 1. Februar 2015; Gesuch um Unterstützung

Vom 30. Januar bis 1. Februar 2015 werden in der Festhalle Rüegerholz die 21. Schweizer-Meisterschaften Liga-Final 2015 im Dartsport durchgeführt. Aus der ganzen Schweiz werden an diesem Wochenende ca. 1‘000 Dartspieler/innen teilnehmen. Es werden Einzel, Herren-Doppel, Damen-Doppel, Mix-Doppel, wie auch die Schweizermeister der Mannschaften in der A-Liga, B-Liga und C-Liga gekürt. Die Schweizermeister in den Kategorien werden automatisch für die Europameisterschaften in Slowenien qualifiziert.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Die Hallenmiete wird anlässlich der Schweizermeisterschaft erlassen. Anfallende variable Kosten wie die Stunden des Hallenwarts, Bestuhlung, Stromkosten, Abfallentsorgung etc. werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
  2. Die Parkplätze bei der Festhalle Rüegerholz werden für die ob genannte Veranstaltung reserviert und kostenlos zur Verfügung gestellt.
     

***


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2102