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Aus der Stadtratssitzung vom 15. April 2014

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An seiner Sitzung vom 15. April 2014 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

 

Verwaltungsabteilung Tiefbau; Juchstrasse, Abschnitt Langdorfstrasse bis Langfeldstrasse, Projekt; Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe

Die Juchstrasse ist im Abschnitt Langdorfstrasse bis Langfeldstrasse in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Die Werkbetriebe haben bei sämtlichen Versorgungsleitungen Sanierungsbedarf. Die Mischwasserkanalisationsleitung entspricht nicht mehr den Anforderungen bezüglich Dichtigkeit und Kapazität. Sie müssen neu erstellt werden.

Der Stadtrat beschliesst:

Die Projektierungsarbeiten werden dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, vergeben.

Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligung:

Friedrich Meister-Ziltener und Barbara Ziltener Meister, Kurzfeldstrasse 8, Frauenfeld; Baubewilligung für ein Einfamilienhaus mit 3 ½ Zimmern, Kurzfeldstrasse 8a

 

Verwaltungsabteilung Öffentliche Sicherheit; Umbau der Wohnung im Feuerwehr-depot zu Büroräumlichkeiten; Kreditfreigabe

Im Voranschlag der Investitionsrechnung 2014 sind 130‘000 Franken für den Umbau im Feuerwehrdepot von der ehemaligen Materialverwalterwohnung zu Büroräumlichkeiten vorgesehen. Mit dem Umbau wird beabsichtigt, sämtliche Arbeitsplätze des Amtes für Öffentliche Sicherheit an einem Standort zusammenzufassen. Dazu gehören die Arbeitsplätze des Amtsleiters, der Administration, des Feuerwehr- und des Zivilschutzkommandanten, des Stabschefs des regionalen Führungsstabs und der neu geschaffenen Stelle des Feuerwehr-Stabsoffiziers. Die bisherigen Büroräumlichkeiten im Rathaus können durch Ämter mit mehr Publikumsverkehr genützt werden.

Der Stadtrat beschliesst:

Der Investitionskredit der Abteilung Öffentliche Sicherheit über 125‘000 Franken wird freigegeben. Die Aufwendungen sind dem Konto 3065.50304 der Investitionsrechnung 2014 (Feuerwehrdepot Umbau Wohnung zu Büroräumlichkeiten) zu belasten.

 

Veranstaltungen; 35. Frauenfelder Stadtlauf am 30. August 2014; Gesuch des Organisationskomitees zur Übernahme von Leistungen durch die Stadt Frauenfeld

Die OK-Präsidentin des Frauenfelder Stadtlaufs, Regula Brunner, stellt das Gesuch um Unterstützung für den 35. Frauenfelder Stadtlauf. Dieser wird traditionell am letzten August-Wochenende, am 30. August 2014 durchgeführt.

Die Laufstrecke führt wie bisher vom Oberen Mätteli über die Graben- und Oberstadtstrasse, den Bahnhofplatz entlang des Einkaufszentrums Passage, Rheinstrasse, Scharfes Eck, Zürcherstrasse, Vorstadt, Zeughausstrasse zurück zum Oberen Mätteli. Die grosse Strecke zweigt beim Bankplatz in die Freiestrasse ab und führt über das Holdertor und die Obere Promenade, Regierungsgebäude zurück auf die kleine Laufstrecke. Die kleinen Kinder laufen die Freiestrasse Richtung Osten an der Katholischen Kirche vorbei, Zürcherstrasse, Zeughausstrasse ins Ziel auf dem Mätteli.

Auch in diesem Jahr möchte der Stadtlauf eine Walking / Nordic Walking Kategorie anbieten. Diese führt wie im letzten Jahr über das Mühletobel Richtung Schinderholz Oberherten, Reuti, Stählibuck und zurück auf die Laufstrecke.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Die Stadt Frauenfeld übernimmt das Patronat für den 35. Frauenfelder Stadtlauf vom 30. August 2014. 
  2. Die Bewilligung für die Benützung und Sperrung der Gemeindestrassen im genannten Streckenbereich am Samstag, 30. August 2014, von 15.00  bis 20.00 Uhr, bzw. 14.00 bis 22.00 Uhr (Zürcherstrasse 191 bis Hohenzornstrasse) wird ohne Präjudiz erteilt. Die Absperrungen sind nach Angaben des Werkhofs anzubringen. Der Verantwortliche soll frühzeitig mit dem Werkhof, Peter Lang (052 724 53 02) Kontakt aufnehmen.
  3. Die Anwohnenden der gesperrten Streckenabschnitte sind durch den Organisator bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass und in geeigneter Form zu informieren.
  4. Für die Verkehrsregelung der erweiterten Walking-Strecke ist der Veranstalter zuständig. Ein besonderes Augenmerk ist auf den Bereich Ringstrasse zu legen.
  5. Die Organisatoren regeln direkt und bilateral mit den Verantwortlichen des Anlasses „Musig i de Stadt“, wie die beiden Anlässe reibungslos nebeneinander stattfinden können.

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