Medienmitteilung der armasuisse Immobilien vom 27. Februar 2014
Auflage von Zonenplanänderungen für die Waffenplatzentwicklung
Mit der öffentlichen Auflage von Zonenplanänderungen zur Grossen Allmend in Frauenfeld wird ein weiterer Schritt für die baldige Umsetzung der Benutzungsordnung getan. Die gleichzeitig stattfindende Auflage der Zonenplanänderung im Bereich der Kaserne Auenfeld erfolgt mit Blick auf die langfristige Waffenplatz-Entwicklung.
vbs. Der Bund hat eine neue Benutzungsordnung für den Waffenplatz Frauenfeld beschlossen. Dies hat unter anderem eine Anpassung des Zonenplans zwischen der Waffenplatz- und der Naturschutzzone zur Folge. Zudem soll der Waffenplatz Frauenfeld in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Dabei soll das Gebiet nördlich der Kaserne Auenfeld der Waffenplatzzone zugeschlagen werden. Der Stadtrat Frauenfeld hat diese Zonenplanänderungen zur öffentlichen Auflage zwischen dem 28. Februar bis 19. März 2014 verabschiedet. Der Stadtrat hat zudem das "Reglement über das Naturschutzgebiet an Murg und Thur" (neu: "Verordnung über das Naturschutzgebiet Grosse Allmend") überarbeitet. Hauptgrund sind Anpassungen an geändertes Recht sowie eine Begradigung der Reservatsgrenze.
Mit der einen Zonenplanänderung wird die Naturschutzzone im südlichen Bereich ausgeweitet. Damit wird einerseits die südliche Begrenzung begradigt, was die Nachvollziehbarkeit vor Ort vereinfacht. Andererseits können die seit 1999 ökologisch aufgewerteten Flächen durch Blumenwiesen und Buntbrachen, die heute ausserhalb der Naturschutzzone liegen, der effektiven Bedeutung entsprechend zugeordnet werden. Im Gegenzug wird im Sinne einer Teilkompensation eine Fläche im Bereich des Bunkers beim Kynologischen Verein aus der Naturschutzzone entlassen und der Waffenplatzzone zugeschlagen. Die Flächenvergrösserung der Naturschutzzone auf Basis der Benutzungsordnung beträgt rund 7.5 ha. Bereits im Juli 2013 wurden die auf dem Waffenplatz eingemieteten Vereine und Vertreter der umliegenden Gemeinden eingehend über die Anpassungen im Zonenplan orientiert und mit Informationen zur Benutzungsordnung auf dem neusten Stand gehalten. Die Grosse Allmend erfreut sich grosser Beliebtheit bei der Bevölkerung. Die stetig wachsende Frequentierung des Waffenplatzareals verlangt jedoch zunehmend nach klaren Regeln. Seit Ende 2011 erarbeiten deshalb armasuisse Immobilien, das Immobilienkompetenzzentrum des VBS, das Waffenplatzkommando sowie Vertreter der Stadt Frauenfeld und des Kantons Thurgau eine Benutzungsordnung für die Grosse Allmend. Im Rahmen dieser Arbeiten werden die Sicherheit der Besucher, die Parkplatzsituation, die Verkehrssicherheit sowie der Natur- und Landschaftsschutz analysiert. Ziel der Benutzungsordnung ist es, die Grosse Allmend für alle Besucher als Naherholungsgebiet zu erhalten und der Armee den militärischen Betrieb weiterhin zu ermöglichen. Mit der zweiten Zonenplanänderung des rund 6.5 ha grossen Areals nördlich der Kaserne Auenfeld von der Landwirtschaftszone in die Waffenplatzzone werden die Voraussetzungen für den Ausbau des Waffenplatzes geschaffen. Die Waffenplatzzone gehört zu den Zonen des Nichtbaugebiets und ist für Zwecke des Eidgenössischen Waffenplatzes sowie für die auf der Grossen Allmend stattfindenden sportlichen Veranstaltungen bestimmt. Wo die Kasernenerweiterung tatsächlich zu stehen kommt, wird derzeit in einem Architekturwettbewerb ermittelt. Im Zuge der langfristigen Waffenplatzentwicklung und der strategischen Planung für den Bund macht es ohnehin Sinn, dieses Landwirtschaftsgebiet der Waffenplatzzone zuzuordnen. Das betreffende Land hatte der Bund im Rahmen eines Tauschgeschäfts mit der Bürgergemeinde Frauenfeld im Jahr 1999 erworben, im Gegenzug trat er das Obere Mätteli bei der Stadtkaserne ab, das für die Stadtentwicklung von grosser Bedeutung ist.