An seiner Sitzung vom 24. Januar 2017 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:
Amt für Hochbau und Stadtplanung; Gestaltungsplan Kehlhofstrasse mit Aufhebung des Arealüberbauungsplans "Maismühle" von 1981 sowie Änderungen und Aufhebungen von Baulinienplänen innerhalb des Planungsperimeters: Beschlussfassung
Planungsgeschichte
Die historische Struktur des Strassendorfes Langdorf, dessen Bauten bis ins Mühletobel reichen, wurde 1855 nach dessen Durchtrennung durch den Bahnbau und zusätzlich 1946 mit dem Bau der Bahnhofstrasse durchschnitten. Entlang der Zürcherstrasse konzentrierten sich vornehmlich euphorische Zeitzeugen aus den Jahren 1906 - 1909, sowie insbesondere der ersten Hälfte der 60er-Jahre, welche auf dem Baureglement von 1952 basieren, das keine Regelung zur Ausnützung enthielt.
Im Sinne einer Konzentration der Stadtkernfunktion wurde mit dem Zonenplan von 1999 das Gebiet von der Zeughausstrasse bis hin zum Lindenspitz grösstenteils aus der Stadtkernzone entlassen und einer Wohn- und Gewerbezone WG4 zugeordnet. Gleichzeitig zementierte der Richtplan für Kulturgüter das Konglomerat aus Zeitzeugen des Langdorfs und einer in sich nicht homogenen Stadtentwicklung. Diese Planungsgeschichte erklärt die jeweils unterschiedlichen baurechtlichen Voraussetzungen für noch rechtsgültige Planungen, insbesondere dem heute noch gültigen Arealplan "Maismühle" von 1981, welcher aufgrund der Parzellierungsverhältnisse nur fragmentarisch umgesetzt wurde.
Weil der verfaulte Dachstuhl des damaligen Restaurants Kreuzstrasse die Stirnwand gegen das Trottoir schob und deshalb die Sicherheit nicht mehr gewährleistet war, verfügte der Stadtrat für das Restaurant an der Ecke Zürcherstrasse-Kehlhofstrasse, welches gemäss Arealplan "Maismühle" zu erhalten gewesen wäre, den Abbruch.
Verschiedene Bauanfragen brachten keine städtebaulich verträglichen Lösungen hervor. Deshalb gab das Departement Bau und Verkehr im Jahr 2008 sowie nachgelagert Mitte 2009 städtebauliche Studien in Auftrag, deren Ergebnis die Leitbildstudie Kehlhofstrasse, als Grundlage für die Anpassung des Arealplans "Maismühle" dient.
Ausgangslage
Die drei Grundstücke, Parz. Nrn. 60209, 60210 und 61267, anliegend an die Kehlhof- und an die Zürcherstrasse im Perimeter der Leitbildstudie Kehlhofstrasse, wurden durch die Immo H2J GmbH erworben. Basierend auf den vorliegenden Planungsgrundlagen wurde das Bauvorhaben verfeinert, um anschliessend die planungsrechtliche Anpassung des Arealplans "Maismühle" vorzunehmen.
Der Perimeter des Gestaltungsplans Kehlhofstrasse liegt nordöstlich der Altstadt Frauenfeld und ist deckungsgleich mit dem Perimeter des Arealplans "Maismühle", mit den Parzellen Nrn. 60208, 60209, 60210, 61267, 61664 und 61685. Der Planungsperimeter wird im Norden durch die Bahnhofstrasse, im Osten durch die Kehlhofstrasse und im Süden durch die Zürcherstrasse begrenzt.
Aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) müssen bestehende Sondernutzungspläne bis zum 31. Dezember 2027 an die neue Gesetzgebung angepasst werden. Dies bedeutet eine Anpassung auf die neuen Bestimmungen des PBG, der PBV und der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Die IVHB vereinheitlicht die wichtigsten Baubegriffe und betrifft in erster Linie die neuen Messweisen, wie die Fassaden- anstatt die Gebäudehöhe oder die Geschossflächen- anstatt die Ausnützungsziffer. Der Arealüberbauungsplan "Maismühle" wird deshalb aufgehoben und durch den neuen Gestaltungsplan Kehlhofstrasse ersetzt.
Zielsetzung
Mit dem Gestaltungsplan Kehlhofstrasse sind folgende Zielsetzungen verbunden:
- die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine architektonisch und ortsbaulich gute, den Anforderungen der Raumplanung nach einer haushälterischen Bodennutzung entsprechende Bebauung;
- die sorgfältige Einpassung der Überbauung ins bestehende Stadtbild;
- die Regelung der Zufahrt und Parkierung im Planungsgebiet;
- die Umsetzung des städtebaulichen Leitbildes, welches sich auf die übergeordneten, behördenverbindlichen Planungen abstützt;
- den heutigen Bestand der zwei westlich liegenden Wohnbauten festschreiben.
Öffentliche Auflage
Mit der Verfügung Nr. 160 vom 13. Dezember 2016 wurde das Amt für Hochbau und Stadtplanung beauftragt, die öffentliche Planauflage gemäss §§ 29 - 31 des Planungs- und Baugesetzes unter Bekanntgabe der Rechtsmittel durchzuführen. Die Auflage erfolgte vom 16. Dezember bis und mit 6. Januar 2017.
Der Stadtrat beschliesst:
Der Gestaltungsplan Kehlhofstrasse mit der Aufhebung des Arealüberbauungsplans "Maismühle" RRB Nr. 1108 von 1981 sowie den Änderungen und Aufhebungen der Baulinienplänen innerhalb des Planungsperimeters, wird gestützt auf §§ 23 -26 des Planungs- und Baugesetzes erlassen.
Einfache Anfrage betreffend „Situation der familienergänzenden Angebote in Frauenfeld“ von Gemeinderat Christoph Keller: Beantwortung
http://www.frauenfeld.ch/xml_1/internet/de/application/d817/d1059/f1989.cfm
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