Medienmitteilung des Amts für Tiefbau und Verkehr vom 17. Juni 2016
Mobilität 2030: Bessere Bedingungen für ÖV und Langsamverkehr
Im November 2015 hat der Stadtrat von Frauenfeld der Bevölkerung das Mobilitätskonzept «Mobilität 2030» vorgestellt und eine öffentliche Vernehmlassung gestartet. Die Bandbreite der eingegangenen Anträge ist sehr gross. Mehrheitlich wird eine Stärkung von ÖV und Langsamverkehr gefordert.
svf. Rund 40 Rückmeldungen von Organisationen und Einzelpersonen mit insgesamt rund 100 Anträgen sind im Rahmen der Vernehmlassung bei der Stadt eingegangen. Darauf basierend wurde das Konzept überarbeitet. Der vom Stadtrat genehmigte Schlussbericht wurde Ende Mai vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen und kann zusammen mit dem Vernehmlassungsbericht auf der Website der Stadtentwicklung eingesehen werden.
Konzept für eine Verbesserung des Langsamverkehrs
Die Entwicklungsziele der «Mobilität 2030» wurden mehrheitlich gutgeheissen. Allerdings werden in vielen Rückmeldungen bessere Bedingungen für den Langsamverkehr – Velofahrer und Fussgänger – sowie den öffentlichen Verkehr gefordert. Die Stadt hat deshalb für den Zeitraum von 2016 bis 2022 die Erarbeitung eines Langsamverkehrskonzepts für Frauenfeld vorgesehen, mit dem diesem Bedürfnis Rechnung getragen werden soll.
Unterschiedliche Meinungen zu Stadtentlastung und Parkierung
Erwartungsgemäss häufig und kontrovers wurden die Stadtentlastung und die Parkierung in den Anträgen thematisiert. Eine Mehrheit der Antragsstellenden, die sich zur Stadtentlastung geäussert hat, befürwortet deren Realisierung, einige davon sogar noch vor der Umgestaltung der Strassenräume in der Innenstadt. Der Kanton prüft in Absprache mit der Stadt derzeit nochmals die Machbarkeit von kleinräumigen Varianten. Bis ins Jahr 2017 werden die Ergebnisse vorliegen, anschliessend wird die Finanzierbarkeit geprüft.
Zum Thema Parkplätze sind sehr unterschiedliche Positionen bei der Stadt eingegangen. Manche fordern einen Ausbau des Angebots, andere eine Halbierung der Anzahl Parkplätze. In vielen Eingaben wurden Wünsche formuliert, die nicht ins Mobilitätskonzept einfliessen können, weil sie einzelne Massnahmen betreffen. Diese Anträge werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in die Planung aufgenommen.