An seiner Sitzung vom 29. März 2016 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:
Amt für Kultur; Kunst an der Murg 22.-31. August 2016: Bildhauer-Woche und Skulpturenausstellung im Murg-Auen-Park; Bewilligung und Unterstützung
Wie 2014 im Lindenpark werden 2016 im Murg-Auen-Park sechs Bildhauerinnen und Bildhauer während zehn Tagen ihre Kunstwerke vor den Augen des Publikums erschaffen. Parallel dazu stellen zehn weitere Kunstschaffende ihre Skulpturen oder Installationen am ersten Tag der Bildhauer-Woche, am 22. August 2016, auf. Alle sechzehn Werke bleiben bis Ende Oktober stehen.
Die Bildhauer, die während zehn Tagen vor Ort im Murg-Auen-Park arbeiten, sind – neben den beiden Kuratoren Gabriel Mazenauer und Markus Graf – Susan Kopp aus Zürich, Brigitte Schneider aus Ottoberg, Adrian Künzi aus Dürnten ZH und Werner Neuhaus aus Zollbrück BE. Sie erhalten pro Person eine Pauschale für Material, Werkzeug, Arbeitszeit, Hin- und Abtransport von 2‘000 Franken. Das Amt für Kultur organisiert die Mittagessen und Übernachtungen. Für die Betreuung der auswärtigen Kunstschaffenden sind Gabriel Mazenauer und Markus Graf zuständig. Die Vernissage findet statt, wenn alle Werke fertiggestellt sind: am Mittwochnachmittag, 31. August 2016.
Der Murg-Auen-Park bietet verglichen mit dem Lindenpark (2014) und dem Burstelpark (2012) verschiedene Vorteile: die Künstler und Kunstwerke sind weniger einem eventuellen Hochwasser ausgesetzt und Pavillon und Remise erübrigen den Aufbau eines Zeltes für die Künstler bzw. eines Containers für die Gerätschaften.
Parallel zur Bildhauer-Woche werden vom 22. bis 31. August 2016 kleinere Werke der sechs Teilnehmer im Foyer des Glaspalastes ausgestellt (Bewilligung des Kantons liegt vor).
Der Stadtrat beschliesst:
- Bewilligung von 10‘000 Franken Unterstützung an die 3. Frauenfelder Bildhauer-Woche 2016 aus dem Kulturfonds.
- Bewilligung der Bildhauer-Woche 2016 im Murg-Auen-Park vom 22. bis 31. August 2016. Die fertigen Kunstwerke sowie die zehn ergänzenden Kunstwerke werden im vorderen Teil des Parks (zwischen Kraftwerk und Pavillon) errichtet und können bis 31. Oktober 2016 stehen gelassen werden. Die Standorte der Kunstwerke und der Arbeitsplätze werden in Absprache mit dem Amt für Freizeitanlagen und Sport gewählt.
- Die Anwohner müssen rechtzeitig über die Arbeiten und die Ausstellung informiert werden. Mit den Teilnehmern der Bildhauer-Woche wird eine Vereinbarung über die Ruhezeiten (mittags und abends ab 19 Uhr) abgeschlossen. Die Kunstschaffenden nehmen Rücksicht auf die Mieter des Pavillons.
Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Sanierung Galgenholzstrasse, Abschnitt Neuhofstrasse bis Sportplatz: Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe
I. Amt für Tiefbau und Verkehr
Die Galgenholzstrasse im Abschnitt Neuhofstrasse bis Sportplatz ist sanierungsbedürftig. Der Strassenkörper muss erneuert werden. Zudem beabsichtigen die Werkbetriebe den Ersatz der bestehenden Wasser- und Elektrizitätsleitungen im Projektbereich. Die bestehende Mischwasserkanalisationsleitung kann mittels Innensanierung instand gestellt werden.
Die Strassensanierung erfolgt innerhalb der bestehenden Grenzen, eine öffentliche Auflage ist deshalb nicht notwendig.
II. Elektrizitätswerk
Mit der Sanierung der Galgenholzstrasse werden die Werkbetriebe das elektrische Netz in dieser Bauetappe teilweise erneuern und verstärken. Bestehende Hausanschlüsse werden erneuert. Die öffentliche Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst.
III. Wasserwerk
Im Zusammenhang mit der Strassensanierung werden die Werkbetriebe die bestehende Wasserleitung Guss Duktil von der Neuhofstrasse bis zur Auenstrasse ersetzen. Die bestehenden Hausanschlüsse werden auch erneuert.
Der Stadtrat beschliesst:
Amt für Tiefbau und Verkehr
1. Das Projekt „Galgenholzstrasse, Abschnitt Neuhofstrasse bis Sportplatz“ wird genehmigt.
2. Der Firma Walo Bertschinger AG, Frauenfeld, werden die Strassenbauarbeiten übertragen.
3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro Kuster + Hager AG, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 19. März 2014 übertragen.
4. Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben.
Elektrizitätswerk
5. Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 130'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen.
Wasserwerk
6. Das Wasserwerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 160'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen.
Einfache Anfrage betreffend „Einbau Wasserrad im Murg Auen Park“ von Gemeinderat Peter Wildberger: Beantwortung
http://www.frauenfeld.ch/xml_1/internet/de/application/d817/d1059/f1989.cfm
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