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Neues Baureglement wird aufgelegt

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Medienmitteilung des Amts für Hochbau und Stadtplanung vom 3. September 2015

Neues Baureglement wird aufgelegt

Ab Freitag, 4. September 2015, liegt das neue Baureglement der Stadt Frauenfeld für 20 Tage öffentlich auf. Das Baureglement ist abgestimmt auf das regionale Baureglement und es bildet zusammen mit dem Zonenplan die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet.

svf. Mit dem Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) am 1. Januar 2013 wurden die Gemeinden verpflichtet, die Baureglemente und Zonenpläne den neuen Bestimmungen und den vereinheitlichten Baubegriffen und Messweisen der interkantonalen Vereinbarung (IVHB) anzupassen. Im Rahmen des Projekts „Effiziente Gemeinden als Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung“ haben sich 13 Gemeinden der Regio Frauenfeld zum Ziel gesetzt, ein für alle Regio-Gemeinden anwendbares Baureglement mit einheitlichem Zonenkatalog zu erarbeiten, das gute Rahmenbedingungen für die zeitgemässe Bautätigkeit setzt. Durch die Vereinheitlichung sollen für die Gemeinden künftig Zeit, Aufwand und Kosten eingespart werden. Auch die Bauwilligen werden von der Vereinheitlichung profitieren können.

Bestimmungen harmonisieren

Für Architektinnen und Architekten bringt ein regional abgestimmtes Baureglement den Vorteil, dass Bestimmungen nicht von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Die gleichzeitige Konzentration und Beschränkung der Bestimmungen auf das Wesentliche erlaubt eine einfachere Anwendung, zudem bleibt genügend Spielraum für die Beurteilung von Baugesuchen. Dies ist insbesondere für die Baubewilligungsbehörden von Vorteil. Geplant ist zudem ein regelmässiger Erfahrungsaustausch der Gemeinden. Dies unterstützt die Etablierung einer einheitlichen Praxis.

Leitplanken für Entwicklung

Das Baureglement der Stadt Frauenfeld bildet zusammen mit dem Zonenplan, der lediglich zur besseren Lesbarkeit auf die neuen Zonenbezeichnungen abgestimmt und grafisch aufbereitet wurde, die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet. Diese eröffnet Spielräume für die wirtschaftliche und bauliche Entwicklung der Stadt und dient gleichzeitig der Qualitätssicherung. Die baurechtliche Grundordnung zählt auf die Mitverantwortung aller Beteiligten. Das Baureglement regelt nur, was nicht bereits auf eidgenössischer oder kantonaler Ebene geregelt wird. Das übergeordnete Recht geht vor und ist deshalb auch zu beachten. Auf wichtige Be­stimmungen wird jeweils in der Hinweispalte des Baureglements hingewiesen.

Die nächsten Schritte

Im Anschluss an die öffentliche Auflage des Baureglements wird der Gemeinderat über das Reglement befinden. Mit der öffentlichen Auflage des Reglements wird ein wichtiges Etappenziel für eine verstärkte Zusammenarbeit in der Region erreicht. Denn ein regionales Baureglement ist eine gute Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit im Bauwesen über die Gemeindegrenzen hinweg.

Hier geht's zum Baureglement 2015 inkl. Planungsbericht


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