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Baumäckerstrasse 5

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Gesuch von:

J. Eisenring AG, Höhenstrasse 15, 9500 Wil

Grundeigentum von:

J. Eisenring AG, Höhenstrasse 15, 9500 Wil

Projekt von:

J. Eisenring AG, Höhenstrasse 15, 9500 Wil

Lage:

Strasse:

Baumäckerstrasse 5

 

Parzelle:

30025 Horgenbach

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Zweifamilienhaus mit einer 5½- und einer 2½-Zimmer-Wohnung und Doppelgarage

Abbruch Wohnhaus und Garage,
Gebäudeversicherungsnummern 3/9, 3/144

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 


Speicherstrasse 21

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Gesuch von:

Andreas Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, 8500 Frauenfeld
Christine Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Andreas Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, 8500 Frauenfeld
Christine Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Müller Architekturbüro GmbH, Altweg 23, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Speicherstrasse 21

 

Parzelle:

427, 428 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Erweiterung Untergeschoss mit Mehrzweck-, Fitness- und Lagerräumen, Aussentreppen,
Umplatzierung Geräteschopf,
Fassadenänderungen

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Zürcherstrasse 194a

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Gesuch von:

Pensionskasse Thurgau, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

Grundeigentum von:

Pensionskasse Thurgau, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

Projekt von:

Marthaler Immobilien AG, Moosweg 8, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Zürcherstrasse 194a

 

Parzelle:

106 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Zweckänderung einer Wohnung in Büroräume

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Kanzlerstrasse 32, Wielsteinstrasse 65

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Gesuch von:

Verena Merk-Hugelshofer, Wielsteinstrasse 65, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Verena Merk-Hugelshofer, Wielsteinstrasse 65, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Hans Keller Energietechnik GmbH, Ulmenstrasse 76, 8500 Frauenfeld
alsol ag alternative energiesysteme, Bahnhofstrasse 43, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Kanzlerstrasse 32, Wielsteinstrasse 65

 

Parzelle:

61135 Langdorf

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Photovoltaikanlage mit 134 m² Fläche,
Erdsondenanlage

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Langfeldstrasse 53a

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Gesuch von:

Langfeld AG, Langdorfstrasse 26, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Langfeld AG, Langdorfstrasse 26, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Olbrecht, Krebs und Hofer AG, Industriestrasse 21, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Langfeldstrasse 53a

 

Parzelle:

61920, 61460, 61471, 61461, 61462 Langdorf

Öffentliche Auflage:

4. September 2013 bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Gewerbebau mit Verkaufs-, Büro- und Lagerräumen,
Kioskwirtschaft, Gartenwirtschaft
und 3 ½-Zimmer-Wohnung,
Tiefgarage mit 136 Autoabstellplätzen

(Neuauflage, ersetzt die Ausschreibung vom
13. Februar bis und mit 4. März 2013)

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Broteggstrasse 32a

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Gesuch von:

Jean Pierre Schmutz-Malz, Broteggstrasse 32, 8500 Frauenfeld

Christina Zollinger Schmutz, Broteggstrasse 32, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Jean Pierre Schmutz-Malz, Broteggstrasse 32, 8500 Frauenfeld
Christina Zollinger Schmutz, Broteggstrasse 32, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Paul Beck, Hard 6, 8408 Winterthur

Lage:

Strasse:

Broteggstrasse 32a

 

Parzelle:

41190 Huben

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Anbau Einfamilienhaus mit 4 ½ Zimmern und Garage

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Wydenstrasse 7

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Gesuch von:

Hans Peter Margadant-Müller, Wydenstrasse 7, 8500 Frauenfeld
Beatrice Margadant-Müller, Wydenstrasse 7, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Hans Peter Margadant-Müller, Wydenstrasse 7, 8500 Frauenfeld
Beatrice Margadant-Müller, Wydenstrasse 7, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Roland Wyss Bauleitungen GmbH, Altweg 23, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Wydenstrasse 7

 

Parzelle:

60176 Langdorf

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Anbau Garage,
Erweiterung Wohnraum,
Sitzplatzüberdachung

Ausnahme für die Reduktion des Gebäudeabstandes
(§ 92 PBG)

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Gemeinsames Glasfasernetz in Frauenfeld

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Medienmitteilung vom 5. September 2013

Gemeinsames Glasfasernetz in Frauenfeld

Der Kabelnetzbetreiber Stafag Communications AG und Swisscom wollen in der Stadt Frauenfeld gemeinsam ein Glasfasernetz bis in die Wohnungen und Geschäfte der Kunden verlegen. Darauf einigten sich beide Partner in einer Absichtserklärung. Sowohl Stafag als auch Swisscom werden zukünftig Telefonie, ultraschnelles Internet und TV über das Glasfasernetz anbieten. Der Ausbau soll innerhalb von sechs Jahren abgeschlossen sein.

ssf. Bis ins Jahr 2020 wollen der Kabelnetzbetreiber Stafag und Swisscom über 80 Prozent der rund 13'500 Wohnungen und Geschäfte auf dem Gemeindegebiet Frauenfeld an das schnelle Glasfasernetz anschliessen. Die beiden Unternehmen haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Der Ausbau des Glasfasernetzes soll Mitte 2014 beginnen. Mit dem gemeinsamen Ausbau können die Baukosten optimiert und der Wettbewerb zwischen den Anbietern gesichert werden. Die Absichtserklärung sieht vor, dass Swisscom und Stafag je 50 Prozent der notwendigen Investitionskosten übernehmen. Stadtammann Carlo Parolari (M.) infomierte heute Donnerstag im Eisenwerk gemeinsam mit Markus Schlatter (r.), CEO Stafag Communications AG, und Daniel Staub (l.), Leiter Wholesale Swisscom Schweiz.

Stadtammann Carlo Parolari ist erfreut über die Frauenfelder Lösung beim Glasfasernetz und spricht von einer Win-Win-Win-Situation. Parolari: „Andere Städte müssen viel Geld in die Hand nehmen, um ein Glasfasernetz zu erstellen. Wir hingegen erhalten dank der Zusammenarbeit mit den beiden Unternehmen Stafag und Swisscom innerhalb von sechs Jahren bis 2020 ein Glasfasernetz über das ganze Stadtgebiet mit Anschlüssen bis in jedes Haus. Das ist grossartig!“ Dies sagt der Stadtammann insbesondere vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung im Kommunikationsbereich. „Das Bedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner nach guten Technologien ist gross“.

Vier Glasfasern pro Anschluss ermöglichen Wettbewerb

Im Rahmen der Kooperation erschliessen Stafag und Swisscom zu etwa gleichen Teilen die Wohnungen und Geschäfte in Frauenfeld. Beide Partner verlegen pro Wohnung und Geschäft mindestens vier Glasfasern. Das entspricht den Empfehlungen der ComCom. So haben die Kunden die Wahl zwischen attraktiven Angeboten verschiedener Telekommunikationsanbieter, die dank der vier Glasfasern Zugang zum neuen Netz erhalten.

Über Stafag Communications AG

Die Stafag versorgt in der westlichen Hälfte des Kt. Thurgau rund 20‘000 Haushalte mit TV, Internet und Telefonie. Seit 5 Jahren verlegt die Stafag Glasfasern direkt bis in die Wohnungen. Dank der Overlay-Technik der Stafag bleibt auch über die Glasfaser der UKW-Empfang der Stereoanlage und der TV-Direktempfang gewährleistet.

Über den Glasfaserausbau bei Swisscom

In der Schweiz wird alle zwei Minuten eine Wohnung oder ein Geschäft an das Glasfasernetz angeschlossen. Bis Ende Juni 2013 hat Swisscom zusammen mit den Kooperationspartnern rund 615'000 Wohnungen und Geschäfte mit Glasfaser bis in den Keller erschlossen. Bis Ende 2015 sollen es rund eine Million sein – was einem Drittel aller Schweizer Haushalte entspricht. Für den Ausbau der Infrastruktur investiert Swisscom alleine 2013 CHF 1,75 Milliarden.


Neue Stromtarife der Werkbetriebe für 2014

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Medienmitteilung der Werkbetriebe Frauenfeld vom 5. September 2013

Neue Stromtarife für 2014

wbf. Für die Kunden der Werkbetriebe Frauenfeld fällt die Stromrechnung ab dem 1. Januar 2014 leicht höher aus. Der Hauptgrund für die Anhebung der Stromtarife sind steigende Netznutzungskosten. Diese werden hauptsächlich durch höhere Netznutzungs- und Leistungsabgaben der Vorliegernetze verursacht. Ausserdem steigen ab nächstem Jahr die Abgaben für die Systemdienstleistungen an die Swissgrid von bisher 0.31 auf 0.64 Rappen pro Kilo-wattstunde sowie die Förderung der Erneuerbaren Energien (KEV) von bisher 0.45 auf 0.60 Rappen pro Kilowattstunde. Dank eingeleiteten Kostensenkungsmassnahmen in der Energiebeschaffung konnten die Werkbetriebe Frauenfeld den Grossteil der Aufschläge kompensieren. Somit beträgt beispielsweise die Preiserhöhung für einen Haushalt mit 4‘500 Kilowattstunden Jahresverbrauch lediglich rund 3.50 Franken pro Monat.

Erfolgreicher Tag der Frauenfelder Wirtschaft

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Medieninformation vom 5. September 2013

Spannende Impulse am Tag der Frauenfelder Wirtschaft

Am 2. Tag der Frauenfelder Wirtschaft standen spannende Menschen zum Thema «Entscheidung» im Mittelpunkt. Die Erwartungen der über 400 Gäste wurden an beiden Veranstaltungen übertroffen. Sowohl der Unternehmer-Talk am Morgen wie auch «Wirtschaft live» am Abend waren Plattformen für spannende Impulse und angeregte Diskussionen.

mgt. Zum zweiten Mal führten der Industrie- und Handelsverein Frauenfeld, der Gewerbeverein Frauenfeld und die Stadt Frauenfeld den Tag der Frauenfelder Wirtschaft durch. Unter dem Motto «Entscheidung» wurde vorgetragen und diskutiert (im Bild die Organisationen, die dahinter stehen: Oliver Vietze, Präsident Industrie- und Handeslverein der Region Frauenfeld, Urs Herzog, Präsident Gewerbeverein Region Frauenfeld, Stadtammann Carlo Parolari, Patrick Magyar, Referent und Michael Thüler, Präsident OK Tag der Frauenfelder Wirtschaft).

Bei Entscheidungen kennt sich eigentlich jeder ein wenig aus: Ob im Beruf oder im Privaten, Entscheidungen müssen gefällt werden. Die einen tun es mit dem Kopf, die anderen vertrauen auf ihren Bauch. Überhaupt keine Bauchentscheidungen lässt die Arbeit in luftiger Höhe und bei rasantem Tempo zu. Das versicherte der Staffelkommandant der Patrouille Suisse, Daniel Hösli, bei seinem temperamentvollen Referat am Morgen im Rathaus Frauenfeld. Nach diesem spannenden Unternehmer-Talk, gespickt mit lebhaften Anekdoten und Einblick in die Schweizer Air Force gab der Trainer der Patrouille Suisse den Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern eines mit für ihren Berufsalltag: «Nur wer einfach bleibt und flexibel ist, kann sich den Umständen schnell und wendig anpassen – Sie am Markt, wir in der Luft!»

Wirtschaft live mit Patrick Magyar

Der Abendanlass in den Lagerhallen der Böni & Co. AG in Frauenfeld lockte zahlreiche Besucher an. Mit Spannung wurde das Referat von Patrick Magyar, Direktor des Leichtathletik-Meetings Weltklasse Zürich und CEO der Leichtathletik EM 2014, erwartet. Er gab einen Einblick in seine Entscheidungswelt und erzählte von seinem Umgang mit Stars, Sponsoren und Geld. Wer entscheidet, ob ein Usain Bolt in Zürich läuft oder nicht? Fragen dieser Art und vor allem deren Antworten waren für die Anwesenden von grossem Interesse. Spontan nahm der Hauptreferent dann auf den Sofas Platz, wo er mit dem frischgebackenen fünffachen Rollstuhlweltmeister Marcel Hug, der Berufs- und Familienfrau Christa-Maria Harder Schuler und Walter Oberhänsli, CEO Apotheke zur Rose, über ihren Umgang mit Entscheidungen in lockerer Atmosphäre plauderte. Das eine oder andere Votum aus der Sofa-Diskussion dürfte in den Lagerräumen der Böni & Co. AG für Aufhorchen gesorgt haben. Stefan Nägeli von Tele Top moderierte den Abend in seiner souveränen, humorvollen Art und entlockte den Protagonisten auf der Bühne auch das eine oder andere persönliche Rezept zum Thema Entscheidung. Für den richtigen Rhythmus sorgte die Tambouren-Gruppe Frauenfeld, bevor es dann zum Networking-Teil mit Gehacktem und Hörnli überging.

Aus der Stadtratssitzung vom 3. September 2013

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An seiner Sitzung vom 3. September 2013 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

Botschaft an den Gemeinderat; Umsetzung des Stadtbuskonzepts 2014, definitive Einführung der Stadtbuslinie 5 sowie Optimierung Abend- und Sonntagangebot:

http://www.frauenfeld.ch/xml_1/internet/de/application/d817/d1059/f1982.cfm


Wirtschaftspolizei; Gesuch um Erteilung einer provisorischen Bewilligung für regelmässige Schaudarbietungen für das Restaurant/Night-Club 'Trocadero', St. Gallerstrasse 35, Frauenfeld


Der Stadtrat beschliesst:

  1. Magliato Giovanni wird mit Wirkung ab 5. September 2013 eine auf ein Jahr befristete Bewilligung für regelmässige Schaudarbietungen, jeweils von Montag bis Donnerstag bis 24.00 Uhr, sowie am Freitag und Samstag bis 01.00 Uhr erteilt.

  2. Die Bewilligung für regelmässige Schaudarbietungen ist auf den Cabaretraum im Erdgeschoss mit 65 Sitz- und Stehplätzen in der Liegenschaft St. Gallerstrasse 35 beschränkt.

  3. Gemäss § 25 der Verordnung des Regierungsrates zum Gastgewerbegesetz haben die Bewilligungen für regelmässige Verlängerungen, Schaudarbietungen und Tanzveranstaltungen am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag und am Weihnachtstag sowie an deren Vortagen keine Gültigkeit.

  4. Die Bewilligungserteilung wird mit folgenden Auflagen verknüpft:
  • Die Fenster sind während der ganzen Betriebszeit des 'Trocaderos' geschlossen zu halten.
  • Die Eingangstüre und der geräuschdämpfende Vorhang sind stets geschlossen zu halten.
  • Der Patentinhaber hat innerhalb und in unmittelbarer Umgebung des Betriebs mittels für Ruhe, Ordnung und Einhaltung der guten Sitten zu sorgen.
  • Die Schaudarbietungen haben in einer Sitte und Anstand gewährleistenden Art und Weise zu erfolgen. Die Bühne ist mit einem Vorhang zu versehen, damit sich die Tänzerinnen nach den Auftritten umkleiden können, um in die eigentlichen Garderoben zu gelangen. 'Table-Dancevorführungen' oder ähnliche Veranstaltungen inmitten der Gäste sind aufgrund von § 23 Abs. 2 der Gastgewerbeverordnung, der nicht zuletzt zum Schutze der Tänzerinnen erlassen wurde, nicht gestattet.


Wirtschaftspolizei; Gesuch um Erteilung von provisorischen Bewilligungen für regelmässige Verlängerungen, Tanzveranstaltungen und Schaudarbietungen für das Restaurant/Dancing 'Step Up', Grabenstrasse 57, Frauenfeld


Der Stadtrat beschliesst:

  1. Karnik Cansizyan werden mit Wirkung ab 5. September 2013 für das Restaurant/Dancing 'Step Up' auf ein Jahr befristete Bewilligungen für regelmässige Verlängerungen, Schaubewilligungen und Tanzveranstaltungen, jeweils von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis 02.00 Uhr und am Donnerstag für regelmässige Tanzveranstaltungen bis 24.00 Uhr, erteilt. 'Table Dance' ist von den Schaubewilligungen ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Die gemäss § 22 der Gastgewerbeverordnung vorgeschriebenen Lärmschutzeinrichtungen wie Doppelverglasung der Fenster, Schleusenvorrichtungen bei den Eingängen und ausreichende Be- und Entlüftungsanlagen sind integrierende Bestandteile dieser Bewilligungen.

  3. Für die Tänzerinnen müssen eine Bühne und eine integrierte Garderobe vorhanden sein. Die Schaudarbietungen haben auf der dafür vorgesehenen Bühne stattzufinden. 'Table-Dancevorführungen' oder ähnliche Darbietungen inmitten des Publikums sind nicht gestattet.

  4. Die Bewilligungen für regelmässige Verlängerungen, Schaubewilligungen und Tanzveranstaltungen sind ausschliesslich auf das eigentliche Dancing mit Bar im Untergeschoss der Liegenschaft Grabenstrasse 57 beschränkt. Die Öffnungszeiten für die im Erdgeschoss liegende 'Espresso-Bar' richten sich nach den normalen Schliesszeiten gemäss Gastgewerbegesetz. Auch die Gartenwirtschaft ist in den vorstehenden Bewilligungen nicht eingeschlossen.

  5. Gemäss § 25 der Verordnung des Regierungsrates zum Gastgewerbegesetz haben die Bewilligungen für regelmässige Verlängerungen, Schaudarbietungen und Tanzveranstaltungen am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag und am Weihnachtstag sowie an deren Vortagen keine Gültigkeit.

  6. Die Bewilligungserteilung wird mit folgenden Auflagen verknüpft:
  • Nach 22.00 Uhr sind sämtliche Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Musiklautstärke ist so einzustellen, dass sie zu keiner Lärmbelästigung für die Umgebung führt. Die Bestimmungen der Verordnung des Bundesrates über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen sind einzuhalten.
  • Der Patentinhaber hat seine Gäste durch geeignete Mittel und Hinweise in und vor dem Lokal anzuhalten, ihre Fahrzeuge auf den in genügender Anzahl zur Verfügung stehenden Parkplätzen auf dem 'oberen Mätteli' abzustellen.
  • Der obere Eingang von der Grabenstrasse via 'Espresso-Bar' in das Dancing ist nach der Polizeistunde geschlossen zu halten. Die Gäste haben aus Gründen des Immissionsschutzes den direkten, unteren Eingang vom Kasernenweg ins Dancing zu benützen. Dieser Zugang ist von aussen her entsprechend klar ersichtlich zu kennzeichnen.
  • Der Patentinhaber hat innerhalb und in unmittelbarer Umgebung des Betriebs mittels regelmässigen Kontrollgängen für Ruhe, Ordnung und Einhaltung der guten Sitten zu sorgen.


Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligungen:

Andreas und Christine Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, Frauenfeld; Unter­schutz­stellung der Winterlinde sowie Baubewilligung für ein Wohnhaus und eine Erdson­denanlage, Speicherstrasse 19, 21

Fritz Stettler-Hübscher, Strass 8, Frauenfeld; Baubewilligung für eine Terrainaufschüt­tung, bei Ellikonerstrasse 41

 
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Laubgasse 49, 49a

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Gesuch von:

Thomas Böhni, Laubgasse 49, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Thomas Böhni, Laubgasse 49, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

alsol ag alternative energiesysteme, Bahnhofstrasse 43,

8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Laubgasse 49, 49a

 

Parzelle:

50228 Kurzdorf

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Photovoltaikanlagen mit total 134 m² Fläche,
Fassadenänderung

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Schwalbenweg 20

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Gesuch von:

Archi-Bau Alfred Hungerbühler, Schwalbenweg 20, 8500 Frauenfeld

Baurecht von:

Marlène Joly Hungerbühler, Schwalbenweg 20, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Archi-Bau Alfred Hungerbühler, Schwalbenweg 20, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Schwalbenweg 20

 

Parzelle:

10110 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

11. September bis und mit 30. September 2013

Bauvorhaben:

Wärmepumpe mit Schallschutzwand

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Gertwies 15

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Gesuch von:

Andreas Küng-Perolini, Gertwies 15, 8500 Frauenfeld
Franziska Küng-Perolini, Gertwies 15, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Andreas Küng-Perolini, Gertwies 15, 8500 Frauenfeld
Franziska Küng-Perolini, Gertwies 15, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Tschann und Rietmann Gartenbau AG, Wilerstrasse 50,
8514 Amlikon-Bissegg

Lage:

Strasse:

Gertwies 15

 

Parzelle:

40755 Huben

Öffentliche Auflage:

11. September bis und mit 30. September 2013

Bauvorhaben:

Umgebungsgestaltung mit Stützmauern

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Fliederstrasse 57

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Gesuch von:

Peter Staub-Kappeler, Fliederstrasse 53, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Katharina Staub-Kappeler, Fliederstrasse 53, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Anna Maria Hartmann-Müller, Rüegerholzstrasse 8, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Fliederstrasse 57

 

Parzelle:

1353 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

11. September bis und mit 30. September 2013

Bauvorhaben:

Aussencheminée mit Kaminanlage,
zwei Dachflächenfenster,
Fassadenänderungen

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 


Baumäckerstrasse 4d, Schaffhauserstrasse 252

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Gesuch von:

Renata Huber-Gubler, Chüechligasse 19, 9545 Wängi
Hans Günthard, Chüechligasse 19, 9545 Wängi

Grundeigentum von:

Karl Gubler Erben, c/o Renata Huber-Gubler, Chüechligasse 19,
9545 Wängi

Projekt von:

architekturwerkstatt fuhrer & venuti gmbh, Dorfstrasse 27, 9545 Wängi

Lage:

Strasse:

Baumäckerstrasse 4d, Schaffhauserstrasse 252

 

Parzelle:

30412, 30407, 30408, 30409, 30410, 30411 Horgenbach

Öffentliche Auflage:

11. September 2013 bis und mit 30. September 2013

Bauvorhaben:

Wohnüberbauung mit einem Mehrfamilienhaus,
zwei Doppeleinfamilienhäusern,
Umbau Ökonomiegebäude und einer Tiefgarage mit 30 Autoabstellplätzen

Projektänderungen:

Baumäckerstrasse 4d:
Zwei Balkone im Dachgeschoss

Schaffhauserstrasse 252:
Balkon im 1. Obergeschoss

 Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Langfeldstrasse 53a

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Gesuch von:

Langfeld AG, Langdorfstrasse 26, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Langfeld AG, Langdorfstrasse 26, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Olbrecht, Krebs und Hofer AG, Industriestrasse 21, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Langfeldstrasse 53a

 

Parzelle:

61920, 61460, 61471, 61461, 61462 Langdorf

Öffentliche Auflage:

4. September 2013 bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Gewerbebau mit Verkaufs-, Büro- und Lagerräumen,
Kioskwirtschaft, Gartenwirtschaft
und 3 ½-Zimmer-Wohnung,
Tiefgarage mit 136 Autoabstellplätzen

(Neuauflage, ersetzt die Ausschreibung vom
13. Februar bis und mit 4. März 2013)

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Kanzlerstrasse 32, Wielsteinstrasse 65

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Gesuch von:

Verena Merk-Hugelshofer, Wielsteinstrasse 65, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Verena Merk-Hugelshofer, Wielsteinstrasse 65, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Hans Keller Energietechnik GmbH, Ulmenstrasse 76, 8500 Frauenfeld
alsol ag alternative energiesysteme, Bahnhofstrasse 43, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Kanzlerstrasse 32, Wielsteinstrasse 65

 

Parzelle:

61135 Langdorf

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Photovoltaikanlage mit 134 m² Fläche,
Erdsondenanlage

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Speicherstrasse 21

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Gesuch von:

Andreas Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, 8500 Frauenfeld
Christine Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, 8500 Frauenfeld

Grundeigentum von:

Andreas Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, 8500 Frauenfeld
Christine Schneider-Fust, Speicherstrasse 21, 8500 Frauenfeld

Projekt von:

Müller Architekturbüro GmbH, Altweg 23, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Speicherstrasse 21

 

Parzelle:

427, 428 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Erweiterung Untergeschoss mit Mehrzweck-, Fitness- und Lagerräumen, Aussentreppen,
Umplatzierung Geräteschopf,
Fassadenänderungen

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

Zürcherstrasse 194a

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Gesuch von:

Pensionskasse Thurgau, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

Grundeigentum von:

Pensionskasse Thurgau, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

Projekt von:

Marthaler Immobilien AG, Moosweg 8, 8500 Frauenfeld

Lage:

Strasse:

Zürcherstrasse 194a

 

Parzelle:

106 Frauenfeld

Öffentliche Auflage:

4. September bis und mit 23. September 2013

Bauvorhaben:

Zweckänderung einer Wohnung in Büroräume

Die Pläne liegen während 20 Tagen (§ 102 Planungs- und Baugesetz) beim Hochbau¬amt der Stadt Frauenfeld zur Einsichtnahme auf.

Baueinsprachen sind innert der Auflagefrist – entsprechend § 103 des Planungs- und Baugesetzes – beim Stadtrat schriftlich mit Begründung einzureichen.

 

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